Schenkung von <85% des Vermögens nach Paragraph §1365

23. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 27x hilfreich)
Schenkung von <85% des Vermögens nach Paragraph §1365

Hallo Zusammen,

ein Ehepartner besitzt 50% einer Immobilie. Er ist verheiratet und 72 Jahre alt.
Er möchte seinen Teil der Immobilie an seinen Sohn verschenken und sich dabei ein Lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Nach $1365 darf er keinen wesentlichen Teil seinen Vermögens ohne Zustimmung des Ehepartners verschenken.

Jetzt lese ich das hier:
https://www.rechtstipps.de/kinder-ehe-familie/themen/wenn-ein-ehepartner-sein-gesamtes-vermoegen-den-kindern-schenkt

Wenn der Ehepartner also weniger als 85% verschenken würde, wäre dieses demnach wohl rechtens. Er ist jetzt 72 Jahre alt. Leider ist mir nicht ganz klar in welchem Verhältniss die Lebenserwartung zu den 85% steht.

Zitat:
Rechnet man den Wert des Wohnrechts auf die Lebenserwartung der Ehefrau hoch, hat sie weniger als 85 %


http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/459385/

Der 72 Jährige wurde 1945 geboren.
Er hat seine Lebenserwartung von <64.6 Jahren laut Statistik eigentlich schon überschritten.
Ausserdem ist er Krebskrank. Laut dieser Statistik müsste er die nächsten 5 Jahre sterben.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/273406/umfrage/entwicklung-der-lebenserwartung-bei-geburt--in-deutschland-nach-geschlecht/


Fragen:

Vielleicht kann ja wer sagen was er verschenken dürfte.

Wenn er jetzt pauschal sagen wir 80% verschenken würde, wäre er damit noch im grünen Bereich?

Bei einer 80%igen Schenkung von 50% des Immobilienwertes, zahlt er dann auch nur Notargebühren von 50% des Wertes der Immobilie?




Vielleicht weiss wer dazu was genaueres.

-- Editier von Mufti1000 am 23.09.2017 19:28

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und wie will er sich ein Wohnrecht eintragen lassen ohne Zustimmung seiner Frau?

Zitat:
Er hat seine Lebenserwartung von <64.6 Jahren laut Statistik eigentlich schon überschritten.


Da interpretierst Du die Statistik falsch. Ein 72-jähriger hat aktuell eine Restlebenserwartung von 12,57 Jahren. Das ist das, was hier zählt.

Zitat:
Bei einer 80%igen Schenkung von 50% des Immobilienwertes, zahlt er dann auch nur Notargebühren von 50% des Wertes der Immobilie?


Nein, der Geschäftswert beträgt 40% des Immobilienwertes.

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