Schätzung und Auszahlung bei Schenkung (Immobilien und Grundstücke)

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go469478-45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schätzung und Auszahlung bei Schenkung (Immobilien und Grundstücke)

Guten Abend,

meine Mama möchte meinem Bruder und mir Immobilien und Grundstücke schenken. Die Immobilien und Grundstücke haben unterschiedliche Werte.

Annahme:
Immobilie A mit Grundstück 400.000€
Immobilie B mit Grundstück 200.000€

Fragen:
1. Der Wert der Immobilie/Grundstück soll von einem Gutachter geschätzt werden. Welcher Wert wird hier herangezogen?

2. Der ermittelte Wert aus Frage 1 - wird dieser herangezogen, um eine eventuelle Auszahlung zwischen den Kindern zu berechnen? Z.B. Kind 1 nimmt Immobilie A und Kind 2 nimmt Immobilie B, Kind 2 möchte ausbezahlt werden.

2.1 Wenn nein, welcher Wert wird herangezogen, um die Auszahlung zu berechnen?

2.2 Wie wird eine Auszahlung berechnet? (ganz stupide, also mal ausgenommen von irgendwelchen Wohnrechten)

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

Zitat (von go469478-45):
1. Der Wert der Immobilie/Grundstück soll von einem Gutachter geschätzt werden. Welcher Wert wird hier herangezogen?


Der Verkehrswert (Marktwert).


Zitat (von go469478-45):
2. Der ermittelte Wert aus Frage 1 - wird dieser herangezogen, um eine eventuelle Auszahlung zwischen den Kindern zu berechnen? Z.B. Kind 1 nimmt Immobilie A und Kind 2 nimmt Immobilie B, Kind 2 möchte ausbezahlt werden.

2.1 Wenn nein, welcher Wert wird herangezogen, um die Auszahlung zu berechnen?

2.2 Wie wird eine Auszahlung berechnet? (ganz stupide, also mal ausgenommen von irgendwelchen Wohnrechten)



Die Mutter kann nach Gutdünken ihre Kinder beschenken. Ein Anspruch auf Ausgleich besteht zu Lebzeiten des Schenkers nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go469478-45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo vronik,

danke für deine schnelle Antwort!


Zitat (von vronik):
Moin,

Zitat (von go469478-45):
1. Der Wert der Immobilie/Grundstück soll von einem Gutachter geschätzt werden. Welcher Wert wird hier herangezogen?


Der Verkehrswert (Marktwert).
-> Hierzu noch eine Frage.. Der Verkehrswert/Marktwert wird ja für das Finanzamt wichtig sein, bzgl. der Schenkungssteuer. Wenn ich mein Haus jetzt verkaufen wollen würde, wie heißt der Wert, den ich da prinzipiell bekommen würde? Verstehen Sie, was ich meine?


Zitat (von go469478-45):
2. Der ermittelte Wert aus Frage 1 - wird dieser herangezogen, um eine eventuelle Auszahlung zwischen den Kindern zu berechnen? Z.B. Kind 1 nimmt Immobilie A und Kind 2 nimmt Immobilie B, Kind 2 möchte ausbezahlt werden.

2.1 Wenn nein, welcher Wert wird herangezogen, um die Auszahlung zu berechnen?

2.2 Wie wird eine Auszahlung berechnet? (ganz stupide, also mal ausgenommen von irgendwelchen Wohnrechten)



Die Mutter kann nach Gutdünken ihre Kinder beschenken. Ein Anspruch auf Ausgleich besteht zu Lebzeiten des Schenkers nicht.


-> Ok. Die Frage kommt jetzt auf Ihre Antwort oben drauf an, evlt. ist diese nicht mehr relevant: aber angenommen es ist jetzt der Fall eingetreten, dass ein Ausgleich stattfindet. Welcher Wert wird herangezogen, um die Auszahlung zu berechnen? Der Verkehrswert?

Viele Grüße!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

ja die Verkehrswerte der Immobilien.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.376 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen