Hallo, ich hoffe hier hilfreiche Antworten zu finden, da wir in unseren Anwalt leider nicht mehr 100% Vertrauen investieren .
Die Situation ist wie folgt. Vor über 2 Jahren trennte sich mein Partner von seiner Frau und zog zum 01.12.2013 aus der ehelichen Wohnung aus. Pünktlich zum 01.12. hat sie die Arbeitszeit reduziert und ihren Nebenjob den sie Samstags auf freiwillige Basis ausführte gestoppt (dafür putzte aber jeden Samstag schwarz). Mein Partner beauftragte den Anwalt mit der Scheidung. Er zahlt regelmäßig für den mittlerweile fast 10jährigen Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle (Er hat zudem weitere Kinder aus erster Beziehung so dass er für 3 Kinder Unterhalt zahlt). Trennungsunterhalt bekommt sie laut Aussage unseres Anwalts keinen. Nun hatten wir den langsersehnten scheidungstermin für den 17.12. bekommen. Vor 3 Wochen haben wir dann die Info bekommen, daß seine Ex Krebs hat der wohl schon metastasen gebildet hat. Dies ist etwas was wir auf jedenfall bedauern aber trotz allem waren wir sicher dass der Scheidungstermin stattfindet. Gleichzeitig hatte seine Schwiegermutter ihm eine vom Anwalt aufgesetzte Vollmacht zum Unterschreiben gegeben dass sie alle Dinge wie Arzt Schule abwickeln kann. Das Thema Scheidung hat man aber nicht angesprochen. Jetzt ein paar tage später haben wir vom Anwalt Post bekommen wo drin steht dass die Gegenseite gewünscht hat den Termin beim Gericht wegen Krankheit aufzuheben. Unser Anwalt hat dem einfach ohne Rücksprache zugestimmt so dass eine Absage des Termins samt Arzt Befund ans Gericht geschickt wurde und wir 2 Tage vor Termin darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Kann denn die Scheidung nicht auch in Abwesenheit stattfinden? Kann das eine berechnete Vorgehensweise von Ihrem Anwalt sein ? Davon gehe ich nämlich stark davon aus weil sie ihm die Vollmacht zum Unterschreiben gereicht haben u nichts von dem Scheidungstermin erwähnte. Hat jemand Ahnung davon was meinem Partner jetzt blühen kann wenn die Scheidungstermin aufgehoben wurde. Meine Befürchtung ist dass sie taktisch versuchen die 6 Wochen Gehalt vergehen zu lassen bis sie in äs Krankengeld rutscht. Und somit vielleicht auf Unterhalt klagen. Was kann uns hier finanziell erwarten und kann jemand die Taktik des Anwalts erklären?
Vielen Dank schonmal!
Liebe Grüße Nicole
Scheidungstermin einfach aufgehoben
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1. Die Schwiegermutter kann nicht die Scheidung abwickeln. Der Rest ist doch völlig in Ordnung. Wer soll das bei einer schwerkranken Frau tun? Er war ja wohl nicht bereit/nicht in der Lage dazu.
2. Bei einer so ernsten Krankheit kann es auch sein, dass die Scheidung gar nicht durchgezogen wird. Jedenfalls ist es absolut üblich, dass in so Fällen der Termin verschoben wird, um mal zu schauen, was Sache ist. Da hätte es gar nicht der Zustimmung des Anwalts Deines Freundes bedruft. Das hätte das Gericht auch so entschieden.
3. Wäre es nicht sinnvoll, mal darüber nachzudenken, wie es ihr geht, was mit dem Kind geschehen soll, wenn sich der Zustand weiter verschlechtert? Und - bei Krankheit kann völlig unabhängig vom Scheidungstermin Unterhalt fällig werden, ergibt sich aus etwa § 1570 BGB
. Ich meine, ein paar §§ später, aber so ungefähr. Kannst Du selbst nachlesen.
wirdwerden
Zitat:Und somit vielleicht auf Unterhalt klagen. Was kann uns hier finanziell erwarten und kann jemand die Taktik des Anwalts erklären?
Wenn die Noch-Ehefrau bislang keinen Unterhalt bekommen hat, dann wird sie auch keinen bekommen, wenn sie ins "Krankengeld rutscht".
Ich gehe davon aus, dass die zwei Kinder aus der früheren Beziehung älter als 10 Jahre, aber jünger als 18 Jahre sind.
Dann müsste dein Partner ein Netto-Einkommen von über 2250€ haben, bevor Unterhalt für die Noch-Ehefrau in Betracht kommt.
Aus der Tatsache, dass die Noch-Ehefrau unmittelbar nach der Trennung trotz Reduzierung der Arbeitszeit und Aufgabe des Nebenjobs keinen Unterhalt bekam, schließe ich, dass das Einkommen deines Partners unter 2250€ liegt.
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@ drkabo: ausnahmsweise mal nicht einer Ansicht. Schau mal in § 1572 BGB
. Wenn er denn genug verdient, kann er durchaus für die Exfrau aufkommen müssen.
wirdwerden
Zitat:Wenn er denn genug verdient, kann er durchaus für die Exfrau aufkommen müssen.
Gegenteiliges habe ich auch nicht behauptet.
Aber wenn 3 mutmaßlich minderjährige Kinder vorhanden sind, muss das Netto-Einkommen schon entsprechend hoch sein. Die minderjährigen Kinder gehen ja vor - egal ob die Noch-Ehefrau gesund, krank mit Lohnfortzahlung oder krank mit Krankengeldbezug ist.
Und wenn die Noch-Ehefrau keinen Unterhalt bekommen hat, als sie noch gesund war, spricht das dafür, dass der Ehemann nicht genug verdient um zusätzlich zu den Ansprüchen der Kinder auch den Anspruch der Noch-Ehefrau zu bedienen.
Daran würde ein Krankengeldbezug der Noch-Ehefrau auch nichts ändern.
Da sind wir im Reich der Spekulation. Was ich rüberbringen wollte, das ist, dass in so einem Fall es letztlich wurscht ist, ob geschieden wird oder nicht, wenn die finanziellen Voraussetzungen für eine Zahlung da sind, dann wird er bei der Erkrankung wohl zahlen müssen.
wirdwerden
Dann sind wir uns in der Sache ja einig.
Was ich nämlich rüberbringen wollte, ist, dass es letztlich wurscht ist, ob Krankengeldbezug vorliegt ober nicht. Wenn die finanziellen Voraussetzungen für eine Zahlung fehlen, dann muss nicht gezahlt werden.
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