Schimmel beseitigung

1. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)
Schimmel beseitigung

Hallo habe mal ne Frage,

ich wohne im EG direkt über dem KG. In meinem Schalfzimmer hat sich langsam der Schimmel verbreitet. An der Aussenwand und unter der Heizung. Dies habe ich vor gut einem Jahr bereits dem Vermieter gemeldet. Darauf kam dann ein Hausmeister und hat Messungen durchgeführt. Er sagte mir nur, das liegt am flaschen Lüften was aber nicht sein kann weil ich 2-3 mal Stoßlüften am Tag vollziehe. Dann geschah nichts und ich bekam vom Vermieter eine Broschüre wie man richtig Lüftet. Toll....

Später ungefähr 3/4 Jahr, kratzte meine Katze an der Tapete und ich habe dort nach gesehen und ein Schreck bekommen denn überall waren unter der Tapete schwarze Flecken. Diesmal machte ich aber auch Fotos und von der Waschküche und deren Aussenwand. Die war auch total feucht meldete das dem Vermieter und wieder Messung und Ergebnis: Es liegt an einem Baumangel. Waschküche im Keller wurde umfangreich renoviert nur meine Wohnung nicht. Ich bekam ein chlorhaltiges Mittel welches ich zum Schimmel beseitigen nehmen soll. Jetzt habe ich folgende Fragen :

Wenn der Fehler ein baulicher Mangel ist wieso muss ich den Schimmel in der Schlafstube entfernen ?

Wer zahlt nun die Renovierung des Schlafzimmers neue Tapete und Malern ?

Wieso sagt der Hausmeister ich solle gut Lüften wenn ich da mittel nehme und noch dazu sagt das dies nicht besonders Gesundheitsfördernt ist ?

Ich warte heute noch auf die Renovierung und habe dem Vermieter gesagt das immer noch nichts geschehen ist und dieser sagt dann : " im Rahmen der Renovierungsfristen welche im Mietvetrag geregelt sind muss die Wohnung ohnehin von mir gestrichen werden".

Ich fühle mich verraten und verkauft. Wer weiß mehr wie ich mich nun verhalten soll.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Hi du schreibst:
>Es liegt an einem Baumangel<
Ist also Instandsetzung und der VM ist zuständig.
Hast du den Mangel schriftlich angezeigt mit Fristsetzung und Androhung von Mietminderung?
Savage

-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Savage

Der 'Mangel' (vermutlich aufsteigendes Grundwasser) wurde doch längst behoben.

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Der Ursprung des Mangels wurde behoben. Aber nicht der dadurch entstandene Mangel in der Wohnung.

Savage

-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

im Rahmen der Renovierungsfristen welche im Mietvetrag geregelt sind muss die Wohnung ohnehin von mir gestrichen werden.

Wenn die Mieterrenovierung ohnehin 'fällig' ist, liegt der Vermieter doch damit nicht ganz falsch, oder ?

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#6
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ mike69

quote:
im Rahmen der Renovierungsfristen welche im Mietvetrag geregelt sind muss die Wohnung ohnehin von mir gestrichen werden.


Wie lautet denn die Klausel mit den Renovierungsfristen im Mietvertrag (im Wortlaut)?

-----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Schnucki,

ich hör Dir trappsen.

Aber verlier dabei

kratzte meine Katze an der Tapete

nicht ganz aus den Augen.

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