Scheidung und vorhandenes Haus

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
hopelezz
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)
Scheidung und vorhandenes Haus

Hallo,
ich beginne direkt mit dem Problem es steht eine Scheidung an und es gibt ein Haus was noch nicht ganz bezahlt ist.
Die Frau steht alleine im Grundbuch und im Kreditvertag und hat das Haus auch von ihrem Verdienst alleine bezahlt. Hat der Mann ansprüche auf irgentwas was das Haus betrifft der Mann ist auch schon seit über einem halben Jahr ausgezogen. Es gibt noch ein gemeinsames Kind was bei der Mutter wohnt falls das von bedeutung ist, die Frau ist der Hauptverdiener gewesen. Das Haus soll nun eventuell verkauft werden und zur Zeit ist es vermietet.

Danke schonmal für die Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Über den Zugewinnausgleich ist der Mann an der Wertsteigerung des Hauses beteiligt. Direkte Ansprüche auf das Haus hat der Mann jedoch nicht.

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das gilt natürlich nur, wenn die Ehe der Zugewinngemeinschaft unterliegt. Wenn es keinen Ehevertrag gibt - wovon hier wohl auszugehen ist -, dann gilt der gesetzliche Güterstand und das ist die Zugewinngemeinschaft.

In diesem Fall wirtschaften die Eheleute gemeinsam, d.h. das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen kommt beiden zu gleichen Teilen zu Gute.

Für den Zugewinnausgleich ist es daher völlig unerheblich, wer während der Ehe Hauptverdiener war und wer was wozu beigetragen hat. MIt anderen Worten, wenn dein zukünftiger Ex kein eigenes Vermögen aufgebaut hat, dann solltest du dich möglicherweise auf eine ordentliche Ausgleichszahlung vorbereiten.

Wenn das Haus im Rahmen der Scheidung verkauft wird, dann werden zunächst mal die Bankschulden abgelöst und die Kosten des Verkaufs abgezogen. Der verbleibende Rest wird Teil des Zugewinns, der - vereinfacht dargestellt - hälftig aufgeteilt wird.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
In diesem Fall wirtschaften die Eheleute gemeinsam, d.h. das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen kommt beiden zu gleichen Teilen zu Gute.

In einer Zugewinngemeinschaft gibt es kein gemeinsames Vermögen.
Zitat:
Der verbleibende Rest wird Teil des Zugewinns, der - vereinfacht dargestellt - hälftig aufgeteilt wird.

Der verbleibende Rest ist weder Teil des Zugewinns noch wird dieser hälftig geteilt.

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#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wollen wir Wortklauberei betreiben ?

Zitat (von cruncc1):
In einer Zugewinngemeinschaft gibt es kein gemeinsames Vermögen.


Das habe ich ja auch nicht geschrieben. Es wird Vermögen gemeinsam erwirtschaftet. Aber jeder behält erst mal sein Vermögen. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird für jeden der Eheleute das Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Die Differenz ist der jeweilige Zugewinn. Wer mehr hat muss dem anderern die Hälfte der Differenz ausgleichen.

Im Endeffekt wirkt dies so, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig aufgeteilt wird. Denn nach der Ausgleichszahlung hat jeder der Eheleute genau die Hälfte der Summe der Zugewinne. Elementare Mathematik halt.

Zitat (von cruncc1):
Der verbleibende Rest ist weder Teil des Zugewinns noch wird dieser hälftig geteilt.


Auch das habe ich nicht geschrieben. Ich habe geschrieben: "Der verbleibende Rest WIRD Teil des Zugewinns". Denn der Verkaufserlös erhöht das Endvermögen, damit ändert sich der Zugewinn und das hat Auswirkung auf den Zugewinnausgleich.

Wenn man alle anderen Faktoren außer Acht lässt, dann wird durch das Verfahren der Verkaufserlös letzten Endes hälftig geteilt. Ebenfalls elementare Mathematik. Deswegen habe ich ja auch geschrieben "vereinfacht dargestellt". Denn das dürfte die Befindlichkeit der Fragestellerin am ehesten treffen.

Man muss eben schon GENAU lesen.

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