Schimmel in der Mietwohnung - Wie viel % Miete dürfen wir kürzen

26. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Aiko Ruediger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel in der Mietwohnung - Wie viel % Miete dürfen wir kürzen

Hallo wir sind neu hier im Forum, wir hoffen jedoch das Ihr vieleicht einen guten Rat parat habt.

Kurz zur Sache wir wohnen in einer 1 Raum Wohnung von 42 m² mit einer Küche, Flur, Bad und Wohn(Schlafzimmer).
Die Räume sind im Paterre und sind Außenwände, links und rechts sind weitere Mieter.
Der Schimmelbefall ist in den Laibungen der Fenster und Türen ca 10 cm tief, im Wohnzimmer wo wir auch schlafen fing es auch flächig an zu schimmeln (ca 1m²)
auf der Fläche und um die Laibung ebenfalls.
Das Fenster im Wohnzimmer ist neu aber stumpf eingeschlagen im Klinkerbau mit ca 5 mm Dämmschaum, also auch mit einer Kältebrücke.
In der Küche und dem Rest der Räume sind alte Doppelfenster verbaut, ohne Lüftungsschlitze. Die Laibungstemperatur war bei 22°C Raumtemp. und 1°C Außentemp. bei 9-11°C also schlecht.
Bei einer Messung des Hausinternen Technikers wurden ca 60% Raumfeuchte, 51% Außenfeuchte und an den Laibungen zwischen 80-90% Feuchte festgestellt.
So das waren die Fakten.
Jetzt zu unseren Fragen:

Wie viel % Miete düfen wir kürzen von der Kaltmiete bis die Sache behoben ist?
Wie sollte man am besten verfahren?
60% Raumfeuchte ist das sehr hoch?

Im Schreiben der Gesellschaft wird auf ein Lüftungsfehler hingewiesen( was nicht der Wahrheitb entspricht denn es wir ordnungsgemäß Stoßgelüftet).
Die Daten wurden auch leicht verändert denn an den Laibungen waren es auf einmal nur noch 45-55 digits.(was ja fast Normwerte sind).
Wir sollen auf unsere Kosten die Tapeten entfernen, mit Schimmelstopmittel behandeln und neu tapezieren.

Ich hoffe ihr könnt uns helfen und habt für uns Fakten mit den wir argumentieren können, denn wir sind auf 180 bei der Frechheit.
PS leider haben wir keine Rechtschutz.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

Schimmel ist ein Mangel an der Wohnung, diesen muss der vermieter auf seine Kosten beheben, ausser er kann NACHWEISEN !!, daß kein baulicher Mangel vorliegt. Die reine Behauptung, es würde falsch gelüftet reicht hier nicht, ist aber ein beliebtes Vermieterargument.

Erst wenn nachgewiesen ist, daß baulich alles ok ist, muss der Mieter nachweisen, daß er richtig gelüftet hat, bzw richtig lüftet.

3-4x tägliches Stosslüften für 5-10 Min. muss genügen um ein normales Raumklima zu erreichen. 50-60% rel. Luftfeuchte bei 19-21 Grad C.

Also:
Vermieter schrifltich auffordern, den Mangel zu beheben, Frist setzen (10 tage ??) Mietminderung ankündigen. Wie hoch kann ich leider nciht sagen.

Einfach mal googlen....

Gruß

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#2
 Von 
Aiko Ruediger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für den fixen Rat

schönen Abend noch

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Ich wäre mit solchen pauschalen Ratschlägen vorsichtig.

Wie alt ist das Gebäude? Bei Doppelfenstern sicherlich schon einige Jährchen. Bei einem gewissen Baualter kann man keine ausreichende Wärmedämmung erwarten, das ist dann auch kein Mangel. Die Fenster sind ja wohl offensichtlich dicht der Schilderung nach. Hier werden höhere Anforderungen an das Heiz- und Lüftungsverhalten von Mietern gestellt. Die Messwerte sage eindeutig, dass die Raumfeuchte zu hoch ist. Versucht die rel. Luftfeuchtigkeit dauerhaft auf unter 50% besser bei etwa 40% zu halten, dann sollte auch im Bereich der Laibung kein Schimmel mehr auftreten.

lg R.M.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo R.M.

das von mir ist kein pauschaler Ratschlag, sondern gängige Rechtssprechung. Der VM muss beweisen, daß kein Baumangel vorliegt und dem Mieter ist es nicht zuzumuten, öfters als 3-4 mal täglich für 5-10 min Stosszulüften.

Luftfeuchtigkeit dauerhaft unter 50% kannst Du vergessen. Wir hatten bei uns im Hasu (EFH) das gleiche Problem. Sobeld an der Wand oder in einer Ecke die Oberflächentemperatur unte 12 Grad sinkt, gibts dort Probleme mit dem Taupunkt. Als es richtig kalt draussen war (-10 - -16 Grad) konnten wir eine Luftfeuchte von 46% erreichen, jetzt mit dem Tauwetter nicht mehr unter 50%, aber sie liegt jetzt zw. 50-55%.

Gruß

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Und was ist, wenn der VM nachweist, dass kein Baumangel vorliegt? dann hat der Mieter zusättzlich zu den Schimmelbeseitigungskosten auch noch Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, und das Verhältnis MT zu VM dürfte gestört sein.

Ausreichende und sachliche Infos darüber, wann und wie Schimmel entsteht erspart manchen Ärger, Rechtsstreit und immense Kosten.

lg R.M.

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die Informationen hat er doch gegeben:

Wandtemperatur 9-11 Grad C.
Da ist Schimmel vorprogrammiert.
Mehr Lüften kühlt dann auch die Wand mehr aus.

Raumluft 20Grad
rel. Lf 50%
Taupunkt = 9,3 Grad C.

Also an der Wand Tauwasser. Wir hatten in unserer betroffenen Ecke teilweise nur noch 5 Grad C.

http://www.wbg-suedharz.de/news/Schimmel.pdf

Hier schreibt sogar eine WBG, daß 45-60% rel. Luftfeuchte ok sind, nur Werte darüber sind bedenklich, wenn denn eben kein Baumangel vorhanden ist.

Wenn der Vermieter nachweisen kann, daß kein baulich bedingtes Problem vorliegt, muss der Mieter nachweisen, daß er richtig lüftet. Dies macht man i.d.R. durch einen Datenlogger. Wenn damit nachgewiesen wird, daß der Mieter 3-4 mal/tag 5-10 Min Stosslüftet liegt die Problembeseitigung beim Vermieter.

Natürlich wäre eine gemeinsame Lösung des Problems am sinnvollsten, nur wenn der VM halt pauschal sagt "Mehr lüften" und das wars, dann würde ich mich als Mieter schon wehren, natürlich nur, wenn ich mir sicher bin, richtig zu lüften.

Gruß



-- Editiert am 27.02.2009 12:22

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#7
 Von 
schlesischerhappen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 0x hilfreich)

guten morgen,

unser bereits gepostetes problem ist ähnlich.
nur war unsere suche nach richtlinien zur mietminderung aufgrund des schimmels ebenso unerfolgreich.
hat jemand da erfahrung mit, wieviel pauschal angeraumt werden sollte/könnte?
gruß

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#8
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Und wir haben hier einen Vermieter erlebt, der tatsächlich der Meinung ist, das wenn Schimmel auftritt, man halt einfach mehr lüften muss, und er wohl denkt, wenn man das 1000mal wiederholt, es zur Realität wird...

Was bringt denn eine "Vormieterbescheinigung" ???
Wer sagt denn, daß der Vormieter nicht sogar den Schimmerl verursacht und einfach nur drübergepinselt hat ?? Der stelle sicherlich gerne eine solche Bescheinigugn aus....

Dazu :

Schimmel in der Wohnung
Wer muss Schimmelpilzschäden / Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung beseitigen?

Wer Feuchtigkeitsschäden zu beseitigen hat, hängt von der Ursache ab. Dringt Feuchtigkeit wegen Bau- oder Konstruktionsfehlern des Hauses ein, so hat dies der Vermieter zu vertreten. Der Mieter kann Beseitigung des Mangels verlangen.

Unter Umständen kommt aber auch mangelhaftes Lüften und Heizen des Mieters als Ursache in Betracht. Kommt es deshalb z.B. zu einer Schimmelpilzbildung, kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz bezüglich der Beseitigungskosten verlangen. Wurden neue Isolierglasfenster eingebaut und ist deshalb eine Änderung des Heizungs- und Lüftungsverhaltens erforderlich, muss der Vermieter den Mieter hierauf jedoch hinweisen.



Wer muss die Ursache beweisen?

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass die Mietsache mangelfrei ist, der Feuchtigkeitsschaden also nicht auf Bau- oder Konstruktionsfehler oder den Zustand des Gebäudes zurückzuführen ist. Kann er dies – z.B. durch ein Sachverständigengutachten – beweisen, muss der Mieter darlegen, dass er für den Schaden nicht verantwortlich ist. Kann die Ursache des Schadens nicht ermittelt werden, so hat der Vermieter den Beweis der Mangelfreiheit nicht erbracht. Er hat dann den Mangel zu beseitigen.



Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Dazu noch:

Baumängel müssen nicht durch übermäßiges Lüften ausgeglichen werden. (LG Braunschweig WM 98, 250)

Feuchte Wände und Schimmelpilze in der Wohnung geben den Mietern das Recht, die Miete um 20 Prozent zu kürzen. (AG Köln 99, 222 C 371)

Beweislast

Bei allen Urteilen wird die Diskrepanz zwischen den Parteien deutlich. Hierbei tritt in der Regel immer die Kernfrage auf: Ist hier von einem Baumangel zu sprechen oder ist ein Nutzerfehlverhalten anzunehmen?

In diesem Zusammenhang ist die Beweislastverteilung anzusprechen. Für sie gelten die Grundsätze des Rechtsentscheids des OLG Karlsruhe vom 9.8.1984 (ZMR 1984, 417).

Danach muss zunächst der Vermieter beweisen, dass die Schadensursache in dem der unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut des Mieters unterliegenden Bereich gesetzt worden ist. Dazu muss er die Möglichkeit einer aus seinem Verantwortungs- und Pflichtenkreis oder demjenigen eines anderen Mieters desselben Hauses herrührenden Schadensursache ausräumen. Dies bedeutet, dass dem Vermieter die Beweislast dafür obliegt, dass die Bausubstanz keine Ursachen für den Eintritt von Feuchtigkeit setzt. Hat der Vermieter diesen Beweis erbracht, obliegt es dem Mieter, sich hinsichtlich Verursachung und Verschuldung zu entlasten.




0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
daß der Vormieter nicht sogar den Schimmerl verursacht und einfach nur drübergepinselt hat ??
--------------------------------------------------------------------------------


Und das spricht dann für einen Baumangel?



Nein, aber nicht dafür, daß der jetzige Mieter dafür aufkommen muss, oder ???

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Was mir auffällt ist, daß Deine erste Frage lautet, wieviel Miete du kürzen kannst,
nicht wie Du den Schimmel beseitigen kannst oder ob er gefährlich für Dich sein kann. Sonderbar!:(

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Der Frager hat doch dem Vermieter den Mangel mitgeteilt und dieser will ihn nicht beheben, also fragt er nun nach der Mietminderung. Absolut berechtigt.

Wieso soll nun der Mieter den Mangel beheben ??

Gruß
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Aiko Ruediger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,


danke ersteinmal für die geposteten Beiträge.

Ja eigentlich steht für uns schon fast fest das wir ausziehen, darum möchten wir eigentlich nur noch wissen wie wir das glatt über die Bühne bekommen.
Ich gehe davon fest aus, daß der Vermiete oft damit durch gekommen ist und Ihm an dauerhaften Mietern nicht unbedingt gelegen ist (kleine Wohnungen mit gutem Durchlauf an Neumietern)
Wir wollen uns aber nicht alles gefallen lassen und mit einem rechtlichem Hintergrund wehren bis wir etwas neues gefunden haben.


Danke an alle Beitragschreiber

Aiko

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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