Scheidung - beide ständig in D. lebende Ausländer

27. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)
Scheidung - beide ständig in D. lebende Ausländer

Hallo an alle,

wer kann etwas dazu sagen, wie man sich als ständig in D. lebender Ausländer scheiden lassen kann? Welches Recht gilt? Muss man sich an die Botschaft des Ursprungslandes wenden? Benötigt man einen Anwalt? Gilt das Trennungsjahr?

Vielen Dank

H.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

internationales Eherecht ist aufgrund der Vielzahl der Eheformen sehr komplex.

Allgemein kann man sicherlich sagen, dass die beiden sich in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen können.
Dann gelten sie in Deutschland als geschieden.

Damit sie aber z.B. auch in ihrem Heimatland als geschieden gelten, kommen weitere Bedingungen dazu: zum Beispiel müssten sie da erst mal überhaupt als verheiratet gelten.
Wenn sie dort als verheiratet gelten, könnten sie versuchen, die Scheidung in Deutschland auch dort anerkennen zu lassen. Voraussetzungen und Erfolgsaussichten (kommen überhaupt beide aus demselben Land?) hängen vom Familienrecht des konkreten Staates ab.

Alternativ kann man sich in dem anderen Staat scheiden lassen. Auch dann muss die Scheidung hier erst mal anerkannt werden.
Das ist immerhin im Allgemeinen kein Problem, mit entsprechenden Dokumenten (und Apostillen).

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Vielen Dank für die Info! Ja die beiden kommen aus einem Land, leben lange in Deutschland und haben nicht vor, zurückzugehen.

Recht herzlichen Dank

H.

3x Hilfreiche Antwort

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