Schenkung nach dem Tode vom Erbschaftsbesitzer

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)
Schenkung nach dem Tode vom Erbschaftsbesitzer

Moin Moin, bräuchte da mal Euere Hilfe, folgender Fall: Eine Person ist verstorben und der Lebensgefährte hat das restliche Geld vom Erblasser obwohl der Lebensgefährte kein Erbe ist verschenkt, nun sagt der Richter, das Geld müssen die Beschenkten nicht mehr hergeben? ist für mich irgendwie unlogisch, nach dem Tode ist ja das was übrig ist eigentlich alles dem Nachlass zuzuordnen und da kann doch niemand einfach hergehen und das verschenken und das geht auch noch durch, kgibt es keine Möglichkeit, dass die Beschenkten das Geld per Beschluss wieder rausrücken müssen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
nun sagt der Richter, das Geld müssen die Beschenkten nicht mehr hergeben?


Dazu wäre die Urteilsbegründung interessant.

Zitat:
gibt es keine Möglichkeit, dass die Beschenkten das Geld per Beschluss wieder rausrücken müssen


Vorrangig besteht nach meiner Auffassung ein Schadenersatzanspruch der Erben gegen den Lebensgefährten. Einen direkten Anspruch gegen die Beschenkten kann ich nicht erkennen. Das kann auch der Grund für die Aussage des Richters sein.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Den Beschenkten wurde Geld geschenkt. Fertig. Warum sollten diese das wieder herausgeben müssen???
Der Lebensgefährte hat Geld veruntreut. Dieses hat er den Erben zurückzugeben.

Signatur:

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#3
 Von 
carioca
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 8x hilfreich)

Aber die Schenkung erfolgte deshalb, damit die Erben nix bekommen, also mit Vorsatz, genauso könnte ich dann doch ne Bank überfallen und das Geld verschenken, ioder in einer Firma wird Geld unterschlagen , ist doch dann fast wie Hehlereare welche ja man auch nicht behalten kann, oder eben wie Diebstahl und ich verschenke das dann , kann ich nicht verstehen das man nur die Möglichkeit hat vom Dieb das zurück zuforden

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
nun sagt der Richter, das Geld müssen die Beschenkten nicht mehr hergeben?
Dazu wäre die Urteilsbegründung interessant.


Solange dieser Punkt offengelassen wird, kann es hier auch nicht weitergehen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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