Scheibe in Schule kaputt, Schadensersatz?

4. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
ommel2
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 19x hilfreich)
Scheibe in Schule kaputt, Schadensersatz?

Hallo, mein Sohn (8) hat zusammen mit anderen Kindern auf dem Schulhof mit Steinen auf einen Sandhaufen geworfen. Dabei ging eine Fensterscheibe kaputt. Ca. 15 Kinder können bezeugen, dass ein anderer Junge die Fensterscheibe beworfen und auch getroffen hat, wobei diese zu Bruch ging. Die Lehrerin hat aber nur die 4 Freunde gesehen und uns Eltern nun verdonnert, die neue Scheibe zu bezahlen. Ich glaube meinem Sohn, wenn er sagt, dass er es nicht war, zumal es viele Kinder gibt, die dies bestätigen können. Wie kann ich nun der Schulleitung erklären, dass wir die Kosten nicht übernehmen werden? Würde eine Haftpflicht eventuell einspringen? Das Ganze ist während einer durch 2 Lehrer beaufsichtigten Hofpause passiert. Und auch die Inanspruchnahme der Versicherung würde mir eigentlich nicht gefallen, da mein Sohn ja unschuldig ist. Danke für die Ratschläge

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sie als Eltern müssen die Scheibe auf keinen Fall bezahlen, denn SIE haben die Scheibe ja unstreitig nicht kaputt gemacht. Dass Eltrern für Ihre Kinder haften, ist ein Ammenmärchen, dem auch Lehrer unterliegen. Eltern müssen nur dann für Schäden haften, die die Kinder anrichten, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist aber in der Schule auszuschließen. Daher die Frage: Wer hatte denn die Aufsichtspflicht ??? Wohl die Lehrer. Also muss die Schule haften, wenn die es den Kindern erlauben, mit Steinen zu werfen.

Die Eltern jedenfalls haften vorliegend auf gar keinen Fall. Sie sollten die Zahlung daher verweigern. Übrigens wird aus genau diesem Grund auch Ihre Versicherung nicht zahken. Die Versicherung zahlt ja nur, wenn Sie eigentlich zahlen müssten. Das ist aber nicht der Fall, daher muss auch die Versicherung nicht zahlen.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
roma2107
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 14x hilfreich)

Auch mein Sohn hat aus Versehen mit dem Ball eine Scheibe in der Schule zerschossen- wer zahlt da nun? Jemand hat ihm wohl erklärt, das müsse meine Versicherung tun- schade schade das ich gar nicht mehr versichert bin (es passierte nun 8 Jahre nichts, ich zahlte aber 15,-/Monat und das war mir zu viel). Was mache ich nun, ich kanns aus der eigenen Tasche sicherlich nicht zahlen- ich bekomme HartzVI..?

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14x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Versicherungen lassen wir mal außen vor, denn die treten ja nur für den Zahlungspflichtigen ein, sind aber ansonsten nicht selbst verantwortlich.

Na dann gucken wir doch mal der Reihe nach:

1. Grundsätzlich haftet zunächst mal der Verursacher, wenn zumindest Fahrlässigkeit vorliegt, §823 BGB . Das kann auch ein (mindestens 7 Jahre altes) Kind sein, sofern es die für sein Handeln nötige Einsicht mitbringt, §828 III BGB , was im Einzelfall zu klären wäre.

2. Ggfs. haftet auch derjenige, der diesbezüglich seine Aufsichtspflicht verletzt hat, §832 BGB . Das wäre in deinem Beispiel dann die Schule - wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, was im Einzelfall genau zu klären wäre, §832 I S. 2 BGB .

Ein "Eltern haften für ihre Kinder" gibt es hier nicht, da du nicht aufsichtspflichtig bist, während dein Kind unter der Aufsichtspflicht der Schule steht. Und selbst wenn du aufsichtspflichtig wärest, würde ohne Verletzung der Aufsichtspflicht immer noch "nur" das Kind selbst haften - notfalls muß es halt dann zahlen, wenn es später mal Geld verdient, das ist dann das Pech des Schuldners, darauf warten zu müssen, daß beim Kind mal was zu pfänden ist.

quote:<hr size=1 noshade>es passierte nun 8 Jahre nichts, ich zahlte aber 15,-/Monat und das war mir zu viel <hr size=1 noshade>


Das ist bei Haftpflicht natürlich eine Milchmädchenrechnung, da nach 8 Jahren damit "nur" 1440 EUR bezahlt wurden und gerade ein Kind jeden Tag etwas tun kann, das Schäden in mindestens zehnfacher Höhe anrichtet.

Das ist wie bei den Leuten, die beim Mietwagen die 20 EUR für die Vollkasko sparen und am nächsten Tag den 100.000-EUR-Benz in den Graben setzen. Die Rechnung "ist noch nie was passiert und ich habe schon X EUR bezahlt" geht in dem Fall nie auf. Das lohnt sich höchstens bei Kleinkram, bei dem ein Versicherungsfall nicht existenzbedrohend sein kann.

-- Editiert am 24.05.2011 14:40

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

quote:
Jemand hat ihm wohl erklärt, das müsse meine Versicherung tun- schade schade das ich gar nicht mehr versichert bin (es passierte nun 8 Jahre nichts, ich zahlte aber 15,-/Monat und das war mir zu viel).


Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein MUSS, wir sprechen hier von existenzvernichtenden Risiken. Wenn Sie einen Personenschaden verschulden, dann haften Sie vollumfänglich für alle entstandenen und noch entstehenden Kosten, ein Leben lang.


Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
es passierte nun 8 Jahre nichts, ich zahlte aber 15,-/Monat und das war mir zu viel


180,-- Euro im Jahr sind auch zu viel.
Es gibt Versicherungen, die bieten den Schutz für ca 70 Euro im Jahr an.

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