Schimmel im Bad unter Fensterbank

30. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
LottaBabotta
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel im Bad unter Fensterbank

Schönen guten Abend,

ich hatte schon mal nach Hilfe hier gefragt, weil ich Schimmel in den Fugen im Bad & in der Küche entdeckt hatte.
Nun habe ich auch noch weiteren Schimmel im Badezimmer entdeckt.
Und zwar über der Badewanne über den Fliesen. Also richtig an der Wand unter der Fensterbank.
Heute war der Hausmeister da und hat sich das angeschaut.
Er meinte, wir sollen Anti-Schimmel-Zeug kaufen, den Schimmel entfernen und einfach drüber streichen.

Die Vermietung weíß davon noch nichts. Soll ich dort Bescheid geben und um Beseitigung bitten oder soll ich das selber weg machen? Ich sehe es nur langsam nicht mehr ein, überall zu schrubben und den Schimmel selber weg zu machen.
Zumal wir hier gerade mal 1 Monat wohnen.
Habe ja auch schon den Schimmel in den Fugen versucht wegzuschrubben. Dieser ging aber auch nicht vollständig weg.

Bin für jede Hilfe dankbar.

LottaBabotta

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo LottaBabotta,

Schimmel in Wohnungen gilt als Mangel und Sie sind als Mieter gesetzlich verpflichtet, Mängel an der Mietsache unverzüglich dem Vermieter zu melden. Machen Sie auf keinen Fall das, was der Hausmeister Ihnen geraten hat, da diese Maßnahme die eigentliche Ursache des Schimmels nicht bekämpft und dieser nach kurzer Zeit wieder sichtbar sein wird. Für die Entfernung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig, es sei denn, dass Sie für den Schimmelbefall verantwortlich sind (was Ihnen der Vermieter wiederum beweisen muss).

Liebe Grüße
iustitia45

-----------------
"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LottaBabotta
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Ihnen sehr für die hilfreiche Antwort.
Gleich morgen schicke ich einen Brief an den Vermieter.
Sollte man dann gleich eine Frist setzen zur Behebung?

Man sieht richtig im Badezimmer, dass die den Schimmel einfach übergestrichen haben. Nur an der Seite schimmert es raus. (Das sieht man nur wenn man in der Badewanne liegt).

Ich hoffe nur, dass sich hier nicht noch mehr Schimmel versteckt. :( Immer wieder neue Stellen.
Ich denke (hoffe) mal nicht, dass der Vermieter uns die Schuld geben wird. Denn nach einem Monat hier wohnen, dürfte sich nicht schon so viel Schimmel gebildet haben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo LottaBabotta,

setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung von einem Monat. Damit hat er genügend Zeit, Angebote einzuholen und die Angelegenheit fachmännisch entfernen zu lassen.

Der Vermieter kann Ihnen "nicht einfach die Schuld geben", er trägt die Beweislast und müsste zuerst entsprechende Gutachten erstellen lassen.

Liebe Grüße
iustitia45

-----------------
"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.09.2012 14:20:16
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen