Hallo alle zusammen.
wir wohnen seit Oktober 2004 in der Wohnung. Haben dann im Aug./sept.05 Schimmel in der Wohnung(Flur und Wohnzimmer)entdeckt.Haben dies dem Vermieter
im Oktober 05 mitgeteilt,bis jetzt ist nicht passiert.Meine Frau ist allergikerin.
Zudem funktioniert der Heizkörper im Wohnzimmer nicht richtig, d.h mann muss selber Monteur spielen wenn dieser wieder heizen soll. Ist zu lang jetzt genau zu erklären was gemacht werden muss. Dies weiß unser Vermieter seit dem wir hier eingezogen sind und hat uns auch andauernd versprochen dies zu reparieren und auch hier ist nichts passiert.
Zudem kam dann auch noch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004) Da wir im Oktober eingezogen sind müssen wir ja nur 3 Monate anteilig zahlen. Er wollte 300 € Nachzahlung für 3 Monate. Natürlich haben wir Einspruch erhoben und er senkte die Betriebskostenabrechnung um 150 €. Eiinfach so. Er sagte: "Ist Ihnen 150 € recht"? Hat er überhaupt das Recht dazu? Zudem war es eine Abrechnung ohne jegliche Beweise.
Was hab ich in dem Fall für Rechte?
Entschuldigung das es so lang geworden ist und das ist noch längst nicht alles. Hoffe dass uns jemand einen Rat geben kann.
Danke
Schimmel,kaputte Heizung, Raten im Garten...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo jamaikaner,
in jedem Fall hast Du das Recht, Einblick in die Unterlagen der Betriebskosten zu nehmen. Bei einem Ex-Vermieter von mir hat allein schon die Androhung ausgereicht, daß er auf eine Nachzahlung verzichtet hat. Dabei habe ich ihn nur freundlich darauf hingewiesen, daß mir die Forderung zu hoch erscheine, ich sie selbstverständlich aber zahlen werde, nachdem ich seine Rechnungen gesehen habe...
Bei Schimmel kann man die Miete mindern, allerdings muß man dann damit rechnen, daß man sich erstmal rechtfertigen muß, daß man auch richtig lüftet. Wie das dabei mit der Beweislast aussieht weiß ich aber leider auch nicht.
Viel Glück
Gruß
Line
Er soll dir erst einmal eine vernünftige, nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung aushändigen samt Belege in Kopieform. Ja, ich weiß, dass der Mieter kein Recht darauf hat. Er hat das Recht auf Einsicht. Aber in diesem Fall: Vorlage von Kopien.
Dann machst du ein Schreiben für den VM fertig, mit einer Mängelliste. Setze deinem VM eine Frist von 14 Tagen unter Androhung einer Mietkürzung.
Übrigens: Wann hast du die Abrechnung für 2004 bekommen?
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Hallo,
Ich hab die Abrechnung im Oktober 2005 bekommen.
Warum? Hätte ich die eher bekommen müssen?
Danke für die Antworten.
ne ne, dachte nur, du hättest die erst 2006 bekommen.
Und jetzt?
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