Schauprozess & Richter impulsiv

27. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paket
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Schauprozess & Richter impulsiv

Wegen Zivilklage gegen Versicherung, die Klage wurde vor 6 Monate erhoben, seitdem folgte das Gericht der VR in alle Argumente 1:1, z.B. die Klageerwiderung erfolgte nach die gesetzliche Frist und trotz Antrag auf Versäumnisurteil, das Geicht hat nicht reagiert. Für der VN wurde stets eine 3 -13 Tagefrist gesetzt zu beantworten, für der VR keine Frist, die Antwort erfolgt nach 1 Monat und mehr. Auch die Schriftsätze von der VR werden zusammen getackert mit die vom Gericht verfasste richterliche Anordnung/Verfügungen...etc an der VN versendet.

Erst als der VN kündigt an, dass er nun Abschläge haben will, beschließ der Richter plötzlich -kurz vor Heiligenabend- ein Gerichtstermin, dort stand nur diese Termin im Zettel geplant. Der Richter (sehr jung), war deutlich impulsiv und parteilich, er fragte und hörte der VR sehr freundlich, der VN wurde kaum angehört oder Chance zu sprechen gegeben, es ging hier um neue Argumente die vorher keine schriftliche Stellungnahme dazu genommen wurde könnte. Im Protokoll wurde die Aussage der VN umgedreht bzw. gebogen. Als der VN kündigte an eine Beschwerde wegen Befangenheit zu beantragen, der Richter sagte die Beschwerde wird von einem Kollege abgelehnt, ich werde danach die Klage abweisen. Der Richter wollte die Klage binnen 5 Minuten von die 1.Termin abweisen. Es blieb nur die Klage zu erweitern um vors LG zu gehen.

Nach der 5 minutigen Termin ging der Richter raus und riss den Zettel sehr aggressiv, er hat fast der Glasschriebe zerbrochen, er zitterte vor Freude am Macht während der Sitzung und beim Entfernung von der Zettel, sowas in Deutschland selbe zu erleben ist unerträglich, es scheint aber ganz normal zu sein.

Fragen: Was meint ihr? Ich persönlich habe jetzt Verständnis für Rechtsverfolgungen die außergerichtlich stattfinden.
Habe nun der Protokoll erhalten mit Lügen und Überweisung an das LG, muss die Lügen widersprechen oder wird alles vor das LG geklärt? habe wirklich angst, dass das LG die Klage nicht annehmt wegen die Lügen.

PS. Eine Zeuge hat der VN dabei, ohne diese Zeuge war die Klage bestimmt am Termin abgewiesen.
Vorher:
https://www.youtube.com/***
Nachher:
https://www.youtube.com/***

Hat sich nicht viel geändert!


-- Editiert von Moderator am 27.12.2017 13:26

-- Thema wurde verschoben am 27.12.2017 13:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Paket):
orher:
https://www.youtube.com/***

Nachher:
https://www.youtube.com/***

Hat sich nicht viel geändert!

Was soll der Unfug mit solchen Links zu den Videos?
Zitat (von Paket):
Habe nun der Protokoll erhalten mit Lügen und Überweisung an das LG, muss die Lügen widersprechen oder wird alles vor das LG geklärt? habe wirklich angst, dass das LG die Klage nicht annehmt wegen die Lügen.

Es hat wohl keiner hier eine Glaskugel, man sollte vielleicht auch einfach mal den Zusammenhang erwähnen, um welche angebliche Lügen oder Tatsachenverdrehungen geht es denn überhaupt?


-- Editiert von Moderator am 27.12.2017 13:26

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Paket):
Was meint ihr?

Wenn der dortige Vortrag genauso ein wirres Gestammel war, wundert es mich nicht, das das Gericht nicht viel höhren wollte. Auch Richter haben nur eine begrenzte Leidensfähigkeit.

Und Gerichte sind auch nicht verpflichtet sich mit sinnlosen Argumentationen und Laien ohne Ahnung herumzuschlagen.
Man hat verständlich, im Zusammenhang und substantiert vorzutragen. Wenn man das nicht hinbekommt ist das nicht das Problem des Gerichtes.



Zitat (von Paket):
Im Protokoll wurde die Aussage der VN umgedreht bzw. gebogen.

Auf der Gegenseite dürften versierte Anwälte sitzen. Wenn die loslegen, ist ein Laie regelmäßig hoffnungslos unterlegen.



Zitat (von Paket):
Habe nun der Protokoll erhalten mit Lügen und Überweisung an das LG, muss die Lügen widersprechen oder wird alles vor das LG geklärt?

Das sollte man dann dem Anwalt überlassen, was da zu machen wäre.
Hat man den alten noch oder hat der wie angekündigt entnervt aufgegeben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Paket):
Habe nun der Protokoll erhalten mit Lügen und Überweisung an das LG, muss die Lügen widersprechen oder wird alles vor das LG geklärt? habe wirklich angst, dass das LG die Klage nicht annehmt wegen die Lügen.


Ihr gesammter Vortrag ist unverständlich. In einem Beitrag zuvor wurde bereits berichtet, dass die Klage beim LG anhängig sei. Bei einem Streitwert von 30.000 € wäre das auch ok.

Ob jetzt vor dem LG weiterverhandelt wird, hängt von objektiven Fakten ab. Selbst wenn in dem Protokoll etwas steht, was Ihrer Meinung nach nicht richtig sei, hindert das den weiteren Verlauf nicht.

Fragen Sie Ihren Anwalt, der muss den Sachverhalt kennen.
Alles was Sie bisher hier geschrieben haben ist so wirr, dass sich keiner ein vernüftiges Bild vom Sachverhalt machen kann.

Auch mit nur begrenzten Sprachkenntnissen ist es möglich, Zusammenhänge verständlich zu schildern.
Bei Gericht ist es unerlässlich.

Um es auf den Punkt zu bringen: Jeder erkennt dass Sie unzufrieden sind, aber man weiss nicht genau warum.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Vor dem Landgericht brauchen Sie einen Anwalt. Lassen Sie den Anwalt seine Arbeit erledigen. Was in Ihrem Prozess angebracht ist, wird er vorbringen - für Ihren weiteren Gesprächsbedarf ist der Prozess nicht gedacht.

Ein Richter will seine Arbeit machen und nicht quatschen.

0x Hilfreiche Antwort

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