Schenkungssteuer bei Gemeinschaftskonto Mutter - verheirateter Sohn u.Immobilienerlös der Mutter

11. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
DJ Udo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 6x hilfreich)
Schenkungssteuer bei Gemeinschaftskonto Mutter - verheirateter Sohn u.Immobilienerlös der Mutter

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Thema Schenkungssteuer bei einem Gemeinschaftskonto.

Eine gute Bekannte >70 Jahre hat mit ihrem verheirateten Sohn ein Gemeinschaftskonto. Der Sohn ist verheiratet, lebt gemeinsam mit seiner Ehefrau in eigener Wohnung an einem anderen Wohnort. Steuerlich haben er und seine Ehefrau Gütertrennung vereinbart. Die Ehefrau hat ein eigenes Konto. Die Rente der Seniorin und das Gehalt des Sohnes gehen auf das Gemeinschaftskonto. Alle Überweisungen und Zahlungsverkehr werden vom Sohn organisiert. Durch einen anstehenden Immobilienverkauf wird die Mutter rund 250.000 Euro erhalten. Die Zahlung des Käufers wird auf das Girokonto erfolgen. Der Betrag wird in absehbarer Zeit größtenteils von ihr für den Kauf einer neuen Immobilie zum Eigenbedarf verwendet werden, d.h. der Sohn ist daran nicht beteiligt und es ist das Geld der Mutter. Es ist keine Schenkung oder Vorerbe vorgesehen. Die Mutter ist fit, kein Betreuungsfall, eben nur nicht mit Banküberweisung und IT vertraut.

Welche steuerlichen Konsequenzen hat die Zahlung von 250.000 Euro auf das Gemeinschaftskonto für den Sohn? Wird diese Einnahme wie bei einem verheirateten Partner, bzw. eingetragener Partnerschaft auch der anderen Partei, also dem Sohn angerechnet und wie eine Schenkung behandelt? Sie sind aber kein Paar. Da es sich um keine Erbschaft handelt, käme auch das Innenverhältnis Mutter-Sohn und die Freibetragsgrenze von 400.000 Euro nicht in Betracht. Theoretisch könnte der Sohn auch auf das Kapital von 250.000 Euro zugreifen, was ja dann wie seine Einnahme und quasi eine verdeckte Schenkung wäre. Wie werden solche getrennten Einnahmen von Mutter-Sohn behandelt und wie kann sie sich schützen, dass der Betrag von 250.000 Euro wegen des Gemeinschaftskontos nicht direkt steuerlich gemindert wird? Über den Sinn und Zweck dieser seltsamen Kontokonstruktion mit der Mutter mag man gewiss diskutieren. Wichtig wäre zu wissen, ob die Dame für diese Immobilientransaktion ein neues Einzelkonto eröffnen muss (was ich persönlich empfehle), um den unbeteiligten Sohn vor Schenkungssteuer zu schützen und das eigene Kapital nicht ohne Not zu mindern. Sie möchte aber ohne Not kein eigenes neues Konto eröffnen und muss mit fundierten Argumenten erst überzeugt werden.

Vielen Dank vorab!

DJ Udo.

-- Editier von DJ Udo am 11.05.2017 20:05

-- Editier von DJ Udo am 11.05.2017 20:05

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Steuerlich haben er und seine Ehefrau Gütertrennung vereinbart.


Wieso steuerlich? Was hat das mit der Steuer zu tun?

Zitat:
Wird diese Einnahme wie bei einem verheirateten Partner, bzw. eingetragener Partnerschaft auch der anderen Partei, also dem Sohn angerechnet und wie eine Schenkung behandelt?


Auch bei einem verheirateten Paar gilt lediglich der Anscheinsbeweis, dass das Geld auf einem Gemeinschaftskonto beiden gemeinsam gehört. Ein Anscheinsbeweis ist aber widerlegbar.
In diesem Fall ist es nicht anders. Insbesondere, wenn dann anschließend von dem Geld eine neue Immobilie alleine auf den Namen der Mutter gekauft wird, kann der Anscheinsbeweis als widerlegt gelten.

Zitat:
Da es sich um keine Erbschaft handelt, käme auch das Innenverhältnis Mutter-Sohn und die Freibetragsgrenze von 400.000 Euro nicht in Betracht.


Doch, die Freibetragsgrenze gilt auch für Schenkungen. Hier liegt aber keine Schenkung vor.

Zitat:
Wichtig wäre zu wissen, ob die Dame für diese Immobilientransaktion ein neues Einzelkonto eröffnen muss (was ich persönlich empfehle), um den unbeteiligten Sohn vor Schenkungssteuer zu schützen und das eigene Kapital nicht ohne Not zu mindern.


Bei der Schenkungssteuer sehe ich kein Risiko. Das Risiko würde eher in einem unbefugtem Zugriff durch den Sohn bestehen. Wenn die Mutter aber unbeschränktes Vertrauen in den Sohn hat, dann wird man das akzeptieren müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DJ Udo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter.

0x Hilfreiche Antwort

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