Scheidung danach Ausweisung?

8. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sara2123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Scheidung danach Ausweisung?

Meinen Mann habe ich im Ende letzten Jahres aus Afrika nach Deutschland geholt. Schnell fieng die häuslicht Gewalt und Fremdgehen an. Jetzt kurz vor Ende des ersten Jahres habe ich die Scheidung eingereicht. Härtefallscheidungen sei nicht möglich sagte der Anwalt mir obwohl ich Zeugen für die Übergriffe habe. Ich habe angst vor ihm obwohl er bereits zu seiner neuen Freundin gezogen ist muss ich das Trennungsjahr durchstehen stimmt das? Kann im Trennungsjahr keine Ausweisung stattfinden? Was passiert nach DEM Jahr mit seinem Visum? zudem habe ich mitbekommen das sie ein Kind bekommen wollen um ihm so den Aufenthalt zu sichern. Bin ich dann auch dafür verantwortlich da wir noch verheiratet sind?
Danke schonmal für eure Hilfe

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich fang mal an. Vielleicht macht dann noch jemand weiter.

Du bist mit ihm verheiratet. Das hat Folgen, nicht nur positive steuerrechtliche. Eben auch die ganz normalen, zu denen auch ein Trennungsjahr gehört. Nein, häusliche Gewalt ist kein Grund mehr für eine sofortige Scheidung. Das wäre ein Abstrafen, welches im Gesetz seit 1976 nicht mehr vorgesehen ist. Du musst also das Trennungsjahr durchstehen, wobei man nach etwa 9 Monaten der Trennung den Antrag auf Ehescheidung bei Gericht einreichen kann. Wie das Ausländeramt mit der Situation umgeht, ist nicht abschätzbar. Kann sein, dass er schon jetzt ausgewiesen wird, kann auch sein, dass abgewartet wird. Aber, das sollte Dich nicht jucken. Teile denen einfach mit, schriftlich, dass Ihr Euch getrennt habt, und gut ist.

Ob Du Unterhalt für die Zeit nach der Trennung/Scheidung zahlen musst, wahrscheinlich nicht. Im ersten Jahr könnte es sein. Wir wissen nicht, wer was verdient, und wann die Scheidung erfolgt. Hier ist jetzt Taktik gefragt. Einfach, damit die Scheidung schnell und unproblematisch über die Bühne geht. Und verletzte Eitelkeiten, klar die sind da. Nachvollziehbar und verständlich. Aber, die machen alles nur schwieriger. Solange er glaubt, Du bis pflegeleicht und lieb, ist die Sache wahrscheinlich zumindest dann schnell über die Bühne, wenn er schon in neuen Händen ist.

Ab zum Anwalt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Sara2123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

DaNe für die Antwort. Das heißt aber auch sobald er sich offiziell u meldet gibt es Sicht der Behörde kein Zusammenleben mehr oder? Ist dann der Grund des Visums und Arbeitserlaubnises nicht mehr gegeben?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das wissen wir nicht. Auch nicht, wie die Behörde damit umgeht. Teil es einfach mit. Es ist für Dich sogar von Vorteil, wenn er bei der Scheidung noch hier ist. Denn Scheidung in Abwesenheit, da sind die Hürden sehr, sehr hoch. Teil es einfach mit, und das wars.

wirdwerden

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#4
 Von 
Sara2123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok danke das habe ich bereits.
gilt eigentlich eine gemeinsame Verzichtserklärung auf Unterhalt auch auf die Zeit nach der Scheidung oder werde ich auch nch der Scheidung für immer für ihn sorgen müssen und er für mich?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ihr braucht keine Verzichtserklärung und gar nichts. Die ist ohnehin nur wirksam, wenn notariell erfolgt, und für den Fall der Not (ALG II) ist sie ohnehin nicht wirksam. Peile eine ganz "schmale" schnelle Scheidung an. Ihm wird in Deiner Wohnung nichts gehören. Ihr seid im Zweifel unter drei Jahren verheiratet, damit scheidet der Versorgungsausgleich aus. Bleibt also nur der Unterhalt für das erste Trennungsjahr, sofern er ihn geltend macht. Halt die Füße still, beauftrage einen Anwalt, die "nackte" Scheidung durchzuführen. Das wars.

wirdwerden

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#6
 Von 
Sara2123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Oh ok also keine Unterhalt nach der Scheidung. Ok das Trennungsjahr schaff ich noch. Vielen Danke für deine Tipps das werde ich so machen

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Gern geschehen, und viel Erfolg!

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 08.11.2016 18:25

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