Schimmel in Wohnung, andere Mängel, Mietkürzung

17. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.02.2018 18:59:41
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
Schimmel in Wohnung, andere Mängel, Mietkürzung

Schönen guten Tag zusammen,

und zwar geht es um folgendes:

Ich bin im März 2017 in eine Wohnung eingezogen, die kurz zuvor renoviert wurde (neue Böden, Bad erneuert, neu gestrichen).

Allerdings fing es am Anfang schon an. Elektronik ist sehr veraltet (50-60 Jahre), es ist kein FI Schalter verbaut und es "waren" uralte Sicherungsautomaten verbaut. Problem hierbei war schon, dass alle Räume (Steckdosen, Licht) über einen einzigen Sicherungsautomaten abgesichert waren (13 A), was öfters mal zu Problemen führte, wenn gerade die Freundin sich die Haare föhnt, ein Heizlüfter läuft und das Licht an ist. Habe dann die Automaten getauscht (bin gelernter Elektroniker) auf die maximal zulässige Automatengröße, somit war dieses Problem dann schon mal beseitigt.
Kurz darauf meldete sich der Nachbar, der unter mir wohnt und sagt, dass es bei ihm im Bad und der Küche aus der Decke tropft. Problem wurde dann vom Vermieter nach ca. 4-6 Wochen erst angeschaut und siehe da, beim Renovieren wurde ein Heizungsrohr in der Wand beschädigt. Fazit: In meinem Bad wurde unten die Wand aufgeschlagen und das beschädigte Rohrstück getauscht. Dies passierte im August 2017 und der Vermieter meinte, er macht die Wand dann bald wieder zu...naja das Loch ist immer noch da. Sieht halt nicht schön aus, beeinflusst aber sonst nichts.

Das nächste war dann, dass man die Badtüre nicht schließen konnte, weil anscheinend mal die Tür getauscht wurde und nicht angepasst wurde. Hat der Vermieter auch nicht gemacht und kann man immer noch nicht schließen...

Dann fing es richtig an schlimm zu werden. Im Bad ist lediglich ein großes Fenster aber kein Ablüfter verbaut. Nach dem Duschen habe ich immer eine gute halbe Stunde gelüftet, sodass die Feuchtigkeit raus kommt (Türe war fast geschlossen wie o.g.)
Aber ich bemerkte dass sich am Fenster Schimmel bildet. Habe dann Schimmelspray besorgt und dachte mir, das kann schon mal vorkommen, weil evtl. mal das Lüften nach dem Duschen vergessen wurde.
Aber der Schimmel kam immer wieder und wurde immer schlimmer. Habe den Vermieter dann angerufen und er brachte mir dann auch nur eine Flasche Schimmelspray...

Eines Abends als meine Freundin und ich im Bett lagen, roch es auf einmal sehr komisch im Schlafzimmer. Das Bett steht an der Wand, jedoch mit einem Abstand von ca. 10 cm, da unten eine Abdeckleiste für die Heizungsrohre verläuft, somit wäre ausreichend Luft hinter dem Bett vorhanden gewesen. Aber als wir dann das Bett weggeschoben haben, grauste es uns einfach nur noch. Die gesamte Wand total verschimmelt, es stank widerlich. Habe dann wieder notdürftig Schimmelspray darauf gesprüht und sind derweil für einige Tage ins Wohnzimmer umgezogen zum Schlafen (chlorgeruch im Schlafzimmer usw.)

Habe dann den Vermieter wieder kontaktiert und er sagte, das muss mit Schimmelspray regelmäßig behandelt werden, dann hört das auf. Aber der Schimmel kam immer und immer wieder. Auch im Wohnzimmer an einer offenen Wand (auch Außenwand wie im Schlafzimmer beim Bett) kamen sporadisch einzelne Flecken mit Schimmel. Habe dann wieder den Vermieter angerufen und gesagt dass das so nicht weiter geht und er sagte, dass ich einfach besser Lüften soll, weil ich ihm schon mitgeteilt habe, dass jeden Tag morgens in allen Räumen alle Fenster bis zur Hälfte angelaufen sind mit richtig dicken Wassertropfen. Ich sagte dann, dass ich jeden morgen eine halbe Stunde alle Räume lüfte und in der kalten Jahreszeit auch dementsprechend heize (also Heizung aus, Fenster auf für 30 Minuten, Fenster zu und Heizung wieder an, sodass ca. 20-22°C in der Wohnung waren)
Habe auch einen Luftentfeuchter gekauft welcher 24/7 gelaufen ist und jeden Tag geleert werden musste (300ml).

Er meinte dann immer, er versteht das nicht und er kann da nichts machen, ist halt ein Altbau.
So dann wurde mir das zu blöd, sodass ich die Miete von 500 auf 50€ gekürzt habe ab September 2017. Es kam die ganze Zeit keine Antwort mehr vom Vermieter oder irgendwas wegen der Miete.

Anfang Januar ging es dann einfach nicht mehr. Ich hatte eine starke Bronchitis und mein Arzt meinte, dass das sehr wahrscheinlich vom Schimmel kommt und um meiner eigenen Gesundheit nicht weiter zu schaden, sollte ich mir am besten eine andere Wohnung suchen.
Habe dem Vermieter dann eine fristlose Kündigung geschickt zum 28.02.2018 und ihn auch telefonisch darüber informiert, dass es gesundheitlich nicht mehr geht. Er hat dann gesagt, ok, wenn das schon auf die Gesundheit geht, dann hilfts nicht und akzeptierte die fristlose Kündigung.

Allerdings rief ich in letztens an, da ich die Mietkaution in Form einer Bürgschaft abgegeben habe. Ich wollte von ihm die Bürgschaftsurkunde wieder haben um diese kündigen zu können und dann sagte er nur, dass ihm gerade aufgefallen sei, dass seit September nur noch 50€ Miete bezahlt wurden und ob ich die noch bezahle.

Alle anderen Mieter im Haus (4 Parteien) klagen auch ständig über angelaufene Fenster und Schimmel in der Wohnung.
Mit der Heizung gab es auch immer wieder Probleme, es musste mit Heizlüfter mitgeheizt werden, da die Heizungen immer nur lauwarm waren, vor allem in der Winterzeit. Die Stromrechnung war dann dementsprechend hoch. Anfang Januar fiel die Heizung dann komplett aus und es waren ca. 10°C in der gesamten Wohnung, sodass der Heizlüfter auch ständig laufen musste, da meine Freundin schon krank wurde. Reagiert hat der Vermieter erst nach einer Woche, also eine Woche lang keine Heizung und das bei Minusgraden draussen.

Leider wurde wegen den Mängeln und der Mietkürzung nichts schriftlich gemacht.
Muss ich hier jetzt noch mit einer Nachzahlung rechnen? Was habe ich noch für Möglichkeiten oder Rechte?

Schöne Grüße


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Nikal):
Habe dann die Automaten getauscht (bin gelernter Elektroniker) auf die maximal zulässige Automatengröße, somit war dieses Problem dann schon mal beseitigt.

Schön das man Elektroniker ist, die Auslegung ist ausschließlich einem Meister in der Elektrotechnik oder vergleichbarer Ausbildung vorbehalten.
Es hatte wohl einen guten Grund, das nennt sich Fehlerschleifenimpedanz weshalb die Absicherung so ausgelegt wurde, dafür gibt es die VDE DIN 0100-600 als Prüfung, wobei ein Elektroniker wohl kaum den entsprechenden Installatrionstester hat, und bedienen darf. Ferner muss dabei die VDE 0100- 410 und 0100-420 beachtet werden.
Tja nach dem Auszug wird man wohl für den eigenmächtigen Eingriff bezahlen müssen, um den ordnungsgemäßen Zustand wieder her zu stellen.
Zitat (von Nikal):
So dann wurde mir das zu blöd, sodass ich die Miete von 500 auf 50€ gekürzt habe

Starkes Stück, da könnte der Vermieter auch fristlos Kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Nikal):
bin gelernter Elektroniker

Dann sollte man wissen, das man das nicht darf und am Ende das ganze recht teuer werden kann.


Zitat (von Nikal):
So dann wurde mir das zu blöd, sodass ich die Miete von 500 auf 50€ gekürzt habe

Das wäre wohl etwas zu viel.

Da ist wohl davon auszugehen, das der Vermieter sich an der Kaution schadlos hält.



Gibt es bezüglich der Mangelmeldungen Nachweise das diese dem Vermieter zugegangen sind?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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