Schimmel im Schlafzimmer (Mietwohnung)

5. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Xathos
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Frischling
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Schimmel im Schlafzimmer (Mietwohnung)

Guten Tag liebe Community,

meine Familie und ich wohnen schon seid mehreren Jahren in einer Wohnung, wo im Schlafzimmer immer wieder die selbe Ecke vom Schimmel befällt. Dazu muss ich anmerken, dass wir in einem Blockhaus im obersten Stock wohnen. Dies trifft immer dann zu, wenn viele Niederschläge da sind, also im Winter, Frühling und Herbst. Da wir immer ordnungsgemäß das Schlafzimmer beheizen und auch lüften (mind 3 mal am Tag), lässt und das Vermuten, dass an der Stelle, wo es schimmelt, baumängel sind (sei es nicht richtig abgedichtet oder sonnstiges). Unser Vermieter wurde mehrmals darauf angesprochen, doch er sagte immer weder, dass wir einen Schimmelentferner benutzen sollen, was aber auf dauer nicht wirksam ist. Nun möchte ich gern wissen, wie man vorgehen muss, damit diese Ecke nicht mehr schimmelt. Ich weiß soviel, dass man alles begutachten sollte, ob es wirklich an Baumängeln liegt. Falls das der Fall ist, dann muss doch der Vermieter dafür sorgen, dass die Baumängel behoben werden? Muss er dafür sorgen, dass die Baumängel nicht mehr da sind und wenn ja was sagt ihm, dass diese behoben werden müssen?

mfg.

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21 Antworten
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#1
 Von 
Francis2
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Beginner
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Ich habe so eine Vermutung, dass es sich um Innenkondensat aus der Raumluft handelt (und nicht um von außen eindringende Feuchtigkeit). Hier könnte eine Kältebrücke oder falsche Heiz- und Lüftungsverhalten vorliegen.

Ursachenfeststellung lässt sich aber per Internet kaum leisten. Wende Dich vielleicht an einen Mieterverein vor Ort. Häufig haben die Sachverständige unter Vertrag, welche die Ursachen der Schimmelbildung kostengünstig ermitteln.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
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#3
 Von 
guest-12310.05.2010 14:56:15
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#4
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
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#5
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guest-12310.05.2010 14:56:15
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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Der VM ist für die Schimmelbeseitigung zuständig und im Zweifelsfall auch der, der nachweisen muss, dass der Mieter der Verursacher sein soll.
Diese Schimmelbildung hört sich nach undichtem Dach an. Schimmel tritt gerade in Schlafzimmern oft in den Außenecken auf, da hängt es auch meist am richtigen bzw. falschen Lüften, aber im Holzhaus trifft das vielleicht nicht unbedingt zu!?

Suche mal mit den Begriffen Schimmel / Vermieter u. ä., dann findest du auch rechtliche Begründungen und Quellen.

Auf der Grundlage kannst du den VM schriftlich zur Mängelbeseitigung aufforden (angemessene Frist lassen).

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#7
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
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#8
 Von 
guest-12310.05.2010 14:56:15
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#9
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
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#10
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guest-12310.05.2010 14:56:15
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#11
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#12
 Von 
guest-12310.05.2010 14:56:15
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#13
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#14
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
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#15
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#16
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guest-12330.04.2010 09:36:10
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#17
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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#18
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
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#19
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#20
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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#21
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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