Hallo,
Wir wohnen zu Miete in einer 2 Zimmer Wohnung die von einer Firma verwaltet wird und die Eigentümer weiter weg wohnen.
Wir haben jetzt das 4 Jahr in Folge Wassereintritt, bei starkem Regen, im Schlafzimmer zwischen Decke und Wand. Da scheint tatsächlich ein Weg nach draußen zu führen .
Natürlich ist auch dieses mal wieder Schimmel entstanden weil die Hausverwaltung sehr sehr langsam reagiert. Dieser Schaden wurde auch schon 3 mal "Behoben". Nur dieses Jahr kommt hinzu das 2 Fenster im Schlafzimmer auch undicht sind.
Was die Fenster angeht ist jetzt gut 3 Wochen nach Meldung des Problems bei der HV eine Techniker auf dem Weg zu uns, nur als wir Gestern von dem Schimmel berichteten legte die Dame der HV am Telefon auf. Daraufhin riefen wir in der Chefetage a, worauf uns die nächste "Nette" Dame darauf hinwies das der Schimmel zu "Folgeschaden im Sondereigentum" gehöre und wir jetzt den Eigentümer beuftragen sollen (der Eigentümer war immer sehr kooperativ und freundlich, nur bezahle diese die HV um sich um derartige Probleme zu kümmern).
Nach etwas Recherche frage ich mich ob das so richtig ist, den es ist kein Erstfall wodurch der Folgeschaden entstand sonder die 3 verpfuschte Reperatur. Ist in diesem Fall nicht die HV zuständig?
Und welchen Rat können wir bekommen hinsichtlich etwaiger Mietminderung oder änlichem.
Wir müssen dringend etwas Druck auf die HV aufbauen.
Ich bitte um Rat, wir sind verzweifelt.
Beste Grüße
Vin
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Schimmel, Nasse Wand und undichte Fenster
26. Juli 2011
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Frage vom 26. Juli 2011 | 16:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel, Nasse Wand und undichte Fenster
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 27. Juli 2011 | 12:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiß wirklich niemand Rat?
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#2
Antwort vom 27. Juli 2011 | 13:00
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 451x hilfreich)
"Sondereigentum" hört sich nach lediglich WEG-Verwaltung an.
Dann dürfte der Eigentümer Euer Ansprechpartner sein.
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