Moin Moin, bräuchte da mal Euere Hilfe, folgender Fall: Eine Person ist verstorben und der Lebensgefährte hat das restliche Geld vom Erblasser obwohl der Lebensgefährte kein Erbe ist verschenkt, nun sagt der Richter, das Geld müssen die Beschenkten nicht mehr hergeben? ist für mich irgendwie unlogisch, nach dem Tode ist ja das was übrig ist eigentlich alles dem Nachlass zuzuordnen und da kann doch niemand einfach hergehen und das verschenken und das geht auch noch durch, kgibt es keine Möglichkeit, dass die Beschenkten das Geld per Beschluss wieder rausrücken müssen
Schenkung nach dem Tode vom Erbschaftsbesitzer
27. September 2017
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Frage vom 27. September 2017 | 02:24
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 8x hilfreich)
Schenkung nach dem Tode vom Erbschaftsbesitzer
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. September 2017 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:nun sagt der Richter, das Geld müssen die Beschenkten nicht mehr hergeben?
Dazu wäre die Urteilsbegründung interessant.
Zitat:gibt es keine Möglichkeit, dass die Beschenkten das Geld per Beschluss wieder rausrücken müssen
Vorrangig besteht nach meiner Auffassung ein Schadenersatzanspruch der Erben gegen den Lebensgefährten. Einen direkten Anspruch gegen die Beschenkten kann ich nicht erkennen. Das kann auch der Grund für die Aussage des Richters sein.
#2
Antwort vom 27. September 2017 | 15:54
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Den Beschenkten wurde Geld geschenkt. Fertig. Warum sollten diese das wieder herausgeben müssen???
Der Lebensgefährte hat Geld veruntreut. Dieses hat er den Erben zurückzugeben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. September 2017 | 18:07
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 8x hilfreich)
Aber die Schenkung erfolgte deshalb, damit die Erben nix bekommen, also mit Vorsatz, genauso könnte ich dann doch ne Bank überfallen und das Geld verschenken, ioder in einer Firma wird Geld unterschlagen , ist doch dann fast wie Hehlereare welche ja man auch nicht behalten kann, oder eben wie Diebstahl und ich verschenke das dann , kann ich nicht verstehen das man nur die Möglichkeit hat vom Dieb das zurück zuforden
#4
Antwort vom 30. September 2017 | 12:16
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
ZitatZitat: :
nun sagt der Richter, das Geld müssen die Beschenkten nicht mehr hergeben?
Dazu wäre die Urteilsbegründung interessant.
Solange dieser Punkt offengelassen wird, kann es hier auch nicht weitergehen.
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