Schadensersatz wegen arglistischer Täuschung

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)
Schadensersatz wegen arglistischer Täuschung

Hallo,
und zwar hatte sich mein Freund im November von einem Privatverkaäufer ein gebrauchtes Auto gekauft, ihm wurde zugesichert das der Wagen noch kein Unfall etc hatte. Im Nachinein hatte sich das als Lüge rausgestellt und es kamen mehrere Reparaturen und Werkstadtkosten auf uns zu.
Unser Glück ist das wir keinen schriftlichen Kaufvertrag haben.
Nun hat der Anwalt dem Verkäufer ein Brief geschrieben das er Schadensersatzansprüche in Höhe der Werkstattkosten wegen arglistischer Taüschung geltend macht die Summe beläuft sich auf knapp 850€. Wie geht es weiter wenn der Verkäufeer bis zur gesetzten Frist nicht zahlt?

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33 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Dann musst du Klagen.

Übrigens hat der Anwalt euch schlecht beraten. Wie wollt ihr den den Schaden heute noch nachweisen, der ist ja bereits repariert. Auch muss ein Unfallschaden lange keine arglistige Täuschung sein.

Das wichtigste: der VK muss Geld haben das man einklagen kann.

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#2
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Wenn er kein Geld hat dann muss er doch das absitzen oder?Kann ja ne sein das wir dann auf den Kosten sitzen bleiben somal der ja schon 15Autos verkauft hat und auch so schon mit Drogen aufgefallen ist. Es gibt Rechnungen und da steht drauf was gemacht wurde, ich mein wenn de Stoßstangen im Arsch sind kann man schlecht so rumfahren sondern muss es bauen lassen.

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Wenn er kein Geld hat dann muss er doch das absitzen oder?


Nö, du bekommst einen Titel den du du die nächsten 30 Jahre vollstrecken könntest, es sei den der geht in Insolvenz.

quote:
Es gibt Rechnungen und da steht drauf was gemacht wurde


Das ist kaum strittig, eher was und warum etwas kaputt war.

quote:
schon mit Drogen aufgefallen ist


Es ist egal was der oder du mit "Drogen" so treiben das ihr euch deswegen kennt :-)

Frag mal deinen Anwalt


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#4
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Pass mal auf was du von dir gibst klar. Ich nehm weder Drogen noch weiß ich dadurch das er mit Drogensachen schon aufgefallen ist. Es reicht auch wenn man einen Vater hat der Polizist ist und in seinen schlauen Computer an die Daten gekommen ist die wir brauchten.
Meine fresse

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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Erzähl das keinen sonst ist Papi den Job los.

Übrigens : Nette Fäkalsprache



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#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Unser Glück ist das wir keinen schriftlichen Kaufvertrag haben."
Warum Glück? Wenn der VK einfach behauptet, den Unfall erwähnt zu haben?

Oder wenn der VK bereit ist, den Wagen zurück zu nehmen?
Anrecht auf eure Ausgaben (Reparaturen) habt ihr jedenfalls dann nicht!

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Oder wenn der VK bereit ist, den Wagen zurück zu nehmen?
Anrecht auf eure Ausgaben (Reparaturen) habt ihr jedenfalls dann nicht!
<hr size=1 noshade>



Doch, wenn Arglist vorliegt, ist der KV nach § 123 BGB anfechtbar.

Das wird in dem Fall nicht vom Gewährleistungsrecht verdrängt. Auch nach Gewährleistungsrecht kann man bei Arglist sofort zurück treten. Nachbesserung durch einen zweifelhaften VK ist dem K dann nicht zumutbar.

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#8
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Natürlich wären wir auch bereit den Wagen wieder zurückzugeben jedoch logischerweise erst wenn der Vk Reparaturkosten sowie Den Kaufpreis des Autos zahlt.

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#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn Papi Polizist ist, sollte der eigentlich wissen, daß die Drogen des Verkäufers keine Rolle spielen, und daß man zivilrechtliche Ansprüche nicht "absitzen" muß, wenn man nicht zahlen kann.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#10
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Dumme Frage:
Welche Reparaturen sind denn eigentlich ausgeführt worden? Waren das Folgen des versteckten Unfalls?


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#11
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Naja, vielleicht wohnt der TE ja in nem sehr kleinen Ort...nennen wir es mal "Dorf", und der werte Herr Pappa ist der ansässige Sheriff.
So einen kannte ich auch mal, der dachte dann auch, das er Executive, Legislative und Judikative in einem wäre, und auch Schläge und Tritte zur "Erziehung" von Jugendlichen
"Rüpeln" dazugehört.
Besonders helle war der nicht :)

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#12
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Natürlich haben die Reparaturen größtenteils mit den Folgen des nicht gesagten Unfalls zu tun. Glaub eine Sache hat nix damit zu tun, wurde aber bei den Schadensansprüchen mit aufgesetzt. Naja uns solls recht sein:)

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#13
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Nun hat der Anwalt dem Verkäufer ein Brief geschrieben das er Schadensersatzansprüche in Höhe der Werkstattkosten wegen arglistischer Taüschung geltend macht die Summe beläuft sich auf knapp 850€.


Warum wurde der Verkäufer nicht zuerst zur Nachbesserung aufgefordert?
Diese Form der Ersatzvornahme kann nach hinten losgehen. So etwas weiß aber auch ein (richtiger) Anwalt.

quote:
Wie geht es weiter wenn der Verkäufeer bis zur gesetzten Frist nicht zahlt?


Anwalt fragen. Dazu ist er ja da.


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#14
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Wie geht es weiter wenn der Verkäufeer bis zur gesetzten Frist nicht zahlt?


Das Leben ist voller Entscheidungen:

1. Klagen
2. Nicht klagen

Wobei klagen nach hinten losgehen wird.
Entweder erzählst du die Geschichte schlecht oder dein Anwalt ist ne echte Pfeife

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#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Diese Form der Ersatzvornahme kann nach hinten losgehen. So etwas weiß aber auch ein (richtiger) Anwalt. <hr size=1 noshade>


Nein, der RA versteht sein Geschäft.

Wenn über Mängel arglistig getäuscht wurde, kann man sofort selbst reparieren, mindern, oder den Rücktritt erklären.

Davon unabhängig bestehen ggf. Schadensersatzansprüche.

Der BGH in st. Rspr.:

VIII ZR 210/06

Dieser Rechtsprechung, mit der sich der V. Zivilsenat die in der Literatur überwiegend vertretene Auffassung zu eigen gemacht hat (BGH, aaO m. N.), schließt sich der erkennende Senat an. Für das Recht des Käufers, den Kaufpreis sofort - ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung - zu mindern, gelten die dargelegten Grundsätze gleichermaßen (§ 323 Abs. 3 Nr. 2 , § 441 Abs. 1 Satz 1 BGB ). Besondere Umstände, aufgrund derer im vorliegenden Fall die für die Beseitigung des Mangels erforderliche Vertrauensgrundlage durch die den Beklagten vorgeworfene arglistige Täuschung nicht beschädigt worden wäre, sind vom Berufungsgericht nicht festgestellt und auch nicht ersichtlich.

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#16
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Warum sollte er eine Pfeife sein?Nur weil er die Forderungen seiner Mandanten nachgeht?Wenn der Verkäufer verschweigt das der Wagen einen Unfall hatte und dann haufen Sachen zu reparieren sind die durch einen Unfall entstanden sind ist es doch logisch das wir unsere Kohle wiederhaben wollen. Das Auto hatte einen kompletten Frontschaden7Unfall, wenn der VK das verschweigt ist er selbst dran schuld.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Was genau ist denn passiert so dass man dem VK unwiederlegbar Arglist unterstellen kann?

Wart Ihr z.B. auf Reisen mit Fahrzeugschaden (basierend auf dem Unfall) so dass eine Reparaturaufforderung mit Fristen unzumutbar gewesen wäre?

Ich stimme mit Keinanwalt soweit überein dass man den VK zumindest mit dem Unfallschaden hätte konfrontieren und zur Nachbesserung auffordern müssen.

Unabhängig davon dass er möglicherweise mal mit Drogen in Kontakt gewesen sein könnte.

Die Nachbesserungsaufforderung soll ja dem VK sein Recht ermöglichen, eine sach- und fachgerechte Reparatur zu einem für ihn günstigen Preis vornehmen (lassen) zu können.

@flawless: Eine fehlende Vertrauensgrundlage kann man nicht so einfach zurechtbasteln.



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-- Editiert Speedy Gonzales am 09.01.2012 23:28

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Was passiert ist?WIe ich schon schrieb der Wagen hatte einen Unfall(nachweislich) und das wurde uns nicht gesagt beim Kauf. Habe auch die Vorbesitzerin angeschrieben und diese hatte den Wagen als Unfallfahrzeug bzw Bastlerfahrzeug an den Verkäufer verkauft(Kaufvertrag darüber liegt vor). NAch dem wir die ersten Mängel bemerkt haben haben wir telefonisch Kontakt mit dem VK gesucht nur dieser lies nicht mit sich reden, haben ihm eine frist gesetzt bis wann wir wissen wollen wies weiter geht ob wir uns ohne Anwalt einigen können er ist nicht drauf eingegangen damit ist es sein Pech. Er hätte nur sagen brauchen ich geb die hälfte zu den Reparaturkosten dazu dann wäre es erledigt gewesen nun muss er die kompletten bezahlen.

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Nette Familie ...

quote:
Es reicht auch wenn man einen Vater hat der Polizist ist und in seinen schlauen Computer an die Daten gekommen ist die wir brauchten.

Der Vater ein Straftäter (Gehemisverrat, Verletzung der Dienstpflicht, Datenschutzverstoß).
:bang:



quote:
Natürlich haben die Reparaturen größtenteils mit den Folgen des nicht gesagten Unfalls zu tun. Glaub eine Sache hat nix damit zu tun, wurde aber bei den Schadensansprüchen mit aufgesetzt.

Das Kind auch ...
:bang: :bang:


Das wir richtig lustig wenn der Richter da mal nachbohrt wo man die Daten her hat und ein Gutachter die Reparaturrechnung auseinader nimmt ...



quote:
Unser Glück ist das wir keinen schriftlichen Kaufvertrag haben.

Nein, das ist euer Pech.
Denn zum einen wird der Verkäufer diese Zusicherung wohl bestreiten.
Dann liegt die Beweislast bei euch. Und beweisen ist etwas andere als behaupten ...

Zum anderen werdet ihr nachweisen - und nicht nur behaupten müssen - das der Verkäufer von dem Schaden wusste ...



Aber eventuell hat man ja Glück und verhandelnde Richter kommt ebenfalls aus dem familiären Umfeld ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine fehlende Vertrauensgrundlage kann man nicht so einfach zurechtbasteln.

<hr size=1 noshade>


Ich bastle nicht, im Gegensatz zu dir, im Gegenteil:

V ZR 147/09

Der Käufer kann wegen eines Sachmangels der verkauften Sache grundsätzlich nur dann von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer fruchtlos Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, §§ 437 Nr. 2 , 323 Abs. 1 BGB . Dieser Grundsatz gilt nicht ausnahmslos. Eine Ausnahme greift namentlich dann ein, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Ausübung des Rücktrittsrechts rechtfertigen, § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB . So kann es sich insbesondere verhalten, wenn der Verkäufer bei Abschluss des Vertrags eine Täuschungshandlung begangen hat. Eine solche Handlung ist grundsätzlich geeignet, das Vertrauen des Käufers in die Ordnungsmäßigkeit der Nacherfüllung zu zerstören, und lässt aus diesem Grund das Verlangen der Nacherfüllung für den Käufer in der Regel unzumutbar sein (Senat, Beschl. v. 8. Dezember 2006, V ZR 249/05 , NJW 2007, 835 , 836; BGH, Urt. v. 9. Januar 2008, VIII ZR 210/06 , NJW 2008, 1371 ; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 323 Rdn. 22).

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#21
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Gott kannst du lesen, es gibt ein KAufvertrag wo drin steht das der Vk den wagen als Unfallfahrzeug gekauft hat der auch von ihm unbterschrieben ist damit wusste er das es ein Unfallwagen ist.


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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Gott kannst du lesen, es gibt ein KAufvertrag wo drin steht das der Vk den wagen als Unfallfahrzeug gekauft hat der auch von ihm unbterschrieben ist damit wusste er das es ein Unfallwagen ist.



Hör auf deinen Anwalt, der macht das schon richtig.

Die Diskussion hier führt nicht weiter, führt nur in die Irre. Rechtlich bist du 100%ig auf der sicheren Seite. Bloß das Solvenzrisiko des VK kann dir keiner abnehmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
Die Diskussion hier führt nicht weiter, führt nur in die Irre.

Wenn der TE relevante Sachverhalte wie das
quote:
es gibt ein Kaufvertrag wo drin steht das der Vk den wagen als Unfallfahrzeug gekauft hat der auch von ihm unbterschrieben ist damit wusste er das es ein Unfallwagen ist.

verschweigt, ist das klar.

Aussagen kann man nur anhand von bekannten Fakten treffen, werden diese vorenthalten, ist es klar, das es zu falschen Aussagen kommen muss.


Da offensichtlich Beweise für Arglist vorliegen, wird der Verkäufer wohl ein Problem bekommen wenn er diesen nicht entkräften kann.



Dann bleibt nur noch zu hoffen, das die strafrechtlich relevanten Sachverhalte bezüglich des Vaters des TE und des TE selbst nicht auffällig werden.
Sonst hätte man einen Pyrrhussieg errungen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Dann bleibt nur noch zu hoffen, das die strafrechtlich relevanten Sachverhalte bezüglich des Vaters des TE und des TE selbst nicht auffällig werden.
Sonst hätte man einen Pyrrhussieg errungen ...



Hoffen wir mal lieber, dass die strafrechtlich relevanten Sachverhalte, die dich betreffen nicht virulent werden und du deine Schlacht von Asculum erlebst.

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
die strafrechtlich relevanten Sachverhalte, die dich betreffen

Und das wären welche genau?





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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Und das wären welche genau?






quote:
Der Vater ein Straftäter (Gehemisverrat, Verletzung der Dienstpflicht, Datenschutzverstoß).

quote:Natürlich haben die Reparaturen größtenteils mit den Folgen des nicht gesagten Unfalls zu tun. Glaub eine Sache hat nix damit zu tun, wurde aber bei den Schadensansprüchen mit aufgesetzt.

Das Kind auch ...
...
Aber eventuell hat man ja Glück und verhandelnde Richter kommt ebenfalls aus dem familiären Umfeld ...





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"

von Harry van Sell am 09.01.2012 23:40



Das ist ja i.Ü. kein Einzelfall, sondern dein normaler Umgangston. Die korrespondierenden Straftatbestände kannst du ja selber suchen.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Für dich ist es also normal und legetim, das ein Polizist vertrauliche Daten aus den Polizeiakten an unberechtigte Zivilisten weiterreicht?
Die Justiz sieht das bei weitem nicht so locker. Da kannst du mal bei dem Landtagabgeordneten B. aus der Pfalz nachfragen ...



Für dich ist es auch normal, das Forderungen im vollen Bewusstsein der unrechtmäßigkeit vor Gericht geltend gemacht werden?


Interessantes Rechtsverständnis, welches du da zeigst ...



Ich habe mal eine Kopie der Aussagen des TE hier zur Beurteilung an die zuständige Staatanwaltschaft weitergeleitet.
Es kann nämlich nicht sein, das Polizeibeamte unter missachtung ihrer Dienstpflichten und der Gesetze die überaus vertraulichen Inhalte von Ermittlungsakten unter die Leute streuen ...

Eventuell berichtet der TE ja später mal wie es weiterging diesbezüglich ...





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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe mal eine Kopie der Aussagen des TE hier zur Beurteilung an die zuständige Staatanwaltschaft weitergeleitet. <hr size=1 noshade>


Das ist zwar eine glatte Lüge, die "zuständige" StA kannst du gar nicht kennen. Eine wie ich dich einschätze anonyme Anzeige würde sowieso sofort eingestellt.

Aber: Danke, jetzt weiss jeder hier, mit wem er es bei dir zu tun hat. Im Sinne dieses Forums ist das ein absolut asoziales Verhalten, du solltest dich schämen.

Dass du hier ständig falsche Ratschläge gibst, die TE beleridigst, den Blockwart gibst ist das Eine, du weisst es nicht besser. Dass du dann aus Frust über deine Inkompetenz dem TE mit der Strafanzeige drohst, ist das Andere, das ist nicht akzeptabel.

§ 190 StGB würde dir i.Ü. sowieso nicht helfen. Du kannst dich da nicht herauswulffen. Die Familie ist zwar nicht beleidigungsfähig. Wohl aber der TE und sein Vater.

Falsche Verdächtigung wäre das i.Ü. auch noch. Widerwärtig, eklig. Das erinnert an längst vergangene Zeiten.

Ich werde dich künftig, soweit das möglich ist ignorieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
die "zuständige" StA kannst du gar nicht kennen.

Das wäre dann wohl StA in Hannover.



quote:
Falsche Verdächtigung wäre das i.Ü. auch noch.

Die Aussage des TE war recht eindeutig.



quote:
Im Sinne dieses Forums ist das ein absolut asoziales Verhalten

Gewisse Sachen sind nun mal inakzeptabel. Missbrauch dienstlicher Befugnisse zählen dazu.


Aber schön zu wissen, das du solche Praktiken offensichtlich gutheist und kein Problem damit hast.





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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Bor was ist der Harry van seel den für ein möchte gern etwas?du bist der meinung irgendwas an staatsanwaltschaften weiterzuleiten?dann mach doch somal hannover 500km von mir entfernt liegt u sicherlich nicht dafür zustàndig ist.was mein vater macht kann dir ****** egal sein somal er nicht der einzigste ist was auch logisch ist.Du warst der Meinung meine Familie zu beleidigen bzw mich und mein Vater?pass nur auf das dies kein Nachspiel für dich hat.Ich kann im diesem Forum fragen stellen u Hilfe suchen wenn dir meine Beitràge nicht passen dann ignorier sie u gut dich zwingt keiner einen Beitrag drauf zu schreiben.

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