Scheinehe mit Ausländer

6. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Meiko9473
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Scheinehe mit Ausländer

Hallo,

Eine Freundin war von 2005 bis 2011 zum Schein mit einem Ausländer verheiratet, damit dieser hier in Deutschland leben kann. In dieser Zeit lebte sie mit ihrem Freund zusammen und hat mit ihm 2Kinder.
Nach der Scheidung 2011 hat sie ein weiteres Kind mit ihren Freund bekommen für das dieser auch die Vaterschaft anerkannt hat. Jetzt haben die zwei sich getrennt und er möchte keinen Unterhalt für das eine Kind bezahlen und erpresst sie damit zur Polizei zu gehen wegen der Scheinehe. Was kann im schlimmsten Fall passieren? Wie sind die Verjährungsfristen?

Mit freundlichen Grüßen

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Meiko9473
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Die fünf Jahre zählen die ab Scheidung oder ab Heirat? Was passiert mit dem ehemaligen Ausländer?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ab strafbarer Handlung, bzw. deren Beendigung. Und hier haben wir ein Dauerdelikt. Ehemaliger Ausländer? Wenn er inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit hat, wird wohl nichts passieren. Es gibt zwar die Möglichkeit, jemanden, der sich die Staatsangehörigkeit "erschlichen" hat, auf den Status zurück zu setzen, den er vor der Handlung hatte, ob hier die Voraussetzungen gegeben sind, keine Ahnung.

Aber der Ehemann sollte sich überlegen, was er tut. Nötigung, Verletzung der Unterhaltspflicht, das sieht kein Staatsanwalt gerne. Zahlt er denn wenigstens für die ersten beiden Kinder, oder wer tut das?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Meiko9473
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein das macht er nicht die anderen Kinder entstanden während der Scheinehe. Deshalb sagt er sich solange die Vaterschaft nicht angefochten wird, zahle ich nicht. Und wenn die Vaterschaft angefochten wird, will er das mit der Scheinehe melden. Sozusagen eine extreme Zwickmühle. Meine Bekannte will aber auch keinen Ärger für den ehemaligen Ausländer.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Meiko9473
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja hier geht es jan nicht um einen Helfer für den Terror.. Sondern mal um einen Ausländer der brav seiner Arbeit nachgeht und Steuern bezahlt.
Er hat die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Ich als Deutscher mag solche Geschäfte auch nicht aber wem soll es verübelt werden wenn man aus unterentwickelten Ländern weg möchte... fakt ist blöde Situation, ich bin der Meinung sie sollte ihrem ex-Freund eine Vaterschaftsanerkennung für alle Kinder aus dem Kreuz leiern. Der Unterhalt gehört den Kindern.
Aber die Frage ist eben inwieweit sie für diese Scheinehe noch haftbar gemacht werden kann. Wenn ab Zeitpunkt der Scheidung wären die fünf Jahre jetzt rum.

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#7
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Meiko9473):
ich bin der Meinung sie sollte ihrem ex-Freund eine Vaterschaftsanerkennung für alle Kinder aus dem Kreuz leiern.

Warum sollte er sich darauf einlassen ? Die Kinder sind während der Ehe gezeugt und geboren, damit ist der Ehemann der rechtliche Vater und verpflichtet für die Kinder zu sorgen. Wenn er das nicht will, muss er die Ehelichkeit der Kinder anfechten. Dann dürfte allerdings auch die Scheinehe auffliegen und entsprechende Konsequenzen wären nicht auszuschließen. Der Freund, der biologische Vater, wäre schön dumm, wenn er von sich aus die Vaterschaft beanspruchen würde.

Die Vaterschaft können gemäß § 1600 BGB anfechten:
der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (vgl. Vaterschaftsanerkennung),
der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben (Voraussetzung für eine Anfechtung ist hier aber, dass der Anfechtende der leibliche Vater ist und keine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater besteht)
die Mutter des Kindes und
das Kind (im Fall der Minderjährigkeit durch seinen gesetzlichen Vertreter, dies kann z. B. ein Vormund oder Ergänzungspfleger sein, vgl. § 1600a Abs. 3 BGB )


-- Editiert von ya338 am 06.10.2016 19:01

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Geh mal davon aus, dass die familienrechtliche Situation bekannt ist. Nur, auch wenn Kinder in einer Ehe geboren sind, heisst das nicht, dass unterhaltstechnisch die Kids immer von dem Ehemann versorgt werden müssen. Die beiden waren ja recht lang verheiratet. Da hätte man schon lange vorher ohne Gefährdung des Aufenthalts eine Lösung zumindest hinsichtlich der Kinder finden können.

wirdwerden

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von Meiko9473):
Er hat die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.


Die Frage ist, wann er diese erhalten hat.
Ist dieses länger als 5 Jahre her, passiert nichts mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Meiko9473
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Staatsbürgerschaft hat er anfang 2011 erhalten, die Scheidung war dann im Juli 2011.

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