Hallo,
ich habe eine dringende Frage,
in meinem 20m² Studentenzimmer hat sich hinter dem Kleiderschrank aufs ekligste riesen Schimmel gebildet. Der Schimmel wurde notdürftig weggemacht vom Vermieter. Kann ich das Sonderkündigungrecht geltend machen (Gesundheitsgefährend)? Ich bin Asthmatiker und Allergiker.
Es wird mir eine anderes Zimmer angeboten, das will ich aber nicht, es ist zu dunkel. Besteht Hoffnung?
Schimmel in der Studentenwohnung - Auszug möglich?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
hatten auch in unseren letzten wohnung überall schimmel! der vermieter meinte wir seien schuld! was wir jedoch anders sahen. nachdem wir zu unserem vermieter sagten, dass wir ausziehen werden wenn nichts gemacht wird - meinte er nur wir sollen die komplette wohnung aus eigener tasche renovieren. wir liesen einen gutachter kommen - der dann auch zu 100% feststellte das es NICHT an uns lag, sondern an baumängeln. wir haben dann alles nur noch über den anwalt laufen lassen. der hat dann schlieslich erreicht, das wir sobald wir eine neue wohnung haben ausziehen können ohne das wir irgendwas in der renovieren oder so müssen! der vermieter hat es am schluss ziemlich mit der angst zu tun bekommen! denn plötzlich hat sich die familie wo vor uns in der wohnung war gemeldet! die haben von dem ganzen zoff erfahren. die hatten auch schon diesen schimmel- und es lief am schluss auch alles nur noch über den anwalt! der vermieter hatte nach dem auszug von denen einfach nur über den schimmel gestrichen! mein mann hat seit dieser schimmelwohnung chronischen husten und schnupfen!
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Versuch mal den Vormieter herauszufinden und frag den, ob er auch schon Schimmel hatte. Das würde Dich entlasten. Aber unabhängig davon schreibe ich in die Mietverträge, dass Schränke an den Aussenwänden einen Abstand von 10 cm haben müssen. Denn man kann Lüften so viel man will, bei 1 cm Abstand staut sich die Luft eben. Ist denn der Schimmel NUR hinter dem Schrank oder sonst auch noch wo ?
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"Chylla"
Hallo,
danke für eure Antworten.
Das schwierige ist auch, dass es ein Zeitmietvertrag ist, d.h. ich kann regülär, wenn die Wohnung bis zum 01.06. gekündigt wurde, am 31.08. erstmals raus.
Ich habe meinem Vermieter gestern gesagt, dass ich raus will und er meinte, er müsse sich mit seinen Anwälten besprechen... am Mittwoch kriege ich Bescheid.
Der Schimmel ist meines Missens nur hinter dem Kleiderschrank vorgekommen, der aber mind. 4 cm von der Wand wegstand... 5cm hätte er gefordert.
in Bezug auf die 10cm... das finde ich schon etwas übertrieben
Hinterm Kühlschrank ist kein Schimmel, der wurde nämlich grad letztens bewegt, fragt sich nur hinter dem Küchenschrank, den müsste ich dann mal vorschieben... aber ich glaubs nicht.
Mein Bücherschrank steht ca. 6cm von der Wand weg, da ist nichts
Ob das schon öfter oder beim Vormieter vorgekommen ist. Den aufzutreiben wird nahezu unmöglich sein, da er auch Student war und sicher schon "über alle Berge" ist.
Aber der Maler hatte sich verplappert, dass wohl schon öfter Schimmel war... natürlich nur kleine Stellen... wobei nicht sicher ob nu grad diese Wohnung meinte oder andere.
Bleibt mir nichts anderes zu warten. Ich habe kürzlich mit einer Juristin telefonieren können, die mir riet, dass, wenn ich mit ihm zu keiner Einigung komme, mir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen sollte...
Ich weiß nicht was ich genau machen soll. Hier bleiben kann ich nicht, ein vergleichbares Zimmer gibt es nicht, bzw. scheint mir nicht akzeptabel, weil ich dort nur ein Nomadendasein führen würde bis August... und ich hab gedacht, ich hätte endlich mal wieder ein "zu Hause".
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