Scheidung, was bleibt einem Finanziell?

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Der Ahnungslose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung, was bleibt einem Finanziell?

Hallo.

Es sieht so aus.
Meine frau und ich können nicht mehr miteinander und werden uns Trennen. Schade ist es um die beiden Kinder, die ich eigentlich IMMER vor so etwas bewahren wollte weil auch ich ein Schedidungskind war.
Wie sieht jetzt die Finanzielle versorgung aus?
Ich muss ja weiter leben und meine Frau und die Kinder auch!
Ich habe ca. 2300 Euro Netto. Zahle einen Kredit aus Zeiten vor der Ehe ab, für den ich Monatlich 550 Euro Bezahle. Muss ich jetzt Privatinsolvenz anmelden um meine Kinder und die Frau zu versorgen?
Bekommt meine Frau von irgendeinem Amt unterstützung damit sie die Kinder gut versorgen kann?
Wenn ich ich jetzt unser großes Auto verkaufe um davon zwei kleine zu kaufen, für jeden einen...steht ihr das zu, steht mir ein Auto zu um zur Arbeit zu kommen?
Fragen über Fragen, sorry...aber ich bin total am Ende weil ich nicht weiß wie das überhaupt funktionieren soll ohne meine Kinder, die 2 Jahre und sieben Monate alt sind.Wäre schön wenn ich hier einen kurzen Roten Faden bekommen könnte damit ich weiß wie die versorgung aussieht und was ich, bzw. wir tun müssen.
Mir ist es völlig egal wie ich leben muss, hautpsache ich habe ein Auto um zur Arbeit zu kommen, brauche keine große tolle Wohnung, möchte das meinen Kindern so gut wie möglich geht...aber wie wenn ich so wenig geld habe?

Gruß P.

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""

-- Editiert Der Ahnungslose am 03.01.2012 09:27

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Der Ahnungslose ,

Am Ende werden dir ca.950€ Selbstbehalt bleiben(für Wohnung
und sonst alles).

Deine Familie wird ca.800€ von dir bekommen und natürlich
das Kindergeld.(von der KG-Kasse).

Wenn euer jüngstes Kind 3 Jahre alt ist, kann deine Frau
für sich selbst sorgen,dann musst du nur noch Unterhalt
für die Kinder zahlen ( es gibt auch Ausnahmen).

Warum PI ?

Sollten Frau und Kinder mit dem vorhandenen Geld nicht auskommen, sollten sie einen Antrag auf ALGII beim
Jobcenter stellen.

lg
edy





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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert edy am 03.01.2012 15:14

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#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo P.,
ihr wollt euch im Einverständnis trennen, das wäre die gute Variante.

Habt ihr diese Punkte schon miteinander besprochen, das würde Sinn machen.

Den Kredit zahlst du wofür ab?
Wollt ihr einen Anwalt nehmen oder jeder einen eigenen Anwalt?

Mein Tipp: Da die Kinder fast 3 Jahre alt sind, hm, bleibt noch bis zum 3. Lebensjahr in einer Wohnung/ Haus.

Braucht deine Frau ein Auto? Du scheinst eines zu brauchen, um deinen Job ausüben zu können?

Deine Frau hat keine Arbeit zurzeit, sicher betreut sie die Kinder?

Wenn du das jetzt richtig aufziehst, könnte das gut gehen, und du musst nicht 18 Jahre oder länger am Hungertuch nagen, denn soooooooooooo egal wird dir das nicht sein, wenn du eine kl. Wohnung hast und deine Kinder im Flur ein Nachtlager bekommen werden.

Bin gespannt, wie sich dein Fall entwickelt.





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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

der Kredit wäre als eheprägend anzusehen und zu berücksichtigen.

Für eure Kinder wären pro Nase 225€ zu leisten.
Deine Frau erhielte nach Abzug deiner berufsbedingten Aufwendungen und KU die Differenz bis zu deinem SB von 1050€.

quote:
Bekommt meine Frau von irgendeinem Amt unterstützung damit sie die Kinder gut versorgen kann?


ALG2 wäre dann wohl zu beantragen.

quote:
Wenn ich ich jetzt unser großes Auto verkaufe um davon zwei kleine zu kaufen, für jeden einen...steht ihr das zu, steht mir ein Auto zu um zur Arbeit zu kommen?


Natürlich steht dir ein Auto zu, schließlich kannst du den Mindest-KU leisten, so dass du nicht auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden kannst.
Aber, wofür braucht deine Frau ein Auto, sie arbeitet doch nicht?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Der Ahnungslose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
-Also...wenn wir uns trennen dann weil es beide nicht mehr aushalten, also im Einverständnis und wir nehmen dann einen Anwalt.
-Gleiche Wohnung bis beide Kinder drei sind, geht nicht, denn die kleine ist erst 7 Monate alt.
-Ja, ein Auto ist für mich dringend erforderlich weil ich auch schonmal am Wochenende raus muss oder zu späterer Stunde. Beimeiner Frau dachte ich daran das sie einfach mit den beiden Kindern Mobil bleibt. Steht ihr daher eins zu?
-Zum Thema PI, da wollte ich einfach mit verhindern das meine Kinder von ALG II leben müssen. Meine Frau ist natürlich zuhause bei den Kindern, wäre aber auch der Typ der wieder arbeitet wenn sie es wieder kann. Und der Kredit ist aus der zeit vor der Ehe und dem Eheähnlichen Leben mit meiner Frau. Habe damals mein Lehrgelg bezahlt für ein Auto das es nicht mehr gibt und zwei kleineren dingen. War ein Unfall der nicht von der Verrsicherung übernommen wurde. Von daher habe ich den Kredit nun für nichts, außer Schulden!
- Mir bleibt dann also 1050 Euro, habe ich das richtig verstanden?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Mir bleibt dann also 1050 Euro, habe ich das richtig verstanden?


So isses!
Plus berufsbedingte Aufwendungen, die vorab zu berücksichtigen sind.

quote:
Beimeiner Frau dachte ich daran das sie einfach mit den beiden Kindern Mobil bleibt. Steht ihr daher eins zu?


Wenn sie sich ein Auto leisten kann, steht es ihr zu. Wenn nicht, dann muss es auch ohne gehen.
Deine Frau wird nicht umhin kommen, ergänzend ALG2 zu beantragen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Kleiner Tipp am Rande: Wenn Ihre Frau den Anwalt nimmt, wird das erheblich kostengünstiger,sie kann Prozesskostenhilfe beantragen.
Es gibt keine gemeinsamen Anwälte bei Scheidungen.

Sie benötigen keinen eigenen Anwalt, wenn Sie sich mit Iher Frau über die Folgen der Scheidung einig sind. Außer in der Verhandlung zum Termin, sollte es um den Versorgungsausgleich gehen.



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""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Der Ahnungslose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Leute, vielen Dank!!!
Habe jetzt auch hier bei einem Anwalt einen Beratungstermin.

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0x Hilfreiche Antwort

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