Scheinselbstständigkeit bei geringem Umsatz

4. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
stnils
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheinselbstständigkeit bei geringem Umsatz

Hallo zusammen,

zur Vorgeschichte:
Nachdem ich meinen Schulabschluss in der Tasche hatte, habe ich ein Gewerbe eröffnet und über zwei Jahre hinweg mehrere Kunden gehabt.

Vor kurzem habe ich mit einem Vollzeitstudium begonnen, so dass meine selbständige Tätigkeit nur noch eine Nebentätigkeit ist.

In der Zeit als ich das Gewerbe hauptberuflich betrieben habe, habe ich einen Stammkunden gewonnen mit dem ich gerne auch während meines Studiums zusammenarbeiten möchte.
Mein Umsatz liegt dabei deutlich unter 17500/Jahr.

Besteht die Gefahr, dass meine Selbstständigkeit als Scheinselbständigkeit gewertet wird, wenn ich über 3-4 Jahre nur diesen einen Kunden habe?

Danke im voraus.

-- Editier von stnils am 04.10.2016 21:31

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von stnils):
Besteht die Gefahr, dass meine Selbstständigkeit als Scheinselbständigkeit gewertet wird, wenn ich über 3-4 Jahre nur diesen einen Kunden habe?

Ja.


Wobei es da ein ganzes Bündel an Kriterien gibt, was Scheinselbständigkeit angeht. Aber nur ein einziger Auftraggber hat schon einiges an Gewicht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Sewotzki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein! Es kommt darauf an wie deine Bilanz aussieht, NICHT ob du nur einen Kunden hast.. Es gibt zahlreiche Unternehmen die nur einen großen Kunden haben. Brauchst dir keine Sorgen machen, für so kleine Leute interessieren die sich sowieso eher nicht. Auch tritt Scheinselbständigkeit auch eher bei anderen Tätigkeiten auf, nicht bei diesem Sachverhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sewotzki):
Es kommt darauf an wie deine Bilanz aussieht, NICHT ob du nur einen Kunden hast..

Zitat (von Sewotzki):
Brauchst dir keine Sorgen machen,

Und für diese gewagte Theorie hat man nun welche Grundlagen ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PfostenFrings
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

...

Guck doch einfach mal im Netz: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/
Ansonsten mach mit dem Finanzamt und deiner KK einen Beratungstermin aus.

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