Schimmel im Schlafzimmer... Mietminderung??

16. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
mheymann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel im Schlafzimmer... Mietminderung??

Vor über einem Jahr habe ich in meinem Schlafzimmer einen grossen Schimmelfleck in einer Zimmerecke festgestellt. Daraufhin habe ich den Vermieter informiert, der gab mir nur ein Schimmelpilzentferner und sagte ich solle die Stelle mit einem Heizlüfter trocknen. (Ausserdem meinte er natürlich ich hätte schlecht gelüftet, was aber nicht so ist!!) Nachdem die Feuchtigkeit immer wieder kam, informierte ich meinen Vermieter erneut, jetzt hiess es es wäre eine Fuge in der Dusche defekt (diese liegt auf der anderen Seite der Wand), diese wurde also repariert. Da aber anscheinend schon einige Zeit Wasser in die Wand gelaufen war, geht die Feuchtigkeit einfach nicht weg. Ich habe schon mehrmals einen Bautrockner im Schlafzimmer gehabt um die Feuchtigkeit aus der Wand zu holen... bis jetzt ohne Erfolg... mehr als 6 Wochen am Stück wurde die Wand mit einem Heizlüfter bearbeitet, ohne grossen Erfolg. Letzte Woche, also über ein Jahr nach erstmaligem Auftreten, wurde nun der Estrich am Fussboden auf einem 20x10 cm grossen Teilstück aufgeschlagen.... habe jetzt ein Loch im Fussboden.... Der Estrich darunter ist total nass...... Jetzt will der Vermieter aus dem Keller anbohren und warme Luft in den Boden pusten... und diesem dann in meinem Schlafzimmer absaugen......

Jetzt meine Frage... ich habe es leider versäumt meinen Vermieter von der Geschichte schriftlich zu unterrichten und ihm eine entsprechende Frist zu setzen. Kann ich jetzt rückwirkend noch eine Mietminderung geltend machen oder nur für die Zukunft...?? Ich habe so langsam die Faxen dicke.... mein Vermieter redet sich immer nur raus und macht von sich aus gar nichts... ständig muss man ihn auffordern.....

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1 Antwort
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#1
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Hallo "mheymann",

die Frage, ob du nicht nur zukünftig, sondern auch noch rückwirkend die Miete mindern kannst hängt von deinem bisherigen Verhalten (d.h. Maßnahmen) gegenüber dem Vermieter ab. Da ich den Einzelfall nicht kenne, kann ich dir den Tipp geben, den gesamten Ablauf, deine Maßnahmen und die konkreten Umstände anhand einer Checkliste zu prüfen. Du findest diese unter www.valor-consult.de, dort anklicken "Ratgeber" und dann die "Abteilung Checklisten" auswählen. Dort ist die Checkliste Mietminderung aufgelistet.

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