Ich wohne seit August 2005 in einer Dachgeschoss-Wohnung mit schrägen Fenstern. Die Fenster im Wohnzimmer sind neu eigebaut. In Schlafzimmer, Küche und Bad sind jedoch noch alte Fenster.
In Küche und Bad hat sich an den Fenstern Schimmel gebildet. In den meisten Internet-Kommentaren steht, dass Wohnungsmängel vom Mieter angezeigt und vom Vermieter
zu beseitigen sind. Allerdings nur, wenn der Mieter den Mangel nicht selbst verschuldet hat, z.B. durch nicht genügendes Heizen oder Lüften.
Nun das Problem: Aufgrund der Schneemassen können derzeit die Fenster nicht geöffnet werden. Lüften ist unmöglich! Daher kann die hohe Luftfeuchtigkeit im Bad natürlich auch nicht weg... Vielleicht liegt die Schimmelbildung ja auch an den alten Fenstern, denn im Wohnzimmer is nix!
Meine Frage: Muss in diesem Fall der Vermieter den Mangel beseitigen? Hab jedenfalls keine Lust, an den Kosten beteiligt zu werden!
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"Kieke"
Schimmel - Muss in diesem Fall der Vermieter den Mangel beseitigen?
4. Januar 2006
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Frage vom 4. Januar 2006 | 09:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel - Muss in diesem Fall der Vermieter den Mangel beseitigen?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2006 | 10:11
Von
Status: Lehrling (1905 Beiträge, 272x hilfreich)
Wo wohnen Sie ?
#2
Antwort vom 4. Januar 2006 | 10:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bayern, Nähe Chiemsee.
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