Schadensersatz/Schmerzensgeld bei ungerechtfertigter Klage?

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Schadensersatz/Schmerzensgeld bei ungerechtfertigter Klage?

Liebe Mitleser,

folgende Frage beschäftigt uns seit einiger Zeit (nur vom Interesse her):

Herr A ist Mieter bei VM. Herr A lernt Frau B kennen, kündigt seine ursprüngliche Wohnung und mietet mit Frau B zusammen im Nebenhaus – ebenfalls VM gehörend – eine größere Wohnung an. Nach einiger Zeit erhält Herr A einen bösen Brief von VM, die Miete würde seit Monaten nicht gezahlt. Da diese jedoch vom JC direkt an VM gezahlt wird konnte Herr A das nicht glauben, erkundigt sich aber beim JC. Dieses sagt alle Mieten sind bezahlt, und gibt Herrn A ein Schriftstück mit in dem drinsteht, dass alles bezahlt ist, welches dieser dem VM aushändigt.

Zwei Wochen später erhält Herr A die Räumungsklage (witziger Weise nur Herr A, Frau B ist vollkommen unbeteiligt), eine weitere Woche darauf einen MB über einen hohen vierstelligen Betrag. Die Sache wird verhandelt, VM tobt die Miete ist nicht bezahlt, Herr A schleift das JC als Zeuge vors Gericht, dieses kommt mit allen überweisungsrelevanten Daten an, VM tobt weiter, bei ihm wäre nichts angekommen, zwei Tage vor dem Verkündungstermin räumt VM dann die Zahlung ein, man hätte das Geld jetzt finden können, es wäre wohl falsch verbucht worden. Wir reden hier über einen Zeitraum vom mehr als einem Jahr, wo angeblich keine Miete gezahlt wurde. Soweit so gut, VM hat Räumungsklage verloren, Zahlungsklage verloren, Mieter verloren. Für Herrn A war es nicht mehr möglich in dem Haus zu wohnen, ihn hat das alles zu sehr gestresst.

Nun die Frage: Steht Herrn A Schadensersatz/Schmerzensgeld zu? Logisch, dass VM die Kosten der Rechtstreitigkeiten zahlen muss, und darüber hinaus … nichts?

Vielen Dank vorab für’s Lesen und Posten. Ich bin mal gespannt, wie die 123-Gemeinde das so sieht.

AltesHaus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
und darüber hinaus … nichts?

Erst mal nichts ... bis Herr A (möglichst) gerichtsfest beweisen könnte, das das
Zitat (von AltesHaus):
Für Herrn A war es nicht mehr möglich in dem Haus zu wohnen, ihn hat das alles zu sehr gestresst.

tatsächlich so war. Also das wohnen dort objektiv unzumutbar (z.B wegen gesundheitlicher Indikation) war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

Schadenersatz könnte ihm zustehen, aber es müsste dann auch ein Schaden, der in Geld zu bemessen ist, entstanden sein.

Für eine Schmerzensgeldforderung fehlt bisher jegliche Grundlage. Der Vermieter hat lediglich die ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Rechte wahrgenommen.
Nur wenn die Klage rechstmissbräuchlich gewesen wäre - ein Irrtum zählt nicht dazu - und noch weitere belatende Fakten hinzukommen, wäre auch Schmerzensgeld denkbar.

Zitat (von AltesHaus):
Für Herrn A war es nicht mehr möglich in dem Haus zu wohnen, ihn hat das alles zu sehr gestresst.


Das ist aber allein das Problem von A.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Nur wenn die Klage rechstmissbräuchlich gewesen wäre - ein Irrtum zählt nicht dazu - und noch weitere belatende Fakten hinzukommen, wäre auch Schmerzensgeld denkbar.


Bitte definieren Sie "rechtsmissbräuchilch" und "Irrtum".

Wenn ich jemanden auf Zahlung verklage, dann muss ich doch prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht. Kommt dann der Schuldner mit einem Zahlungsbeleg an, habe ich dann nicht die Verpflichtung zu prüfen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Schadenersatz könnte ihm zustehen, aber es müsste dann auch ein Schaden, der in Geld zu bemessen ist, entstanden sein.


Selbst bei grober Beleidigung kann Schmerzensgeld verlangt werden, obwohl dies keinen finanziellen Schaden betrifft.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Der Kollege sprach ja auch von Schadensersatz und nicht von Schmerzensgeld - und der ist an einen materiellen Schaden gebunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nun die Frage: Steht Herrn A Schadensersatz/Schmerzensgeld zu? Logisch, dass VM die Kosten der Rechtstreitigkeiten zahlen muss, und darüber hinaus … nichts?


Nein! Kein Schmerzensgeld, obwohl dies manchmal von Vorteil wäre, wenn man so geärgert wird, dass man davon u.a. auch Magenschmerzen davon trägt. :banana:

1x Hilfreiche Antwort

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