Schenkungssteuer haus - oder verkaufen, ohne Kaufbetrag zu überweisen?

1. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Harry26382
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungssteuer haus - oder verkaufen, ohne Kaufbetrag zu überweisen?

Hallo!
Habe folgendes Problem:
Der Lebensgefährte meiner Mutter besitzt ein eigenenes Haus. Nun möchte er meine Mutter mit ins Grundbuch aufnehmen lassen. Mein Kenntnisstand ist, dass dafür Schenkungssteuer fällig werden würde. (Da die beiden nicht heiraten wollen/ können, würde die Steuer auch recht hoch ausfallen, wegen dem geringen Freibetrag). Nun mein Frage:
Der Lebensgefährte kann doch "formal" ihr die Hälfte seines Hauses verkaufen. Die Frage ist nun, ob dafür auch Geld "fliessen" muss??? Das dafür Grunderwerbsteuer fällig wird ist mich schon klar...
Kann mir jemand helfen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47653 Beiträge, 16842x hilfreich)

Natürlich muss dafür Geld fließen, da es ansonsten Steuerhinterziehung wäre. Abgesehen davon, dass so etwas vom Finanzamt gerne einmal geprüft wird, wenn nicht offensichtlich ist, wie und wovon die Zahlung erfolgt ist, gibt es noch eine andere Gefahr:

Die Erben des Lebensgefährten könnten nach seinem Tod auf die Idee kommen, die Zahlung zu fordern. Und dann wäre die volle Summe fällig und nicht nur die Schenkungssteuer. Der Anspruch auf Kaufpreiszahlung verjährt erst nach 30 Jahren.

Wenn eine Schenkung erfolgen soll, dann sollte das noch vor der Reform des Erbschaftsteuergesetzes erfolgen. Die Neuregelung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer für für Euren Konkreten Fall wahrscheinlich eine deutliche Erhöhung der Steuerbelastung bedeuten.

-- Editiert von hh am 01.04.2008 15:44:59

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Der Anspruch auf Kaufpreiszahlung verjährt erst nach 30 Jahren.</iY

Wo steht das?

0x Hilfreiche Antwort

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