Scheinwohnsitze in meinem Haus- Kündigungsgrund?

15. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
decepter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheinwohnsitze in meinem Haus- Kündigungsgrund?

Ich habe seit kurzem das Haus meiner Eltern als Eigentümer übernommen. Es ist ein 2 Familienhaus. Mein Vater wohnt noch dort. Der andere Mieter hatte in den letzten Jahren immer wieder fremde Namen an seinem Briefkasten. Nach Recherchen beim Einwohnermeldeamt habe ich jetzt herausgefunden, dass dort 2 Leute seit 2008/ bzw seit 2009 illegal gemeldet sind. Mein Mieter nimmt genau für diese Namen regelmäßig und seit langem Post an. (Kann mein Vater bezeugen). Nach ein bischen Suche im www, habe ich, neugierig wie ich bin, rausgekriegt, dass es wahrscheinlich um Steuerhinterziehung geht (was ich aber nicht beweisen kann) Die illegal angemeldeten Personen haben in Österreich Firmensitze (Immobilienfirma..etc..) im Grenzbereich zu D und ich schätze es geht um "Steuerersparnisse" die man hat wenn man sein Einkommen zwischen beiden Ländern hin und her schieben kann.
Ich will Leute, die sowas unterstützen nicht in meinem Haus als Mieter haben.
Kann ich sie deswegen kündigen und wie gehen ich dabei vor?
Vielen Dank im Vorraus.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Wenn der Mieter keine Genehmigung zur Untervermietung laut Mietvertrag hat, dann dürfte es sich hier um eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte handeln. (§ 540 BGB )

Der Mieter wäre abzumahnen. Kurze Frist von z.B. 1 Woche setzen. Ändert der Mieter nichts, kann der Mietvertrag nach § 543 Abs. 2 fristlos gekündigt werden.


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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Anmeldung eines Scheinwohnsitzes führt nach meiner Einschätzung nicht zu einem Verstoß gegen § 540 BGB , da diese Vorschrift den tatsächlichen Einzug eines Dritten voraussetzt.

Hier wäre eine Mitteilung an das Einwohnermeldeamt möglich, dass die betrffeneden Personen nicht in dem Haus wohnen, was wohl zu einer Zwangsabmeldung führen würde.

Auch dem Finanzamt kann man eine solche Information zukommen lassen, wenn denn der Vorwurf der Steuerhinterziehung nahe liegt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
da diese Vorschrift den tatsächlichen Einzug eines Dritten voraussetzt.
Nö, das ist nicht erforderlich. Man kann doch 10 Wohnungen anmieten ohne darin zu wohnen.

Ich glaube, dass allein der Hinweis des TE auf die Postzustellung schon ausreicht, um ein unerlaubte Gebrauchsüberlassung zu sehen.

Naja, zumindest der Briefkasten ist die unerlaubte Gebrauchsüberlassung. :schock: :)

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