Hallo Zusammen,
ein Ehepartner besitzt 50% einer Immobilie. Er ist verheiratet und 72 Jahre alt.
Er möchte seinen Teil der Immobilie an seinen Sohn verschenken und sich dabei ein Lebenslanges Wohnrecht einräumen.
Nach $1365 darf er keinen wesentlichen Teil seinen Vermögens ohne Zustimmung des Ehepartners verschenken.
Jetzt lese ich das hier:
https://www.rechtstipps.de/kinder-ehe-familie/themen/wenn-ein-ehepartner-sein-gesamtes-vermoegen-den-kindern-schenkt
Wenn der Ehepartner also weniger als 85% verschenken würde, wäre dieses demnach wohl rechtens. Er ist jetzt 72 Jahre alt. Leider ist mir nicht ganz klar in welchem Verhältniss die Lebenserwartung zu den 85% steht.
Zitat:Rechnet man den Wert des Wohnrechts auf die Lebenserwartung der Ehefrau hoch, hat sie weniger als 85 %
http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/459385/
Der 72 Jährige wurde 1945 geboren.
Er hat seine Lebenserwartung von <64.6 Jahren laut Statistik eigentlich schon überschritten.
Ausserdem ist er Krebskrank. Laut dieser Statistik müsste er die nächsten 5 Jahre sterben.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/273406/umfrage/entwicklung-der-lebenserwartung-bei-geburt--in-deutschland-nach-geschlecht/
Fragen:
Vielleicht kann ja wer sagen was er verschenken dürfte.
Wenn er jetzt pauschal sagen wir 80% verschenken würde, wäre er damit noch im grünen Bereich?
Bei einer 80%igen Schenkung von 50% des Immobilienwertes, zahlt er dann auch nur Notargebühren von 50% des Wertes der Immobilie?
Vielleicht weiss wer dazu was genaueres.
-- Editier von Mufti1000 am 23.09.2017 19:28