Ich bin als Deutscher seit 2004 in Moskau mit einer Russin verheiratet und habe eine Aufenthaltsgenehmigung bis 2012. Jetzt möchte sich meine Frau scheiden lassen. Daraus ergeben sich zwei Fragen:
1. Wird die Ehe auch dann geschieden, wenn ich nicht zustimme?
2. Erlischt im Falle der Scheidung meine Aufenthaltsgenehmigung?
Weil es sehr dringend ist, wäre ich für kompetente Antworten sehr dankbar!
Scheidung und Aufenthaltsrecht in Russland
20. Februar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 20. Februar 2009 | 10:23
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 6x hilfreich)
Scheidung und Aufenthaltsrecht in Russland
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 20. Februar 2009 | 16:34
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1220x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
266.492
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten