Schenkung einer Immobilie - Rückforderungsrecht

21. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
carpenter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung einer Immobilie - Rückforderungsrecht

Hallo zusammen,

meine Eltern wollen mit eine Immobilie überschreiben, die Ihnen zu beiden Teilen gehört und die Sie nicht bewohnen.

Mein Vater besteht auf die Klausel, dass im Falle meines versterbens, das Haus an meine Eltern zurück fällt, sollten diese zu dem Zeitpunkt noch leben.
Er will damit sicherstellen, dass meine Frau in diesem Fall das Haus nicht verkauft oder sollte meine Frau weitere Kinder haben, dass das Haus nur an meine leiblichen Kinder vererbt wird.
Ich habe mit meiner Frau bereits einen Erbvertrag, der uns gegenseitig als Erbe einsetzt und der sicherstellt, das wir den ererbten Teil des anderen nur an unsere gemeinsamen Kinder weitergeben können.
Somit sollte diese Rückforderungsmöglichkeit doch nicht nötig sein, oder?

Weiter wird mir durch den Vertrag die Möglichkeit verwehrt das Haus zu verkaufen (was ich ohnehin nicht vorhabe), aber wird mir hier nicht auch die Möglichkeit genommen das Haus finanziell zu belasten, was durch erforderliche Renovierungsmaßnahmen notwendig wäre?

Es müsste ohnehin einiges in die 1975 erbaute Immobilie investiert werden. Sollte es zu einer Rückforderung in meinem Todesfall kommen, wie würden eingebrachte Eigenleistung, Kosten, etc. mit meiner Frau abgerechnet?

Kommt es zu einer Rückforderung im Falle der Verarmung (Pflegekosten), welcher Wert des Hauses wird hier herangezogen, der Wert bei der Übernahme oder der Wert inkl. der Wertsteigerung nach Renovierung und Modernisierung?

Danke im Voraus
zijo

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)
5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Somit sollte diese Rückforderungsmöglichkeit doch nicht nötig sein, oder?



Wenn es so ist, daß letztendlich die Enkel die Begünstigten sein sollen und das auch Wunsch der Eltern ist, sollte man bedenken, daß die aktuell sehr hohen Freibeträge bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer nicht so bleiben müssen.

Heute hätte jeder Enkel einen Freibetrag von 200.000 EUR, wie das in 10, 20, 30 Jahren sein wird, weiss Niemand.

Einen Notar müsst ihr hier ja in jedem Fall einschalten, von dem würde ich mich in diesem Sinne beraten lassen.


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