Schimmel in der Mietwohnung

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
AstraPower
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel in der Mietwohnung

Hallo zusammen,

Wir haben ein drei Zimmer Wohnung und haben im Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Badezimmer Schimmel.

Im Schlafzimmer und Kinderzimmer ist der Schimmel am schlimmsten da die Wände richtig Feucht und der Schimmel hat schon Haare. Die Vermieterin hat uns ein Heftchen zugeschickt mit Tipps zum richtig heizen und lüften. Da aber unser Nachbar im Erdgeschoss das gleiche Problem an den gleichen Wänden hat glauben wir nicht daran das es von "falschen" Lüften kommt.

So und jetzt meine Fragen.

Wie sieht es mit einer Mietkürzung aus?

Wie verhält es sich mit der Kündigungsfrist?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rockhouse
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Du musst die Mangel schriftlich melden und sämtliche mit Schimmel befallenen Räume benennen, auch deren Ausmass. In dem Brief muss der Vermieter aufgefordert werden, den Schimmel bis spätestens xx.xx.xxxx zu beseitigen. Im Winter gibt es nur das Problem, dass jetzt eine Samierung nicht viel nützt, Diese Schäden müssen im Frühjahr/Sommer beseitigt werden.
Dem Vermieter mitteilen, dass sämtliche Mietzahlungen unter Vorbehalt geschehen und eine Mietminderung von EURO ??? ab sofort vorgenommen wird.

Zur Mietminderung: Räume, die wegen starken Schimmelbefalls nicht mehr benutzbar sind (Gesamtkaltmiete : Gesamtwohnfläche x der Wohnfläche des nichts nutzbaren Raumes = Mietminderung. In den anderen Räumen gilt, dass je nach Befall die Mietminderung erfolgt. Kleine Schimmelschäden mit 5 % der Gesamtkaltmiete, wenn alle Räume Schimmel haben, sonst ein Raum ausrechnen und dann hiervon anteilig 10 % , bei größeren 20 %.

Wichtig ist, dass in den Brief erklärt, dass "ausdrücklich vorbehalten bleibt, eine höhere Mietminderung ab Wirksamkeit der Mietminderung zu erheben".

Ein Hinweis an den Vermieter. Überstreichen hilft nicht. Diese Wohnung muss möglicherweise ausgetrocknet werden, andererseits, was Du darstellst scheint eher ein Bauschaden zu sein oder Wassereinwirkungen von aussen. Hier muss notfalls der Gips von den Wänden, dann eine Trocknung und danach eine Spezialbehandlung gegen Schimmel. Aber zu diesem bauseitigen Problem melden sich möglicherweise einige, die mehr vom Bau verstehen als ich.

Und ich hoffe du bist im Mieterverein, das würde sehr helfen.

lieben Gruß Daniel

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