Hallo,
ich plane in den Semesterferien einmalig als Programmierer auszuhelfen. Die Firma möchte gerne, dass ich auf Rechnung arbeite.
Nachdem was ich bisher gelesen habe, stellt dies kein Problem da. Ich kann einfach als Freiberufler eine Rechnung nach der Kleinunternehmerregelung stellen.
Aber:
Ich war in der Firma bis Herbst letzen Jahres angestellt und bin seit dem Vollzeitstudent. Würde sich damit eine Scheinselbständigkeit ergeben?
Inwiefern müssen diese Einkünfte dem Finanzamt kommuniziert werden? Ich werde dieses Jahr nicht über den Steuerfreibetrag verdienen.
Vielen Dank!
Scheinselbständigkeit Student
25. Mai 2014
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Frage vom 25. Mai 2014 | 17:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Scheinselbständigkeit Student
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#1
Antwort vom 25. Mai 2014 | 17:56
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/selbststaendig-jobben.php
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#2
Antwort vom 25. Mai 2014 | 20:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke, diesen Artikel hatte ich bereits gefunden. Er hat mir aber nicht weiter geholfen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Mai 2014 | 06:27
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 1412x hilfreich)
Hallo,
eine selbständige Tätigkeit bei einem Auftraggeber der dich vorher abhängig beschäftigte könnte für die RV ein Indiz für Scheinselbständigkeit sein.
Wichtig ist, dass du nicht in die Organisation des Auftraggebers eingebunden bist, das heißt freie Einteilung der Arbeitszeit, Weisungsunabhängigkeit, Aufträge können auch durch von dir gestellten Ersatzpersonen erledigt werden.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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