Schadensregulierung bei ausländicher Haftpflichtversicherung

27. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
tt2001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensregulierung bei ausländicher Haftpflichtversicherung

Hallo,
ich weiß zwar nicht genau, ob ich hier richtig bin aber erhoffe mir doch hier Hilfe.

Im August letzten Jahres kam es zu folgendem Vorfall:
Ein Fahrrad ist mir hinten auf mein Auto aufgefahren und hat einen Schaden von ca 1500 Euro verursacht. Das Fahrrad wurde von einem Sapnier gefahren, welcher zu besuch in Deutschland war.
Der Schaden wurde polizeilich aufgenommen, ein Kostenvoranschlag erstellt und die gesammelten Werke zu der Haftpflichtversicherung der BANESTO in Madrid gesendet....
Bis heute habe ich keine Antwort bekommen, da mein Spanisch nicht das Beste ist, fällt auch die Komunikation schwer. Aus einem heutigen Telefonat mit der Versicherung habe ich jedoch erfahren, daß der Unfallverursacher den Schaden melden muss. Dies hat er nämlich anscheinend bis jetzt noch nicht gemacht.

Wie stehen nun meine Chancen nach einigen Monaten da noch etwas zu bekommen?

Ich hoffe auf Hilfe und bedanke mich!

Gruß
Daniel

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiko Schilling
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 2x hilfreich)

Erst mal gilt: RUHIG BLEIBEN !

Sind Sie rechsschutzversichert ?

Wenn ja: ab zum Anwalt !


Ausländische Versicherungen - unsere übrigens auch - hoffen auf mangelnde Sprachkenntnisse und Nachlässigkeit seitens des Geschädigten.
Der Anwalt sollte am besten mit einem entsprechenden Übersetzungsbüro arbeiten bzw. die Korrespondenz in Englisch übersetzen lassen,damit die Versicherung nicht behaupten kann,sie würde die Briefe nicht lesen können.

Bei Englisch als Weltsprache wird es hoffentlich keine weiteren Verzögerungstaktiken mehr geben.


MfG

Heiko Schilling


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tt2001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmals danke für die Antwort.

Tja, rechsschutzversichert bin ich leider nicht, habe aber einen Brief (sogar auf spanisch) zur Versicherung geschickt (Einschreiben mit Rückschein) aber keine Antwort bekommen. Gibt es denn eine Frist, in der der Schaden gemeldet werden muss?

Gruß

Daniel

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