Scheidung von einem deutschen Ehepartner, wenn Partner mit Scheidungswunsch selbst im Ausland lebt

22. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bergsee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Scheidung von einem deutschen Ehepartner, wenn Partner mit Scheidungswunsch selbst im Ausland lebt

Hallo,

meine Fragen sind zu folgendem Fall:

Eine Ehe zwischen einer Brasilianerin und einem Deutschen wurde 2010 in Mexiko geschlossen. Die Ehe wurde auch in Deutschland anerkannt und beim Einwohnermeldeamt registriert, da das Paar zwischen Maerz 2014 und Maerz 2015 ein Jahr in Deutschland zusammen lebte. Im Maerz 2015 hat sich das Paar getrennt und die Frau ist nach Brasilien zurueck gekehrt. Der deutsche Ehemann ist in Deutschland geblieben. Nun moechte die Frau, die ja nun wieder in Brasilien lebt, die Scheidung von ihrem in Deutschland lebenden Ehemann. Meine Frage ist nun, ob die Frau von Brasilien aus ueber einen Anwalt in Deutschland ein deutsches Familiengericht anrufen kann. Die Frau moechte dies tun, da der Mann in Deutschland nicht an der Scheidung interessiert ist und diese Scheidung niemals von sich aus beantragen wuerde. Kann sie also in diesem speziellen Fall auch ohne einen Wohnsitz in Deutschland zu haben, von ihrem Wohnsitz in Brasilien aus eine Scheidung in Deutschland beantragen, oder geht das nicht?

Dann wuerde ich gerne noch wissen, ob es stimmt, dass der in Deutschland lebende Ehepartner gesetzlich verpflichtet waere, dem moeglichen Scheidungsanwalt seiner Ehefrau seine Meldeadresse zu nennen. Gibt es wirklich so ein Gesetz, dass ein trennungsunwilliger Ehepartner im Rahmen eines geplanten Scheidungsverfahren seine Meldeadresse dem Anwalt des Partners nennen MUSS, der die Scheidung unbedingt will?

Vielen Dank schonmal in voraus.

-- Editier von Bergsee am 22.04.2016 12:22

-- Editier von Bergsee am 22.04.2016 12:27

-- Editier von Bergsee am 22.04.2016 12:28

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13 Antworten
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#1
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Du möchtest also mit der Frau, mit der du keinen kontakt mehr wünschst, verheiratet bleiben ???

Das verstehe ich nicht .

Und ohne deine Adresse kann man dich ja wegen der Scheidung nicht kontaktieren, also bleibst du verheiratet.

Aber ich denke, ich kann aus Timbukdu einen deutschen Anwalt beauftragen, mich zu vertreten, solange dieser bezahlt wird.
Ob der Anwalt das macht ? Das ist eine andere Geschichte.

lieben Gruss

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

§ 122 FamFG regelt die Zuständigkeit. Abgesehen davon, soweit ich mich in brasilianischem Recht auskenne (hatte vor etlichen Jahren mal damit zu tun), kann sie sich doch dort scheiden lassen. Wo ist das Problem? Wie er dann die Scheidung in Deutschland implementiert, dass ist doch dann sein Problem.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 22.04.2016 15:53

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#3
 Von 
Bergsee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun ja, das Problem ist, dass sie unbedingt vor einem Familiengericht in Deutschland geschieden werden moechte und auf keinen Fall vor einem Familiengericht in Brasilien, da sie wohl davon ausgeht in Deutschland besser dazustehen bezueglich Versorgungsausgleich (sie hat selbst nie gearbeitet) und auch bezueglich eines hohen zu erwartenden Zugewinnausgleiches (ca. 75.000 Euro). Alle diese Dinge waeren wohl in Brasilien eher schwer oder garnicht durchsetzbar. Meine Frage war daher darauf abgstellt, ob ein Familiengericht in Deutschland den Scheidungsantrag ueberhaupt anerkennen wuerde, wenn der Antragssteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat, oder ob man eine Scheidung nur in dem Land beantragen kann, wo man auch seinen festen Wohnsitz hat. Wie im Fall hier wohnt die Frau in Brasilien und koennte ja theoretisch als Tourist nach Deutschland reisen und waehrend des touristischen Aufenthaltes hier die Scheidung beantragen. Meine Frage ist aber, ob das gesetzlich geht oder nicht?

Bezueglich der Adresse ging es mir darum, ob man gesetzlich verpflichtet ist, dem Anwalt des scheidungsbegehrenden Partners meine Meldeadresse mitzuteilen, oder ob man das Recht hat, dem gegnerischen Anwalt diese Auskunft zu verweigern.





-- Editiert von Bergsee am 22.04.2016 16:41

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Lies doch mal die Bestimmung, auf die ich hingewiesen habe. Da steht doch alles drinnen. Was ich mich allerdings frage, das ist, wie man denn einem gegnerischen Anwalt seine Adresse herausgeben soll, wenn der gegnerische Anwalt doch gar nicht weiss, wo man lebt. Und wenn er weiss, wo man lebt, dann muss man auch nichts mehr herausgeben, weil alles bekannt ist. Irgenwie unlogisch, gelle?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Irgenwie unlogisch, gelle?


Vielleicht hat der gegenerische Anwalt eine e-Mail Adresse. Und schon ist die Sache logisch.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Eine email-adresse ist keine Adresse. Juristisch gesehen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Logisches Denken ist wohl nicht gerade deine Stärke. Der Hinweis auf die email Adresse galt diesem Teil des Postings:

Zitat (von wirdwerden):
Was ich mich allerdings frage, das ist, wie man denn einem gegnerischen Anwalt seine Adresse herausgeben soll, wenn der gegnerische Anwalt doch gar nicht weiss, wo man lebt.


Und das war halt nicht gerade helle.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bergsee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von JessieR):
Logisches Denken ist wohl nicht gerade deine Stärke. Der Hinweis auf die email Adresse galt diesem Teil des Postings:
Zitat (von wirdwerden):Was ich mich allerdings frage, das ist, wie man denn einem gegnerischen Anwalt seine Adresse herausgeben soll, wenn der gegnerische Anwalt doch gar nicht weiss, wo man lebt.
Und das war halt nicht gerade helle.
Danke erstmal fuer die Unterstuetzung und ja, es ist richtig ich wurde von einem mir nicht bekannten Anwalt per E-Mail kontaktiert und darauf hingewiesen, dass ich "gesetzlich verpflichtet" sei, meine postalische Adresse (Meldeadresse) fuer den geplanten Scheidungsprozess zu nennen. Daher ruehrte auch meine Frage, ob ich nun wirklich gesetzlich dazu verpflichtet bin, oder ob dies nur eine Art "Druckmittel" sein soll, meine Adresse herauszugeben.

-- Editiert von Bergsee am 22.04.2016 21:28

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bergsee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

.

-- Editiert von Bergsee am 22.04.2016 21:41

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bergsee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Zitat (von wirdwerden):
Lies doch mal die Bestimmung, auf die ich hingewiesen habe. Da steht doch alles drinnen.


Hast du diesen Paragraphen eigentlich selbst gelesen? Ich hatte mich nicht dafuer interessiert, welcher Gerichtsort in Deutschland bei einer Scheidung zustaendig ist. Meine Frage war doch eigentlich ganz klar formuliert, dass ich wissen wollte, OB es moeglich ist ein Familiengericht in Deutschland anzurufen, wenn der eigene Wohnsitz im Ausland ist. Ergo, was ich meinte ist, ob nur der in Deutschland ansaessige Ehepartner das Scheidungsverfahren beantragen kann oder auch der im Ausland ansaessige Ehepartner, der in Deutschland gar keinen Wohnsitz mehr hat. Nichts fuer ungut, aber waere vielleicht ganz gut auch manchmal die Frage richtig zu lesen... :-)



-- Editiert von Bergsee am 22.04.2016 21:41

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ist in der von mir genannten Bestimmung eine Einschränkung drinnen? Etwa so: das gilt nur bei Scheidungen, in welchem beide Partner in Deutschland leben?

Nur, auch mal überlegt, dass man auch mit unbekannter Adresse geschieden werden kann? In diesen Verfahren hat man dann allerdings null Gestaltungsmöglichkeiten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Deine erste Frage ist ja schon beantwortet: deine Frau kann natürlich hier vor einem deutschen Gericht die Scheidung einreichen.

Der Anwalt deiner Frau hätte nun gern deine Meldeadresse. Und dazu hat er dich per e-Mail angeschrieben. Wenn du darauf nicht reagierst, was soll dann schon groß passieren? Die e-Mail könnte ja in deinem Spam Filter hängen geblieben sein.

So wie ich das verstehe, möchtest du am liebsten "abtauchen" und damit deine Ex ins Leere laufen lassen. Damit bleibt die Ehe weiter bestehen und ihr seid halt dauernd getrennt lebend. Ob das Vorgehen so ganz durchdacht ist?

Möglicherweise klappt das sogar ... und deine Ex gibt die Sache auf, weil es ihr zu mühsam wird oder weil sie kein Geld für einen Anwalt hat. Aber kannst du damit dann wirklich zufrieden sein?

1. Deine Frau ist und bleibt erbberechtigt.

2. Wenn dein Vermögen wachsen sollte, dann wächst auch ihr Anspruch aus dem Zugewinn.

3. Auch der Anspruch aus den erworbenen Rentenanwartschaften wächst weiter.

4. Auch der Anspruch auf Trennungsunterhalt bleibt bestehen.

5. Wenn deine Frau erwerbsunfähig werden sollte, dann könnte ggfs. lebenslanger nachehelicher Unterhalt fällig werden.

Das sind eine ganze Reihe von gravierenden Nachteilen, die gegen das dauernde getrennt Leben sprechen und für eine Scheidung.

Wenn dein Frau wirklich hartnäckig ist, dann wird sie eines Tages herauskriegen wo du gemeldet bist. Sie könnte sich beispielsweise per Skype einen netten Lover aus Germany anlachen und den bitten, mal nachzuforschen. Stell dir vor, du kriegst in ein paar Jahren dann doch noch den Scheidungsantrag samt Forderung auf Trennungsunterhalt zugestellt. Dann wird die Nase aber lang!

Wäre es nicht besser sich der Sache zu stellen ? Oder willst du dich wirklich für den Rest deines Lebens vor der Frau verstecken müsssen ?

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Hier sind wir so ziemlich einer Meinung, marcus. Zumal über das Einwohnermeldeamt eigentlich jede Adresse raus zu bekommen ist. Es reicht heute völlig, eine bekannte Adresse in Deutschland zu haben, dann ist auch die aktuelle Adresse zu ermitteln. Oder, die Ehefrau erstattet über ihren Anwalt Strafanzeige, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht oder was sonst noch so einfällt. Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, die Adresse des Beschuldigten ist in der Akte niedergelegt und der Anwalt bekommt Akteneinsicht. Mir fällt da noch viel mehr ein, alles ganz legal. Aber, ich will hier keine Gebrauchsanweisungen veröffentlichen.

Er sollte schleunigst feststellen, welches Scheidungssystem für ihn günstiger ist, ob das deutsche oder das brasilianische. Wenn das brasilianische, dann dort selbst den Antrag auf Ehescheidung einreichen. Doppelte Rechtshängigkeit, das funktioniert nämlich nicht.

Die letzte Scheidung mit Brasilien-Bezug ist so vor 5 Jahren über meinen Schreibtisch gewandert. Seinerzeit standen sich Frauen unterhaltstechnisch bei einer Scheidung nach basilianischem Recht wesentlich besser als nach deutschem Recht. Möglicherweise hat sich da aber was geändert. Auf jeden Fall sollte der Mann agieren. Alles andere ist auf Dauer gesehen äußerst töricht.

Vielleicht noch ein Tipp: die brasilianischen Konsulate sollten Listen führen von deutsch/brasilianischen Anwälten, die beide Rechtssysteme kennen.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 23.04.2016 16:23

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