Guten Abend,
meine Mama möchte meinem Bruder und mir Immobilien und Grundstücke schenken. Die Immobilien und Grundstücke haben unterschiedliche Werte.
Annahme:
Immobilie A mit Grundstück 400.000€
Immobilie B mit Grundstück 200.000€
Fragen:
1. Der Wert der Immobilie/Grundstück soll von einem Gutachter geschätzt werden. Welcher Wert wird hier herangezogen?
2. Der ermittelte Wert aus Frage 1 - wird dieser herangezogen, um eine eventuelle Auszahlung zwischen den Kindern zu berechnen? Z.B. Kind 1 nimmt Immobilie A und Kind 2 nimmt Immobilie B, Kind 2 möchte ausbezahlt werden.
2.1 Wenn nein, welcher Wert wird herangezogen, um die Auszahlung zu berechnen?
2.2 Wie wird eine Auszahlung berechnet? (ganz stupide, also mal ausgenommen von irgendwelchen Wohnrechten)
Schätzung und Auszahlung bei Schenkung (Immobilien und Grundstücke)
4. Juli 2017
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Frage vom 4. Juli 2017 | 19:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schätzung und Auszahlung bei Schenkung (Immobilien und Grundstücke)
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#2
Antwort vom 4. Juli 2017 | 20:47
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 167x hilfreich)
Moin,
Zitat1. Der Wert der Immobilie/Grundstück soll von einem Gutachter geschätzt werden. Welcher Wert wird hier herangezogen? :
Der Verkehrswert (Marktwert).
Zitat2. Der ermittelte Wert aus Frage 1 - wird dieser herangezogen, um eine eventuelle Auszahlung zwischen den Kindern zu berechnen? Z.B. Kind 1 nimmt Immobilie A und Kind 2 nimmt Immobilie B, Kind 2 möchte ausbezahlt werden. :
2.1 Wenn nein, welcher Wert wird herangezogen, um die Auszahlung zu berechnen?
2.2 Wie wird eine Auszahlung berechnet? (ganz stupide, also mal ausgenommen von irgendwelchen Wohnrechten)
Die Mutter kann nach Gutdünken ihre Kinder beschenken. Ein Anspruch auf Ausgleich besteht zu Lebzeiten des Schenkers nicht.
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#3
Antwort vom 5. Juli 2017 | 15:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo vronik,
danke für deine schnelle Antwort!
ZitatMoin, :
Zitat1. Der Wert der Immobilie/Grundstück soll von einem Gutachter geschätzt werden. Welcher Wert wird hier herangezogen? :
Der Verkehrswert (Marktwert).
-> Hierzu noch eine Frage.. Der Verkehrswert/Marktwert wird ja für das Finanzamt wichtig sein, bzgl. der Schenkungssteuer. Wenn ich mein Haus jetzt verkaufen wollen würde, wie heißt der Wert, den ich da prinzipiell bekommen würde? Verstehen Sie, was ich meine?
Zitat2. Der ermittelte Wert aus Frage 1 - wird dieser herangezogen, um eine eventuelle Auszahlung zwischen den Kindern zu berechnen? Z.B. Kind 1 nimmt Immobilie A und Kind 2 nimmt Immobilie B, Kind 2 möchte ausbezahlt werden. :
2.1 Wenn nein, welcher Wert wird herangezogen, um die Auszahlung zu berechnen?
2.2 Wie wird eine Auszahlung berechnet? (ganz stupide, also mal ausgenommen von irgendwelchen Wohnrechten)
Die Mutter kann nach Gutdünken ihre Kinder beschenken. Ein Anspruch auf Ausgleich besteht zu Lebzeiten des Schenkers nicht.
-> Ok. Die Frage kommt jetzt auf Ihre Antwort oben drauf an, evlt. ist diese nicht mehr relevant: aber angenommen es ist jetzt der Fall eingetreten, dass ein Ausgleich stattfindet. Welcher Wert wird herangezogen, um die Auszahlung zu berechnen? Der Verkehrswert?
Viele Grüße!
#4
Antwort vom 5. Juli 2017 | 19:44
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 167x hilfreich)
Moin,
ja die Verkehrswerte der Immobilien.
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