Hallo,
ich habe eine grössere Erbschaft erhalten, die ich, wenn ich es richtig sehe, nur mir gehört. Nun bich ich seit über 50 Jahren gut verheiratet und möchte einen Teil dieser Erbschaft meinem Mann schenken, so als ob es sich um ein gemeinsam erworbenes Geld, wie es mit sonstigen Gewinnen erfolgt, handeln würde.
Meine Fragen:
kann ich einfach eine Schenkungsurkunde, handschfriftlich, verfassen oder muss es ein bei einem Notar verfasstes Dokument sein?
Gibt es ev. ein Musterformular?
Wird dieses 'Dokument' beim Finanzamt im Rahmen der Freibeträge für die Erbschaftssteuer anerkannt?
Vielen Dank.
Schenkungsvertrag verfassen
7. Juli 2004
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Frage vom 7. Juli 2004 | 10:58
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 21x hilfreich)
Schenkungsvertrag verfassen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. Juli 2004 | 15:44
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 45x hilfreich)
Schenkungen haben grundsätzlich laut BGB immer notariell zu erfolgen.
#2
Antwort vom 7. Juli 2004 | 23:31
Von
Status: Schüler (450 Beiträge, 301x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 8. Juli 2004 | 10:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Eine Schenkung ist auch dadurch wirksam, dass sie vollzogen wird. Ein Weihnachtsgeschenk muss also nicht notariell beglaubigt werden.
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