Schenkung-Vorerbe

12. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)
Schenkung-Vorerbe

Ein Grundbesitzer verschenkt einen Teil seines Grundstückes an einem von drei Kindern und dessen Ehepartner. Das Kind verzichtet darauf auf sein späteres Erbteil
Dieses Kind baut mit seinem Ehepartner auf seinem Grundstück ein Haus. Nach 6 Jahren verlässt der Ehepartner das Kind, welches daraufhin alleiniger Besitzer seines Hauses wird.
Daraufhin drängen die beiden anderen Kinder den Grundbesitzer zu einem Testament.
In diesem Testament wird der Beschenkte als Vorerbe eingetragen. 15 Jahre später tritt der Erbfall ein.
Das beschenkte Kind gehört somit zur Erbengemeinschaft,da will es aber nicht zugehören, deshalb der damalige Verzicht.
Was kann es jetzt noch machen. Muss es nochmal auf das Erbe verzichten?
Kann es dies überhaupt machen, da im Testament ja drinsteht, es wäre Vorerbe?

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Dass man auf ein Erbe verzichtet heißt ja noch lange nicht, dass man nicht trotzdem bedacht werden darf. Da müsste man den Vertrag zum Erbverzicht mal genau anschauen. Übrigens: Wurde der bei einem Notar abgeschlossen? Falls nicht, ist der ohnehin unwirksam.

Das Erbe auszuschlagen kann man immer.

Wer soll eigentlich Nacherbe sein?

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#2
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Dass man auf ein Erbe verzichtet heißt ja noch lange nicht, dass man nicht trotzdem bedacht werden darf. Da müsste man den Vertrag zum Erbverzicht mal genau anschauen. Übrigens: Wurde der bei einem Notar abgeschlossen? Falls nicht, ist der ohnehin unwirksam.
Das Erbe auszuschlagen kann man immer.
Wer soll eigentlich Nacherbe sein?

Der Erbverzicht wurde bei einem Notar gemacht. In ihm steht nur, das das Kind das Grundstück bekommt und darauf auf sein Erbe verzichtet.
Es ist nicht erterbt worden ,sondern wollte nach der Schenkung aus der Erbfolge raus sein.
In dem Testament steht, das dieses Kind als Vorerbe, sein Erbe schon bekommen hat und der Rest vom dem Grundstück an die beiden anderen Kinder geht.
Oberdrein steht darin, das Bargeld, Schmuck und sonstige Wohngegenstände durch 3 geteilt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von nixda00):
In dem Testament steht, das dieses Kind als Vorerbe, sein Erbe schon bekommen hat

Ok, dann ist es einfach unsauber formuliert. Ein Vorerbe ist eigentlich etwas anderes, hier ist es schlichtweg eine Bezugnahme auf das bereits im Voraus übertragene Erbe.

Das Kind bekommt also nichts vom Grundstück und 1/3 vom Rest. Außer es schlägt das Erbe aus, aber dann kämen - je nach Formulierung des Testaments - Kinder des Kindes an die Reihe, sofern vorhanden.

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