Schimmel, kann ich kündigen?

19. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
nani030
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel, kann ich kündigen?

Hallo,

wir sind im November 2005 in eine neue Wohnung in Berlin gezogen und hatten schon wenige Wochen später ein Schimmelproblem (2 Zimmer haben eine Außenwand-Ecke) - vom Vermieter wurde die Neuverputzung beauftragt u.durchgeführt. Nun fing es auch im anderen Zimmer und in der Küche (Fensterbereich) an. Besichtigung des Vermieter "mehr lüften und mit Essigwasser versuchen"

Da ich schwanger bin möchte ich hier eigentlich nur noch weg. Fristlos ist schwierig ich weiß, aber kann ich fristgemäß kündigen? Mein Mann ist der Meinung, wir hätten dann bei Auszug den Schimmel zu beseitigen...

Ich habe nun vor, der Verwaltung noch einmal eine Frist zur Beseitigung zu setzen und anderenfalls die Miete um 10 % zu mindern, nur ist eben das Problem mit der Kündigung.. Habe auch schon überlegt einen Anwalt einzuschalten, aber sicher muss ich erst dem Vermieter nochmals eine Chance geben oder?

Vielen Dank!

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40 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#2
 Von 
nani030
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Volker.

Ich habe heute mit einem befreundeten Anwalt telefoniert. Wir sollen nochmals die Beseitigung der Mängel fordern und die Miete um 20 % mindern. Das Gesundheitsamt haben wir auch gefragt, die führen eine Abklatschmessung durch, in der festgestellt werden kann, um welche Sporen es sich genau handelt.

Ich fürchte, das ganze wird (allein schon wegen der Minderung) irgendwann vor Gericht landen... Weiß nicht, ob ich einfach kampflos aufgeben soll und ausziehen, mal schauen...

-----------------
"Schöne Grüße
Nina"

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#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#4
 Von 
stormrider
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nani030,

wir können dir nur raten, so schnell wie möglich auszuziehen, es ist den Ärger nicht wert. Wir haben ein Schimmelproblem nun schon seit Anfang Januar 2003 und trotz eines gerichtlichen Gutachtens über bauliche Mängel den Schimmel immer noch. Die Sache zieht sich hin vor Gericht wie Kaugummi und wir sind trotz Mieterverein noch immer in der ersten Instanz (nach 3 Jahren !!!), und dann kann noch die Berufung kommen. Wir sind fertig mit den Nerven und ärgern uns heute, dass wir nicht sofort ausgezogen sind. Traurig aber wahr, die Vermieter sitzen da tatsächlich am längeren Hebel.

Grüße

-- Editiert von stormrider am 20.02.2006 22:15:17

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#5
 Von 
nani030
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke, ich habe einfach nur Angst, wenn wir wieder ausziehen, müssen wir bestimmt die komplette Wohnung renovieren und kriegen vielleicht dann noch den Schimmel angehangen.. Ich bin echt verunsichert :-((

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#6
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#8
 Von 
nani030
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anwalt ist der Meinung, ersteinmal versuchen mit Mietminderung, dann kann es sowieso passieren, dass uns der Vermieter verklagt (bzw. fristlos kündigt, wenn mehr als die Summe von 2 Mieten einbehalten wird)

Das Problem bei einem Umzug ist für uns hauptsächlich, dass wir ALG I/bzw. II bekommen und kein Geld haben für eine neue Kaution...

Ach, ist das alles eine ***, ich schicke heute das Schreiben mit der Mietminderung ab, mal schauen, was passiert.

-----------------
"Schöne Grüße
Nina"

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#9
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Liebe Nina,

mir scheint, dass das Problem eher bei Deinem Lüftungsverhalten liegt als an der Grundsubstanz der Wohnung. Schimmelsporen gibt es überall in höherer oder niedrigerer Konzentration. Dort wo "gute" Umweltbedingungen (Zimmertemperatur + Luftfeuchtigkeit) sind, wächst Schimmel. Die Luftfeuchtigkeit entsteht durch Eure Atemluft, Kochen, Duschen, Zimmerpflanzen etc. also Wasser, was Ihr in die Wohnung reinbringt und dagegen hilft nur ordentliches Lüften!

Insbesondere jetzt im Winter hast Du durch intensives Lüften die Möglichkeit, auch innerhalb der Wände angefallenes Tauwasser wieder abzutrockenen.

Selbst lüfte ich morgens nach dem Aufstehen, nach dem Duschen, dann im 3-4h-Takt sowie direkt vor dem Schlafengehen. Wenn ich merke, dass an den Fenstern wieder Kondensat ist, auch häufiger.

Nina, mach alle Fenster auf, Türen gegen Zuschlagen sichern und mit Volldurchzug die feuchtwarme Luft ca. 5 Minuten rausziehen lassen. An besonders kritischen Stellen sollte vielleicht ein Ventilator das Trocknen unterstützen. Dreh die Heizung auf!
Solange Du morgens im Schlafzimmerfenster Kondensat findest, solltest Du vielleicht sogar im 2h-Takt lüften.

Du solltest als ALG I/bzw. II-Empfängerin eigentlich keine Sorgen wegen der Heizkosten haben, sondern sicherstellen, dass Du Dich mit Deinem Vermieter verstehst, wer weiß, ob Du nicht mal auf dessen Hilfe angewiesen bist. Der hat ja beim ersten mal sofort reagiert, scheint ok zu sein.

Du kannst durch Deinen eigenen Einsatz sicherstellen, dass Du bald wieder in einer schimmelfreien Wohnung wohnst, Zeit genug hast Du ja.

Mit freundlichen Grüßen, JHG

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#10
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@JHG
ich bin ca. 12 std. pro tag, arbeitsbedingt, nicht zuhause. ausserdem schlafe ich ca. 8 std. pro tag in den 4 verbleibenden stunden könnte ich, nach deiner theorie nur 1 max. 2 mal lüften. wir tuns nur einmal am tag und das auch nicht jeden und haben trotz dem kein schimmel in unserer wohnung!

quote:
...dass das Problem eher bei Deinem Lüftungsverhalten ...

dem widerspreche ich im ganzem.

quote:
...keine Sorgen wegen der Heizkosten
haben.....

klasse theorie

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#11
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Kristijan M.,

1. Lüften nach dem Aufstehen => 7:00
2. Lüften nach dem Duschen => 7:20
Du verläßt Deine Wohnung um 8:00
3. Lüften wenn Du heim kommst => 20:00
4. Lüften nach dem "Tatort" im ARD vorbei ist => 22:00
5. Lüften während des Zähneputzens => 23:00

So kannst Du tatsächlich 5!! mal Lüften hinkriegen, es muffelt nicht und der Schimmel hat auch keine Chance. So macht Rechnen Spaß, oder? ;-))

Falls Du aber ein Aquarium etc. betreibst oder regelmäßig Deine Wäsche in der Wohnung trocknest, mußst Du mit Lufttrockener etc. selbst die "Feuchtigkeitslasten" beseitigen! Das ist nicht Aufgabe Deines Vermieters, sondern durch Dein Verhalten beeinflußt und deswegen Deine Pflicht.

Im Übrigen fällt während Deiner Abwesenheit auch sehr viel weniger zusätzliche Feuchtigkeit an, sodass das Lüften reduziert werden kann. Der Mieter ist nicht Eigentümer seiner Wohnung sondern kriegt vom Vermieter eine Gegenstand im Werte von vielen Zehn- oder Hunderttausen Euro überlassen, entsprechend sorgsam sollte er auch mit fremdem Eigentum umgehen.

Mit freundlichen Grüßen, JHG

-- Editiert von JHG am 21.02.2006 10:16:23

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#12
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#13
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@Volker7
hört sich fast so an;)

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#14
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo Volker7,

danke für das Kompliment.

Ich bin aber ein Unikum und habs nicht nötig zu trollen.

Ich lese hier nur mit (bis jetzt), kann aber JHG ziemlich zustimmen :)

JKH schreibt auch besser als ich, von der Rhetorik her, weiter so!

Gruss det11

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#15
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Volker7, lieber KristijanM,

ich bin nicht det11 (@det11: Thanks, zuviel des Lobes!) sondern habe während meines Studiums sehr intensiv Tauwasserpunkte in div. Wandkonstruktionen ermittelt (Glaser-Verfahren).
Nachdem es mir gegen alle Widerstände gelungen ist, auch meiner Frau (als Humanistin) zu vermitteln, warum Stoßlüften besser als Dauerlüften ist, möchte ich vom Erfolg beseelt auch anderen helfen ;-)

Mit freundlichen Grüßen, JHG

-- Editiert von JHG am 21.02.2006 11:09:34

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#16
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

quote:
...Stoßlüften besser als Dauerlüften...

da gegen ist auch nichts einzuwenden. sichelich bekommen man so feuchte wohnungen etwas trockener. allerdings bin ich immer noch der meinung das schimmelbefall auf bauliche fehler beruht.
gruss,
kristijan

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#17
 Von 
nani030
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ja alles schön und gut, wir sind ja arbeitslosenbedingt die meiste Zeit zu Hause (wovon man aber nicht als Regelfall ausgehen kann).

Wir lüften im Bad mehrmals täglich, da dort auch Wäsche trocknet (dort ist auch noch kein Schimmel) - Das Küchenfenster wird auch bestimmt 5 x täglich weit geöffnet (wegen Rauchen). Schlafzimmer + Wohnzimmer 2-3 x täglich (morgens/abends). Geheizt wird überall gut (ist auch so im Mietvertrag geregelt). Ich kann aber nicht bei Minusgraden meine gesamte Wohnung auf Durchzug lüften - meine Katze springt dann entweder aus dem Fenster oder stirbt an Erkältung ;)

ICH denke nicht, dass es an unserem Lüftungsverhalten liegt, denn der Schimmel ist 3 Wochen nach Einzug aufgetreten.

Ich möchte ja eigentlich auch keinen Ärger mit meinem Vermieter, aber wenn die kommen mit "mehr lüften und mit Essigwasser den Schimmel entfernen" dann muss ich mich doch sehr wundern..

-----------------
"Schöne Grüße
Nina"

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#18
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Liebe Nina,

Deine Katze würde auch eine Nacht bei - 25°C draußen gut überstehen und danach ist sie besonders verschmust :) .

Schimmel braucht neben Feuchtigkeit auch organische Nahrung, deswegen schimmeln die Kacheln im Badezimmer nicht, aber die Tapete, der Leim, Holz usw.

3 Wochen reichen völlig aus, um Schimmel herrlich sprießen zu lassen. Wenn Du ein nasses Brot drei Tage liegen läßt, sollte schon ein pelziger Belag feststellbar sein, oder?

Dir hilft jetzt am schnellsten 2stündliches Lüften, je 5-10 Min. Durchzug! Mit Essigwasser veränderst Du den ph-wert der Oberfläche, was die Mikroorganismen des Schimmels auch überhaupt nicht mögen. Wäret Ihr nicht in die Wohnung eingezogen, wäre keine zusätzliche Feuchtigkeitslast aufgetreten und für das Pilzwachstum wäre es zu trocken gewesen.

Für die Wäsche solltest Du einen Tischventilator kaufen, so ist die Wäsche abends trocken und bringt nachts nicht noch zusätzliche Feuchtigkeit neben der Atemluft.
Darfst Du eigentlich in der Wohnung Wäsche trocken? Bitte sieh im Mietvertrag und der Hausordnung nach, häufig ist es ausgeschlossen.

Ich rate Dir, dass Verhältnis zu Deinem Vermieter zu pflegen. Der Vermieter hat nicht nur nach erstem Anschein sofort bauliche Massnahmen veranlasst, sondern Dir auch praktische Tipps gegeben. Spätesten wenn Du mit Deinen Nachbarn wegen Kinderlärm Ärger kriegst, brauchst Du seine Rückendeckung. Und wirtschaftlich bist Du auch nicht in der Lage, aktiv selbst Änderungen herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen, JHG

P.S. Ich freue mich für Dich über Deinen Famileinzuwachs. Während der Schwangerschaft solltest Du unbedingt intensiven Kontakt mit Deiner Katze meiden, auch Rauchen (Aktiv/Passiv) schädigt Ungeborene bereits, von Neugeborenen ganz zu schweigen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
nani030
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@JHG - Danke Dir, ich weiß mit dem Rauchen, klare Sache. Mein Mann raucht daher nur noch in der Küche am geöffneten Fenster... Die Katze geht nicht raus, daher ist sie nicht sooo Toxoplasmose-gefährlich (was Du sicherlich meinst)

Aber es ist doch schon so, dass das Lüften höchstens hilft, den Schimmel zu stoppen, jedoch nicht, dass er von selbst verschwindet, richtig?

Ich bin total hin- und hergerissen. Wollte heute das Schreiben abschicken mit der Mietminderung, habe jetzt schon wieder als Ratschlag (von meinem Chef) gehört, dass wir einfach ganz normal kündigen und wieder ausziehen sollen... Hüüüülfeeeee!

-----------------
"Schöne Grüße
Nina"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
stormrider
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wie schon gesagt, ich kann euch auch nur nochmals raten, so schnell wie möglich auszuziehen und es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Da seid ihr auf jeden Fall die Verlierer, auch wenn ihr im Recht seid.
Die beste Möglichkeit wäre sicherlich, sich mit dem Vermieter dahingehend zu einigen, dass ihr schadlos aus der Wohnung ausziehen könnt, d.h. alle Ansprüche sind bei Auszug abgegolten und die Kaution wird vollständig zurückbezahlt. Bis dahin könnt ihr aber die Miete mindern.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Liebe Nina, lieber Volker7,

mit dem Brot wollte ich ein greifbares Beispiel liefern, welches wie alle Beispiel hinkt, klar! Brotschimmel ist ein anderer Pilz als Wandschimmel, auch klar. Schimmelsporen befinden sich eigentlich immer überall, es sei den, man hat sich gerade in einem Krankenhausautoklaven sterilisieren lassen ;) .

Entscheidend ist, dass in der Wand jetzt freies Wasser ist, es können je m² mehrere Liter sein und eventuell auch als "Vorlast" durch Vormieter bestanden haben. Auch durch die neuverputzten Wände ist ja noch Wasser in die Wohnung gekommen. In Neubauten dauert es häufig ein bis zwei Heizperioden (Jahre!) bis die Wände die "Baufeuchte" verlieren. In und auf den Wänden befinden sich genügend verwertbare organische Stoffe. Dieses führt zu Schimmelwachstum und dieses läßt sich mit Chlor, Essig etc. chemisch und durch Lüften biophysikalisch beseitigen. Chemische "Keulen" würde ich aber immer vermeiden!

Ab einer gewissen Luftfeuchtigkeit stellen die div. Arten des Schimmelpilzes das Wachstum und damit auch die Emission von Sporen ein. Für Nina ist es wichtig, eine schimmelfreie Wohnung zu bekommen, oder?

Also für Luftbewegung sorgen, Mindestabstände bei Schränken beachten, Wäsche bis zum Abend fertigtrockenen, Kondensat an Fenstern sofort aufwischen, verstärkt häufige Stoßlüftungen und morgens, Nina, soll Dein Mann die Fenster aufreißen und den Kaffee anmachen, während Du die Decke über den Kopf ziehst und nur Deine Nasenspitze rausguckt, wunderbare Art, nochmal 10 Min weiterzudösen ;) .

Das Schreiben an Deinen Vermieter ändert kurzfristig nichts am Schimmel, aktiviert dessen Widerstand, bereitet Streß und Sorgen, Zusatzkosten bei Zahlungsverzug der Miete sowie Anwaltskosten bei Deinem "befreundetet" Anwalt.



Mit freundlichen Grüßen, JHG

-- Editiert von JHG am 21.02.2006 13:32:29

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#24
 Von 
nani030
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Eben, da ist viel Stress und Ärger mit verbunden und ob letztendlich der Schimmel wirklich weg bleibt, selbst wenn noch einmal jemand kommt...

Wenn wir jetzt noch ausziehen (nach 3 Monaten) könnte ja die Chancen noch gutstehen, ohne großartige Renovierungsarbeiten hier rauszukommen, wenn wir erst den Schimmel sanieren lassen und in einem halben Jahr doch ausziehen, könnte das anders aussehen (obwohl wir Mietfreiheit erhalten haben, damit wir die Schönheitsreparaturen machen).

Wir haben ja auch das Gesundheitsamt informiert, die demnächst eine Abklatschprobe der Schimmelstellen vornehmen wollen, aber leider dauert es 4-6 Wochen bis zum Ergebnis, eigentlich könnten wir erst dann den Vermieter kontaktieren und evtl. auch schnellstens ausziehen (je nachdem, WIE schädlich der Schimmel dann wirklich ist)

Es ist immer wieder Mist, niemand sagt einem, was richtig ist :-( Ich habe Angst vor den Konsequenzen, habe kein Geld für eine weitere Kaution und das Amt zahlt diese nur, wenn man aus gesundheitlichen Gründen ausziehen muss.. Diese Gründe sind ja allein durch Schwangerschaft + Schimmel nicht bewiesen oder??

Ich denke, ich werde das Schreiben dahingehend ändern, dass ich dem Vermieter nochmals eine Frist setze und erst nach Verstreichen dieser Frist die Miete mindere, wäre doch ein Kompromiss. Oder ich ruf die Frau von der Verwaltung einfach noch einmal an... Wenn sie sich dann quer stellt, weiß ich ja woran ich bin...

Liebe Grüße
Nina *die-hier-noch-einen-Anfall-kriegt*

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#25
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Seid Ihr in ein neues Haus eingezogen,oder
ein neu von aussen isoliertes Haus??
Sollte es ein neues Haus sein,dann war der
Bau nocht nicht richtig trocken bevor der
Aussenputz aufgetragen wurde.Bei einem neu
isolierten Haus waren die Wände auch nicht
trocken vor aufbringen der Isolierung.
Nach nur 3 Wochen kann sich durch Euer
Verschulden kein Schimmel gebildet haben.Ich
hatte das selbe Problem.Ich hab mir ein
Schlüsselfertiges Haus bauen lassen.Dort
wurde auch der Isolierputz von aussen zu
früh aufgetragen und ich hatte in einem
Zimmer Schimmel.Im Baumarkt gibt es eine
Lösung zum aufsprühen.Genau nach Anweisung
verwenden und Ihr seid den Schimmel los.Bei mir ist jetzt 10 Jahre danach kein Schimmel mehr aufgetreten.Viel Glück!!!

Gruss SAMMY1

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Jetzt muß ich aber meinen Senf auch dazu geben.
Was mich hier doch etwas verwirrt sind (für mich) die Widersprüche:
Man hat Angst vor Schimmel - aber nicht vor'm Rauchen.
Man lüftet viel – aber nicht bei Minusgraden, da man bedenken hat daß eher die Katze aus dem Fenster springt , evtl. an Erkältung stirbt.
Der Chef empfiehlt - bekommt aber ALG I, bzw. II.
Man will den Schimmel beseitigt haben - findet die Anwendung von Essigwasser aber seltsam – wenigstens mal ausprobiert?.
Man wendet die Schuld erst mal grundsätzlich ab und mindert nebenbei die Miete.
Man hat auch das Gesundheitsamt informiert, die demnächst eine Abklatschprobe der Schimmelstellen vornehmen wollen, aber leider dauert es 4-6 Wochen bis zum Ergebnis
Und die kommen? Wer zahlt das denn? Und weiter wieso sollte dieses Ergebnis denn 4-6 Wochen dauern???

Den Ausführungen von JHG kann ich in allen Punkten nur voll zustimmen. So viele Tipps und erklärende Ausführungen werden Sie bestimmt nie wieder bekommen.
Es ist selbstverständlich möglich, durch unzureichendes, falsches Lüften und Heizen, innerhalb von nur 3 Wochen Schimmelbefall in einer Wohnung zu haben - auch ohne daß bauliche Mängel vorliegen – und auch innerhalb der Heizperiode.

In meinen Augen stellt sich hier doch die Frage, ob man dort wirklich wohnen bleiben will zum vereinbarten Mietpreis.

Sorry, aber so sieht das für mich aus!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
express
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

nimm einfach mal ein Tuch, tränke es mit Alkohol (z.B. Ethanol) und reibe über die betroffene Stelle.
Geht der Schimmel ab, kommt er von innen, ist also durch falsches Lüften entstanden, bleibt er, kommt er von außen. Dann läge ein Baumangel vor.
Meist kommt schwarzer Schimmel von innen. Wenn der Schimmel so bräunlich-gelb ist und so an Wasserflecken erinnert, mit Rändern, meist von Außen.

Sollte er mit Ethanol abgehen, einfach den Alkohol in eine Sprühflasche füllen und in den Wintermonaten die entsprechende Stelle besprühen. Im Frühjahr hat sich das dann eh von selbst erledigt.

In den Hausaußenecken bilden sich sog. Wärmebrücken, da kann man fast gar nichts gegen machen. Immer nur schön sprühen.

Lg
express

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

eigentlich kann mir das thema ja egal sein, ich hab keinen schimmel. aber genau das ist der knackpunkt. ich lüfte mit sicherheit nicht so wie einige meinen es wäre richtig und habe nie schimmel in meinen wohnungen gehabt. ich bin der meinung das dort wo schimmel verstärkt auftritt meist ein baumangel der grund ist. fusch am bau ist ja auch ein "kavaliersdelikt";)
das ist halt meine einschätzung

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
nani030
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@feuerelfe:

quote:
Was mich hier doch etwas verwirrt sind (für mich) die Widersprüche:
Man hat Angst vor Schimmel - aber nicht vor'm Rauchen.
Ich selber rauche nicht und finde da doch noch einen Unterschied!
quote:
Man lüftet viel – aber nicht bei Minusgraden, da man bedenken hat daß eher die Katze aus dem Fenster springt , evtl. an Erkältung stirbt.
Ich lüfte natürlich auch bei Minusgraden, hier ging es um die Frage, dass man die ganze Wohnung komplett auf Durchzug lüftet!
quote:
Der Chef empfiehlt - bekommt aber ALG I, bzw. II.
Mein Mann bekommt ALG II, ich habe eine 160-EURO-Nebenbeschäftigung, die man neben ALG I ausüben darf, daher hab ich einen Chef.
quote:
Man will den Schimmel beseitigt haben - findet die Anwendung von Essigwasser aber seltsam – wenigstens mal ausprobiert?.
Ich habe es mit der Empfehlung Brennspiritus (95% Alc.) probiert - erfolglos.
quote:
Man hat auch das Gesundheitsamt informiert, die demnächst eine Abklatschprobe der Schimmelstellen vornehmen wollen, aber leider dauert es 4-6 Wochen bis zum Ergebnis
Und die kommen? Wer zahlt das denn? Und weiter wieso sollte dieses Ergebnis denn 4-6 Wochen dauern???
Diese Untersuchung wird nächste Woche durchgeführt, kostet 30,- EUR, die wir selbst bezahlen, das Ergebnis soll laut Auskunft des Amtes 4-6 Wochen dauern.

quote:
In meinen Augen stellt sich hier doch die Frage, ob man dort wirklich wohnen bleiben will zum vereinbarten Mietpreis.

Sorry, aber so sieht das für mich aus!


Doch, das wollen wir! Es geht mir auch überhaupt nicht um Minderung meiner Kosten!!

Ich habe nun - entgegen der Empfehlung des Anwaltes - einen Brief an die Verwaltung geschickt, in dem ich die Beseitigung der Mängel gefordert habe (innerhalb von 2 Wochen), die Miete würde ab sofort unter dem Vorbehalt der Minderung gezahlt (also noch nicht sofort gemindert, erst noch die Chance geben, dass etwas passiert)

0x Hilfreiche Antwort

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