Scheidung was dann.

30. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb382723-92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung was dann.

Ich bin zeit 2007 mit einem Nigerianer verheiratet und haben zusammen eine 3 Jahre alte Tochter. Ich liebe meinen Mann aber es kommen jetzt bei mir Zweifel auf ob es für ihn eine liebes Hochzeit war? Warum nach dem wir so lange zusammen verheiratet sind und Er immer noch kein Unbefristet bekommen hat fängt Er an mir Probleme zu geben und jetzt will er versuchen den Deutschen Pass zu bekommen. Normal stand ich immer hinter ihn. Doch da ich ihn jetzt schon mehr Mals erwischt habe mit andern Schreien zu schreiben, Chaten und telefonieren und das sind alles Nigerianerinnen wo auch in Nigeria leben und Er auch eins bis zwei mal in Jahr alleine fliegt weiß ich nicht mehr was ich davon alles halten soll. Ich bin sowas von Enttäuscht das ich ihn nicht mehr helfen will seine Papiere zu bekommen. Und denke über eine Scheidung nach. So meine Frage was passiert mit ihn wenn ich mich jetzt von ihn scheiden lasse?? Kann Er hier bleiben, bekommt Er seine Papiere auch ohne mich. Und nach dem der Mietvertrag auf uns alle beide läuft wer muss ausziehen??

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Ich bin zeit 2007 mit einem Nigerianer verheiratet und haben zusammen eine 3 Jahre alte Tochter. Warum nach dem wir so lange zusammen verheiratet sind und Er immer noch kein Unbefristet bekommen hat ?
______________________________________________________
Wenn er die Voraussetzungen nicht erfüllt, dann kann er auch keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG :
1.der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
2.die Sicherung des Lebensunterhalts
3.der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen (oder freiwillige Beiträge) zur gesetzlichen Rentenversicherung
4.die grundsätzliche Straffreiheit
5.die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer
6.der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
7.ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
8.Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
9.ausreichender Wohnraum.
Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden.
Zitat:
Kann Er hier bleiben, bekommt Er seine Papiere auch ohne mich.
________________________________________________________
Als sorgeberechtigter Vater eines deutschen Kindes wird seine Aufenthaltserlaubnis auch weiterhin verlängert.
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Zitat:
Und nach dem der Mietvertrag auf uns alle beide läuft wer muss ausziehen??
________________________________________________________
Das bleibt Euch überlassen. Wenn Du Dich trennen willst, solltest Du auch ausziehen.

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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Welche Staatsbürgerschaft haben Sie denn?

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"Morgenstund ist ungesund."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb382723-92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin deutsche von Geburt an.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Dann wäre doch eine Einbürgerung schon längst möglich gewesen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

quote:
Dann wäre doch eine Einbürgerung schon längst möglich gewesen.


Anscheinend ja nicht, weil wohl auch die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis nicht erfüllt werden. Das könnte daran liegen, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Der muss nämlich bei der frühzeitigen Einbürgerung als Deutschverheirateter unbedingt für die gesamte Familie gesichert sein (Regeleinbürgerung für Ehegatten Deutscher: § 9 StAG ).

Wenn der Mann seit 2007 in Deutschland ist, könnte er sich auch als Geschiedener/Getrenntlebender 2014 einbürgern lassen, wenn er einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen hat (ansonsten 2015). Wenn er schon vor der Eheschließung mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt hat, geht die Einbürgerung entsprechend früher (Anspruchseinbürgerung: § 10 StAG). Wenn er für sich allein finanziell sorgen kann (oder nicht Schuld daran ist, dass er Hartz IV bezieht), hat er einen Anspruch auf Einbürgerung nach 8 bzw. 7 Jahren Aufenthalt - da spielt die Ehe keinerlei Rolle.

quote:
Und nach dem der Mietvertrag auf uns alle beide läuft wer muss ausziehen??
________________________________________________________
Das bleibt Euch überlassen. Wenn Du Dich trennen willst, solltest Du auch ausziehen.


Derjenige, der sich trennen will, muss nicht unbedingt ausziehen. Wenn man sich mit dem Partner nicht einigen kann, kann man beim Familiengericht die Zuweisung der Ehewohnung beantragen. Hier spielt auch die Frage eine Rolle, bei wem das Kind bleibt.

Einfach ausziehen ist nicht unbedingt der beste Rat, weil sie weiterhin für die Miete der Ehewohnung haftet. Wenn sie eine neue Wohnung mietet, könnte sie hinterher für zwei Mieten geradestehen müssen.

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#6
 Von 
guest-12316.05.2014 09:02:28
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 33x hilfreich)

Du bist nicht allein: http://www.1001geschichte.de/bezness-die-fakten/

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