Hallo.
Ich habe eine Frage bezüglich einer Steuernachzahlung, sowie einer Steuerrückzahlung.
Nehmen wir folgendes Szenario an:
Mann:
Bereinigtes Netto: 1700 Euro
Kindesunterhalt: 300 Euro mit Titel und wird bedient
Trennungsunterhalt: 200 Euro mit Titel und wird bedient
Steuernachzahlung für 2015 (erhalten im April 2017): 1000 Euro
Steuerrückzahlung für 2016 (erhalten im August 2017): 2000 Euro
Scheidung Rechtskräftig zum 31.06.2017.
Frau:
Kein Einkommen
Wie verhält sich nun die Steuernachzahlung, sowie Steuerrückzahlung?
Von meinem Verständnis her würde sich der Jahresdurchschnitt verändern:
(1700 * 12) - 1000 + 2000 = 21400
Und daraus die monatlichen Zahlungen ergeben bzw. verändern.
Wenn nun die Scheidung am 31.06.2017 rechtskräftig wird, dann wird die in letzte Berechnung des Trennungsunterhalts ja lediglich die Steuernachzahlung hineinfallen. Es war allerdings ja eh schon nur der Selbstbehalt übrig, so dass sich durch die Nachzahlung keinerlei Veränderungen beim Trennungsunterhalt
ergeben würden.
Die 2000 Euro Rückzahlung fallen allerdings voll in den Nachehelichen Unterhalt.
Die 1000 Euro Nachzahlung fielen in den Zeitraum des Trennungsunterhaltes.
- Wird es so gerechnet, dass die Nachzahlung dann durchaus von der Rückerstattung erst getilgt werden kann und der Rest in den Nachehelichen Unterhalt fällt?
- Hat die Frau dann Glück gehabt?
- Der Mann hätte ja dann zuviel Trennungsunterhalt gezahlt, wird das ganze dann dennoch da mit einberechnet?
Danke schon mal.
Scheidung, Steuernachzahlung/Steuerrückzahlung Auswirkung auf Trennungsunterhalt / Nachehelichem Unt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo.
Soll nun schon eine Neuberechnung vorgenommen werden?
Denkt ihr an die RA-Kosten?
Wie lange ist denn der Ehegattenunterhalt zu zahlen?
Wenn Frau kein Einkommen hat, wo von leben Frau und Kinder?
vG
edy
-- Editiert von edy am 05.08.2017 10:52
Es wird in Rahmen des Nachehelichen Unterhalts wohl zu einer Neuberechnung führen. Auch wegen eines Umzugs der Frau in der die einfache Fahrt um ca. 50 km zum Umgang verlängert und ab Januar 2018 noch Kindergartenkosten von 200 Euro im Raum stehen.
Der Trennungsunterhalt war bis 31.06.2017 zu zahlen. Aufgrund einer Ehezeit von 5 Jahren ist der Nacheheliche Unterhalt glücklicherweise begrenzt.
Die Frau lebt von erspartem, meinen bisherigen Unterhaltszahlungen, Betreuungsgeld, Kindergeld und einer Eigentumswohnung. Welche sonstige Unterstützung sie von ihrer Familie noch erhält ist mir nicht bekannt.
Ich wollte es nicht zu sehr verkomplizieren. Daher war das Beispiel etwas kürzer gefasst.
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Im Grunde einfach.
Ausgehend vom neuen Berechnungszeitpunkt wird das Einkommen der letzten 12 Monate (36 Monate) und das Ergebnis der letzten Steuererklärung berücksichtigt.
In 2017 also der Steuerbescheid für 2016.
Das Ergebnis des Steuerbescheides für 2015 ist hier im Regelfall unterhaltsunschädlich.
Berry
Wenn das Einkommen der letzten 12 Monate genommen wird, und eine Steuernachzahlung das Einkommen ja reduziert sowie eine Steuerrückzahlung das Einkommen erhöht, würden ja dennoch beide Bescheide mit einbezogen werden.
Das der Steuerbescheid für 2015 erst im Jahr 2017 kam lag nicht in meiner Verantwortung.
Oder sehe ich das falsch?
Und jetzt?
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