Schäden an Elektrik durch Maurer verursacht

6. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dummtüch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Schäden an Elektrik durch Maurer verursacht

Hallo Forum,
wir zwei Frauen sind Bauherren beim Schließen von Deckenöffnungen in einer Gewerbeimmobilie.Statt eines überzähligen Treppenhauses in der Gebäudemitte werden die Geschossdecken geschlossen, um mehr Fläche zu erzielen.
Vor Ort wurde festgestellt, dass die Umgebung der neuen Fläche zu dünn ist.
Der Statiker hat es nachberechnet, der Architekt hats angeordnet, der Subunternehmer des Maurers, ein Betrieb fürs Schneiden von Beton, hats ausgeführt:
Kanten absägen. Dabei hat er im 1. OG zwei Drittel der Elektrik, das heisst vom Licht und von den Steckdosen, tot gemacht. Er hat nämlich 4 Kabel durchgesägt.

Dem Architekt habe ich gesagt, dass ich als Ausgleich eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möchte oder einen großen Abschlag von der Endrechnung, (Der Elektriker wäre ca. 2 Tage mit der Instandsetzung beschäftigt.)

Der Architekt meinte, die Kante hätte sowieso abgemusst.
Vorheriges Suchen hätte man auch machen können und wäre auf meine Kosten gegangen.
Da sowieso noch nicht ganz klar wäre, was mit dem 1.OG passiert, sollte man ruhig den Ball flach halten, ich hätte später so oder so weitere Investionskosten.

Bei uns im kleinen Ort kennen sich alle Bauleute untereinander und wollen sich gegenseitig kein Auge aushacken.
Ich habe nicht vor, mir das gefallen zu lassen und würde sogar für mein Recht (?) vor den Kadi ziehen.
Wie ist Eure Beurteilung?

Signatur:

Dummtüch

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Die Schadenmelung ist irgendwie nachweisbar? Durch schriftliches z.B.?



Zitat (von Dummtüch):
eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möchte

Die gibt es wenn man Fristen unverschuldet verpasst hat (z.B wegen unvorhersehbarer Krankheit). Wo soll das hier der Fall sein?



Zitat (von Dummtüch):
Der Elektriker wäre ca. 2 Tage mit der Instandsetzung beschäftigt.

Um 4 Kabel zusammem zu zwirbeln? Eventuell einen fähigeren Elektriker suchen?



Zitat (von Dummtüch):
Der Architekt meinte, die Kante hätte sowieso abgemusst.

Auf gut Deutsch die Kaben hätten eh weg gemusst... ?



Zitat (von Dummtüch):
Vorheriges Suchen hätte man auch machen können und wäre auf meine Kosten gegangen.

Der Bauherr hat also das sägen freigegeben / beauftragt ohne sich über verlegte Versorgungsleitungen informiert zu sein?



Zitat (von Dummtüch):
Da sowieso noch nicht ganz klar wäre, was mit dem 1.OG passiert, sollte man ruhig den Ball flach halten,

Derzeit würde ich auch noch keine Reparaturen vornehmen lassen.
Erst wenn geklärt ist, was mit dem 1.OG passiert, wie die Leitungen laufen, ist es sinnvoll einen eventuellen Schadenersatz zu prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Dummtüch):
Der Architekt meinte, die Kante hätte sowieso abgemusst.
Vorheriges Suchen hätte man auch machen können und wäre auf meine Kosten gegangen.
Da sowieso noch nicht ganz klar wäre, was mit dem 1.OG passiert, sollte man ruhig den Ball flach halten, ich hätte später so oder so weitere Investionskosten.

Stimmt auch, besonders wenn die Statik nicht passt.
Zitat (von Dummtüch):
Dabei hat er im 1. OG zwei Drittel der Elektrik, das heisst vom Licht und von den Steckdosen, tot gemacht. Er hat nämlich 4 Kabel durchgesägt.

4 Kabel verbinden sind vielleicht 2 Stunden Arbeit. Und wohl für eine Gewerbeimmobilie gar nichts.

Auch sollte man bedenken, bei einer neuen Nutzung muss eh die gesamte elektrische Anlage den heutigen Regeln der Technik entsprechen. Und da gibt es keine Leitungsverlegung im Boden / Beton. Alte Leitungen werden auf keinen Fall weiter verwendet.

0x Hilfreiche Antwort

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