Schenkung - Nießbrauchrecht - Pflege

16. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462001-5
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Schenkung - Nießbrauchrecht - Pflege

Hallo.
Meine Großeltern haben mir 2011 ihr Haus geschenkt. Meine Mutter hat damals Geld bekommen.
Im Vertrag steht das Nießbrauchrecht drin und das ich für sie zuständig bin bis zur Pflegestufe 1.Mein Opa ist bereits verstorben.
Meine Oma ist nun seit Januar bei meiner Mutter, also die Tochter meiner Oma, zur Pflege untergebracht. Meine Mutter hat ein halbes Jahr vom AG "freibekommen", gibt es wohl ein Gesetz!?
Mittlerweile hat meine Oma den Pflegegrad 3. und hat Demenz.
Nun steht das Haus meiner Großeltern leer da. Meine Frau und ich würden dort gerne einziehen, aber dürfen wir das einfach so?
Meine Mutter macht es uns auch nicht leicht. Sätze wie:"Ich bin eh verarscht worden" und "ich hab ja da auch noch nen Anspruch drauf..." sowas bekommen wir oft zu hören.
Sie hat auch alle Unterlagen vom Haus bei sich und gibt diese nicht raus! Auch einen Schlüssel des Hauses besitzt sie noch.
Auch kommen "Drohungen" wie:"ab Juli muss ich wieder arbeiten, dann steck ich meine Mutter ins Heim und ihr könnt das Haus verkaufen, damit das Heim bezahlt werden kann".
Nicht einfach das alles... Fakt ist, das sie uns das Haus einfach nicht gönnt!
Klar ist mir, dass es bei der Schenkung diese 10-Jahre-Regel gibt, da bin ich ja noch drunter.

Meine Fragen:
- Kann ich die Unterlagen und den Schlüssel von meiner Mutter einfordern?
- Kann ich am/im Haus was renovieren und einziehen? Vorher Muss ich sicherlich das Haus schätzen lassen?
- Hat meine Mutter noch Ansprüçhe?
- Muss ich das Haus wirklich verkaufen, falls das Geld für ein Pflegeheim nicht ausreicht?

Bin mir total unsicher mit Allem

Danke im Voraus



Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb462001-5):
Auch einen Schlüssel des Hauses besitzt sie noch.

Alle Schlössel tauschen, denn kann sie den Schlüssel jeden Tag bewundern, nur sie kommt nicht mehr ins Haus.
Zitat (von fb462001-5):
Meine Frau und ich würden dort gerne einziehen, aber dürfen wir das einfach so?

Wenn Großmutter im Pflegeheim ist, ja.
Zitat (von fb462001-5):
Auch kommen "Drohungen" wie:"ab Juli muss ich wieder arbeiten, dann steck ich meine Mutter ins Heim und ihr könnt das Haus verkaufen, damit das Heim bezahlt werden kann".

Man wird den Erlös was das Haus als Miete kosten würde, wohl vermutlich mit in die Pflegekosten einbringen müssen. Verkaufen muss deswegen keiner.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb462001-5
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Heißt also meine Mutter kann keine Ansprüche stellen? Schliesslich haben wir ja einen Vertrag und ich bin im Grundbuch als Besitzer eingetragen!
Miete für das Haus wäre sicherlich hoch, schätze mal 800-1.000 Euro pro Monat. Das könnte ich nicht nebenher aufbringen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb462001-5
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Heißt also meine Mutter kann keine Ansprüche stellen? Schliesslich haben wir ja einen Vertrag und ich bin im Grundbuch als Besitzer eingetragen!
Miete für das Haus wäre sicherlich hoch, schätze mal 800-1.000 Euro pro Monat. Das könnte ich nicht nebenher aufbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Wenn Großmutter im Pflegeheim ist, ja.

So einfach ist das nicht! Wenn die Oma den Nießbrauch hat, kann diese bestimmen, wer im Haus wohnt. Wenn diese nicht mehr geschäftsfähig ist und keine entsprechende Vollmacht erteilt hat, muss ein Betreuer beim Amtsgericht bestellt werden. Der Betreuer kann für die Großmutter handeln.
Zitat:
Kann ich die Unterlagen und den Schlüssel von meiner Mutter einfordern?

Ja.
Zitat:
Kann ich am/im Haus was renovieren und einziehen?

s.o.
Zitat:
Hat meine Mutter noch Ansprüçhe?

Bzgl. des Hauses nein.
-
Zitat:
Muss ich das Haus wirklich verkaufen, falls das Geld für ein Pflegeheim nicht ausreicht?

Die Schenkung kann vom Sozialamt zurückgefordert werden. Man kann sein Eigentum nicht verschenken und dann staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb462001-5
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Wenn Großmutter im Pflegeheim ist, ja.

So einfach ist das nicht! Wenn die Oma den Nießbrauch hat, kann diese bestimmen, wer im Haus wohnt. Wenn diese nicht mehr geschäftsfähig ist und keine entsprechende Vollmacht erteilt hat, muss ein Betreuer beim Amtsgericht bestellt werden. Der Betreuer kann für die Großmutter handeln.

Meine Mutter hat die Betreuung übernommen. Da liegt das Problem!

Zitat:
Kann ich die Unterlagen und den Schlüssel von meiner Mutter einfordern?

Ja.
Zitat:
Kann ich am/im Haus was renovieren und einziehen?

s.o.
Zitat:
Hat meine Mutter noch Ansprüçhe?

Bzgl. des Hauses nein.
Auch nicht wenn sie die Betreuung der Oma hat?

-
Zitat:
Muss ich das Haus wirklich verkaufen, falls das Geld für ein Pflegeheim nicht ausreicht?

Die Schenkung kann vom Sozialamt zurückgefordert werden. Man kann sein Eigentum nicht verschenken und dann staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von fb462001-5):

Meine Großeltern haben mir 2011 ihr Haus geschenkt. Im Vertrag steht das Nießbrauchrecht drin und das ich für sie zuständig bin bis zur Pflegestufe 1.


Das Haus wurde nicht verschenkt. Schenkung ist immer ohne Gegenleistung. Hier ist die Gegenleistung die Pflege bis zur PS 1. Die könnte ja durchaus bis zum Ableben bestehen. Daß es nun schneller anders gekommen ist...naja, das kann keiner vorhersehen.


Zitat (von fb462001-5):

Muss ich das Haus wirklich verkaufen, falls das Geld für ein Pflegeheim nicht ausreicht?


Der Nießbrauch ist nicht übertragbar, allerdings kann die Ausübung des Nießbrauchs einem Dritten überlassen werden.

Hier ist wichtig, was im notariellen Vertrag drinsteht. Wenn sich da eine Formulierung findet wie "die Ausübung des Nießbrauchs durch Dritte ist ausgeschlossen" dürften finanzielle Begehrlichkeiten Dritter (Sozialamt) wohl ins Leere laufen.



-- Editiert von BudWiser am 16.03.2017 22:59

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Durch das Nießbrauchsrecht beginnt die 10-Jahres-Frist gerade nicht zu laufen. Die Schenkung kann also immer noch zurückgefordert werden.

Eine Gegenrechnung der Pflege bis Pflegestufe 1 als "Kaufpreis" des Hauses vorzunehmen, würde ich als waghalsig bezeichnen. Es käme natürlich auf den notariellen Vertrag an, aber weniger als eine Teilschenkung wird man bei diesem relativ geringen Gegenwert wohl kaum daraus machen können.

Dass die Ausübung des Nießbrauchsrechtes durch Dritte ausgeschlossen ist, scheint mir eine ungewöhnliche Formulierung zu sein. Aber selbst wenn: Ein gerichtlich bestellter Betreuer würde ja nicht als Dritter handeln.

Es scheint hier wirklich ratsam zu sein, gerichtlich für einen Betreuer der Oma zu sorgen, der das Haus dann vermietet und die Mietzahlungen für Omas Heimaufenthalt verwenden kann. Eventuell wird das allerdings die bereits jetzt pflegende Tochter werden .. nun ja, auch die muss sich an die gerichtlichen Aufgaben eines Betreuers halten.

Wenn das Haus vermietet ist, ist eine Verwertung durch Schenkungsrückforderung und Verkauf nicht mehr so wahrscheinlich. Spannend wäre in diesem Zusammenhang übrigens auch, wann die Mutter denn "Geld bekommen" hat und ob das ohne Gegenleistung war. Schenkungen werden bei Verarmung in rückwärtiger Reihenfolge zurückgefordert: Wenn die Mutter das Geld erst nach der notariellen Schenkung des Hauses bekommen hat, muss sie zuerst zurückzahlen.


Zu den anderen Fragen: Da ein Nießbrauchsrecht besteht, kann der TE nicht einfach das Haus in Besitz nehmen. Und wenn er sich die ortsübliche Miete für das Haus nicht leisten kann, dann wird er die in gleicher Höhe fällige Nutzungsentschädigung, die bei einem Einzug fällig wäre, auch nicht zahlen können - er sollte tunlichst die Finger davon lassen!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb462001-5
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten.
Was wäre denn, wenn mir meine Mutter, die ja rechtlicher Betreuer meiner Oma Ist, etwas schreibt, dass sie auf das Nießbrauchrecht verzichtet? Das hat die mir heute vorgeschlagen, "dann wäre das Haus frei", sagte sie. Aber ich denke mal, dass das das Amt nicht interessiert, oder lieg ich falsch.
Ich würde schon gern mit meiner Frau dort einziehen, aber wenn man dann in x Monaten/Jahren dann "raus muss", weil das Amt ruft, wäre das ja obersche...! :-(

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Was wäre denn, wenn mir meine Mutter, die ja rechtlicher Betreuer meiner Oma Ist, etwas schreibt, dass sie auf das Nießbrauchrecht verzichtet?

Nö, so funktioniert das nicht.
Zitat:
Aber ich denke mal, dass das das Amt nicht interessiert, oder lieg ich falsch.

Da liegst Du falsch. Die Löschung des Nießbrauchs muss vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Du kannst beim Betreuungsgericht nachfragen, wie hoch der Betrag sein muss, damit der Löschung zugestimmt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb462001-5
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Also lag ich richtig!
Mit "nicht interessiert" meinte ich das dem Amt das egal ist ob da jemand was schreibt und "verzichtet", die kommen dennoch und fordern.

Also am besten Haus leer stehen lassen und nix tun. Schon krass...

-- Editiert von fb462001-5 am 19.03.2017 22:20

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da Deine Mutter Betreuerin Deiner Oma ist, kann sie im Namen Deiner Oma handeln.

Entgegen einiger Antworten hier darfst Du nicht das Schloss tauschen oder gar in das Haus einziehen ohne Erlaubnis Deiner Mutter.

Zitat:
Also lag ich richtig!


Nein, Du lagst falsch. Es kommt gar nicht erst dazu, dass das Nießbrauchrecht gelöscht wird, da Deine Mutter nicht befugt ist, das Nießbrauchrecht löschen zu lassen.

Und um das nochmal ganz deutlich zu machen: Wenn es ginge, dann würde sich Deine Mutter durch den Verzicht auf das Nießbrauchrecht strafbar machen (§ 266 StGB , Untreue), was nicht nur mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden kann, sondern auch zu Schadenersatzansprüchen gegen Deine Mutter führen würde. Du selbst würdest Dich in dem Zusammenhang wahrscheinlich der Beihilfe zur Untreue strafbar machen mit gleichen Konsequenzen.

Zitat:
Also am besten Haus leer stehen lassen und nix tun.


Deine Mutter als Betreuerin Deiner Oma ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Sie muss das Haus daher vermieten. Natürlich kann sie es auch an Euch vermieten zu einer ortsüblichen Miete. Wenn sie das Haus leer stehen lässt, macht sie sich ggf. Schadenersatzpflichtig.

Zitat:
Schliesslich haben wir ja einen Vertrag und ich bin im Grundbuch als Besitzer eingetragen!


Du bist eben nicht als Besitzer im Grundbuch eingetragen, sondern als Eigentümer. Besitzer ist der Nießbraucher, also Deine Oma. Du hast keine Besitzrechte.

-- Editiert von hh am 20.03.2017 00:25

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen