Scheidungstermin-Anwesenheitspflicht?

9. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Stupsi82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Scheidungstermin-Anwesenheitspflicht?

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage.
Mein Mann und ich haben uns getrennt und die Scheidung ist eingereicht.
Beide wollen wir die Scheidung. Ich habe eine Anwältin und die Scheidung eingereicht und mein Ehemann stmmt dem zu, aber hat keinen Anwalt.
Nun haben wir den Scheidungstermin bekommen. Mein nochEhemann sagte dan zu mir warum soll ich für 5 Min. dort hin gehen. Er meint, da er schon die Zustimmung unterschrieben hat und hingeschickt hat, dass er dann nicht anwesend sein muss bei der Scheidung vor Gericht. Er meinte seine Arbeit würde vor gehen. Noch sagt er dan soll die Scheidung vor Gericht ohne Ihn gemacht werden und ann soll im der Beschluss zugeschickt werden. Nun meine Frage. Darf er weil er nicht kommen möchte oder weil er Arbeiten müsste, nicht zum Scheidungstermin vor dem Richter erscheinen?.....

Lg Stupsi

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15 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nee, er muss erscheinen. Wenn er nicht erscheint, dann wird an dem Tag nicht geschieden. Ich kenne ganz wenige Ausnahmen, da waren aber immer beide Seiten anwaltlich vertreten. Und die Entfernung war wirklich sehr groß. Also, er muss kommen!

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sorry, es gibt diese Ausnahmen. Ich kann Dir per PN sogar Aktenzeichen nennen. Aber, da der Mann hier nicht anwaltlich vertreten ist, stellt sich die Frage gar nicht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stupsi82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für die schnellen antworten, dass dachte ich mir auch schon, dass wenn überhaupt und das wirklich nur in ausnahmefällen, nur wenn er auch anwaltlich vertreten wird....da das nicht der fall ist dachte ich mir schon das er kommen muss!!!......Naja ich glaube das muss ich dann mal meiner Anwältin erzählen und vllt kann die ja dann meinen NochMann mal anrufen(hat ihn auch schon mal vertreten)....mal schauen ob er dann einsichtig ist....

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2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
einzige!-kleine-koenigin..
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich kenne diese Ausnahmen trotz 14-jähriger Tätigkeit nicht. Es werden immer beide Beteiligte gehört. Notfalls auch getrennt voneinander oder im Wege der Amtshilfe über ein anderes Gericht.

Dein Mann wird auch eine Ladung vom Gericht bekommen haben und der hat er eben Folge zu leisten.

Ansonsten wird es an dem Tag (ob mit oder ohne Anwalt) keine Scheidung geben.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nur weil Du keine Fälle kennst, kann es sie doch geben. Sind die Ausnahmen, wie ich oben schrieb. Aber, es gibt sie. Ich schick Dir mal per PN ein AZ für viele.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

So, leider kann ich der Königin das Az nicht schicken, da aus irgendwelchen Gründen ihre Box nicht freigeschaltet ist. Aber, ich hab mir "mein" Urteil nochmals angeschaut. 4 Jahre alt, vom Amtsgericht in Frankfurt am Main. Eine der Parteien erschien nicht, neuer Termin, beim zweiten Termin erschien die Partei wieder nicht, war anwaltlich vertreten, Scheidung. Basta.

wirdwerden

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#9
 Von 
luxuslady1990
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ich kenne es so, dass die Gegenseite persönlich vertreten sein muss

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)

Wenn auf "Stupsis" Terminmitteilung "persönliches Erscheinen wird angeordnet" steht, gilt das auch für ihren Exmann in spè. Für die Scheidung selbst muss er sich auch noch einen Fluranwalt abgreifen damit die Rechtsgültigkeit am Tag X in Kraft tritt.

Gruß Nubikalee

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.04.2011 15:04:33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Eines "Fluranwalts" bedarf es nur im Falle eines Rechtsmittelverzichts. Wenn keine eigenen Anträge gestellt werden oder auf was verzichtet werden soll, bedarf es nur der Anwesenheit. Und diese Anwesenheit ist im Ausnahmefall in der zweiten oder dritten Sitzung verzichtbar. Allerdings nur, wenn er anwaltlich vertreten ist. Dann bedarf es eben des Anwaltes.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)



Ok, davon ging ich aus. Danke für die Konkretisierung.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

Normalerweise sollte auch aus Kostengründen (mehrere Verfahren in einer Sitzung geklärt) bei der Scheidung Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich geregelt werden - und auch die Sorgerechtsfragen und Unterhaltsansprüche und Hausratstrennung.

Nur meine persönliche Erfahrung und Meinung.

Vor allem könnte der Gegner möglicherweise ordentlich unter Druck gesetzt werden, wenn alle oben genannten Fragen mit einem "Rundumschlag" angesprochen und zur Aufklärung vorgelegt werden. Viele kleine auftauchende Randprobleme können im Zusammenhang besser verstanden werden, nach meiner Meinung. Diskrepanzen/Differenzen werden so besser ersichtlich.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ geprellt: es handelt sich hier offensichtlich um eine einvernehmliche Scheidung. Da ist alles geklärt.

wirdwerden

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