Schenkung nach 10 Jahren verjährungsfrist zurück geben

21. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Swiese
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung nach 10 Jahren verjährungsfrist zurück geben

Guten Tag
Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage.
Meine Mutter hat mir vor über 10 Jahren ein Haus als Schenkung überschrieben. Aus privaten Gründen, möchte ich als beschenkter, das Haus wieder an meine Mutter zurück geben.
Nun steht aber das Problem im Raum, wenn ich es richtig verstanden habe, das ich meiner Mutter gegenüber nur einen Freibetrag von 100000 Euro habe. Da die ganze Sache aber nichts kosten soll, außer Notargebühren, wollte ich nachfragen welche Möglichkeiten sich mir bieten.
Selbst recherchiert habe ich den groben Undank, da dieser ja auch über die 10 Jahres Frist hinaus wirkt. Wie wären für mich die rechtlichen Konsequenzen. Kann man sich auch außergerichtlich einigen, oder muss zwangsläufig ein Verfahren statt finden. Oder habe ich vielleicht noch andere Möglichkeiten.
Vielen Dank schon mal

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Aus privaten Gründen, möchte ich als beschenkter, das Haus wieder an meine Mutter zurück geben.

Was sagt denn die Mutter dazu? Ist sie damit einverstanden?
Zitat:
Nun steht aber das Problem im Raum, wenn ich es richtig verstanden habe, das ich meiner Mutter gegenüber nur einen Freibetrag von 100000 Euro habe.[7QUOTE]
Das hast Du falsch verstanden. Deine Mutter hat bei einer Schenkung von Dir lediglich einen Freibetragvon EUr 20.000. Der Rest muss versteuert werden.
Zitat:
Da die ganze Sache aber nichts kosten soll, außer Notargebühren, wollte ich nachfragen welche Möglichkeiten sich mir bieten.

Keine.
Zitat:
Selbst recherchiert habe ich den groben Undank, da dieser ja auch über die 10 Jahres Frist hinaus wirkt.

Grober Undank heißt lediglich, dass der Schenker die Schenkung zurückverlangen kann.
Zitat:
Wie wären für mich die rechtlichen Konsequenzen. Kann man sich auch außergerichtlich einigen, oder muss zwangsläufig ein Verfahren statt finden.

Wenn ihr euch einig seid, geht ihr zum Notar und lasst die Rückübertragung beurkunden.
Zitat:
Oder habe ich vielleicht noch andere Möglichkeiten.[7QUOTE]
Du könntest die Immobilie verkaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Aus privaten Gründen, möchte ich als beschenkter, das Haus wieder an meine Mutter zurück geben.

Was sagt denn die Mutter dazu? Ist sie damit einverstanden?
Zitat:
Nun steht aber das Problem im Raum, wenn ich es richtig verstanden habe, das ich meiner Mutter gegenüber nur einen Freibetrag von 100000 Euro habe.

Das hast Du falsch verstanden. Deine Mutter hat bei einer Schenkung von Dir lediglich einen Freibetragvon EUr 20.000. Der Rest muss versteuert werden.
Zitat:
Da die ganze Sache aber nichts kosten soll, außer Notargebühren, wollte ich nachfragen welche Möglichkeiten sich mir bieten.

Keine.
Zitat:
Selbst recherchiert habe ich den groben Undank, da dieser ja auch über die 10 Jahres Frist hinaus wirkt.

Grober Undank heißt lediglich, dass der Schenker die Schenkung zurückverlangen kann.
Zitat:
Wie wären für mich die rechtlichen Konsequenzen. Kann man sich auch außergerichtlich einigen, oder muss zwangsläufig ein Verfahren statt finden.

Wenn ihr euch einig seid, geht ihr zum Notar und lasst die Rückübertragung beurkunden.
Zitat:
Oder habe ich vielleicht noch andere Möglichkeiten.

Du könntest die Immobilie verkaufen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Swiese
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal für die Antworten
Ich dachte mit der Rückbeurkundung geht nach Ablauf der 10 Jahres Frist nicht mehr. Die Immobilie soll wieder eins zu eins an meine Mutter zurück übertragen werden, ohne das Schenkungs oder Erbschaftssteuer anfallen.
Deswegen ist mir die Idee mit dem "Groben Undank" in den Sinn gekommen.
Und natürlich ist meine Mutter damit einverstanden.
Verkauf ist keine Option.

-- Editiert von Swiese am 21.10.2017 21:17

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Ich dachte mit der Rückbeurkundung geht nach Ablauf der 10 Jahres Frist nicht mehr.

Es gibt diesbezüglich keine 10-Jahresfrist.
Zitat:
Die Immobilie soll wieder eins zu eins an meine Mutter zurück übertragen werden, ohne das Schenkungs oder Erbschaftssteuer anfallen.

Die Übertragung ist möglich, allerdings fällt ggf. Schenkungsteuer an.
Zitat:
Deswegen ist mir die Idee mit dem "Groben Undank" in den Sinn gekommen.

"Grober Undank" spielt steuerrechtlich keine Rolle.


-- Editiert von cruncc1 am 21.10.2017 22:14

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Swiese
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt also Rückübertragung ohne Schenkungssteuer ist nicht möglich. Sorry bin absoluter Laie auf diesem Gebiet.
Wieso spielt Grober Undank keine steuerrechtliche Rolle. Sie muss doch die Möglichkeit haben, ihr Eigentum zurück verlangen zu können, ohne Steuern zu zahlen. Für mich als Laie widerspricht sich das.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Eine Anleitung zur Steuerhinterziehung möchten wir hier nicht geben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Swiese
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein hab das gerade nachgelesen...
Es ging ja auch nicht um Steuerhinterziehung....wäre auch nicht geeignet dafür. :) )
Für ehrliche Leute ist das irgendwie eine Gesetzeslücke
Danke euch

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Es gibt keine Gesetzeslücke.

Du möchtest das Grundstück an deine Mutter zurückschenken. Zehn Jahre sind abgelaufen (jaja, die Spekulationsfrist ...).

Die Freibeträge bei einer Schenkung unter Lebenden betragen tatsächlich 20.000 €.

Es wird also Schenkungssteuer für den über 20.000 € hinausgehenden Betrag fällig. Zudem wird wohl (man möge mich korrigieren, wenn ich das falsch sehe) Grunderwerbsteuer fällig.

Die Mutter fällt in Steuerklasse II, während du als Sohn in Steuerklasse I warst.

Der Steuersatz beträgt dann, je nach Wert der übertragenen Immobilie, zwischen 15% und 43%.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Zudem wird wohl (man möge mich korrigieren, wenn ich das falsch sehe) Grunderwerbsteuer fällig.

Das siehst Du falsch. Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf an.

-- Editiert von cruncc1 am 22.10.2017 13:22

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es ging ja auch nicht um Steuerhinterziehung....
Doch, wir können nämlich schon zwischen den Zeilen lesen. Du wolltest einen groben Umgang vortäuschen um der Steuerpflicht zu entkommen. Und das wäre Steuerhinterziehung.

Darüber ob eine solche Rückübertragung steuerlich relevant wäre möchte ich daher gar nicht diskutieren.

Aber wenn du mal sagen würdest, warum die Immobilie überhaupt zurück soll könnte man vielleicht Lösungen finden.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Warum verkaufst du die Immobilie nicht einfach?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Swiese
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt Verkauf ist keine Option und da es keinen legalen Weg gibt ist die Diskusion eigendlich erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
und da es keinen legalen Weg gibt


Das hat hier niemand so gesagt.

Aber um zu prüfen, ob es nicht doch einen anderen legalen Weg gibt, müsste man schon etwas über die Hintergründe kennen.

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