Guten Tag,
ich schildere meine Situation: Ich habe eine private Webseite, binde dort keine Werbung oder sonstiges ein. Ich habe vor einiger Zeit ein Foto im Internet entdeckt, welches ich schön fand und habe dieses Foto bei mir eingebunden. Vor Kurzem hat sich dann ein Anwalt gemeldet und fordert sofort einen Schadensersatz für den Urheber und natürlich will er auch seine Kosten decken. Ich habe auf meiner privaten Homepage im Impressum darauf hingewiesen, dass wenn jemand ein Bild entdeckt, welches ihm gehören sollte, dann bitte Bescheid sagen und es wird sofort entfernt.
Nun meine Frage: Darf ein Anwalt sofort Schadensersatz verlangen, ohne vorher abzumahnen oder zumindest darauf hinweisen, dass das Bild weg soll?
Schadensersatz ohner vorherige Abmahnung?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Zitat:Darf ein Anwalt sofort Schadensersatz verlangen, ohne vorher abzumahnen oder zumindest darauf hinweisen, dass das Bild weg soll?
Aber sicher doch. Er hätte sogar direkt vor Gericht ziehen und klagen können.
Lustige Einstellung, Sache klauen und dann meinen das der Bestohlene hinterher erst mal freundlich "bitte las das" sagen muss ...
Das einzige was man noch machen könnte, wäre die Höhe des Schadnersatz zu prüfen, machmal ist das etwas hchgegriffen.
Na das klingt ja super...
Schadensersatz ist 620€ + 500€ müssen an den Anwalt, ist das nicht etwas zuviel für ein Bild? Klar dass das eine Urheberrechtverletzung ist, aber da es eine private Seite ist, ist dier Schadensersatz nicht etwas hoch?
-- Editiert von servec88 am 11.06.2015 12:45
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Hallo,
ob das hoch ist oder nicht kann man bis jetzt anhand deiner schilderungen nicht sagen.
Um was für ein Bild handelt es sich denn? Ist es ein Bild eines professionellen Fotografen, oder ist es ein Schnappschuss eines Privatmannes?
Bei einem professionellen Fotografen, der damit sein Geld verdient, kann das durchaus angemessen sein, bei einem Schnappschuss eines Privatmannes ist es jedoch zu hoch.
Du solltest also ein paar Infos zu dem Bild rübekommen lassen.
Das ist eine Bitte, mehr aber auch nicht.Zitat:Ich habe auf meiner privaten Homepage im Impressum (Impressum ) darauf hingewiesen, dass wenn jemand ein Bild entdeckt, welches ihm gehören sollte, dann bitte Bescheid sagen und es wird sofort entfernt.
Um es mal krass anders zu formulieren, ich bitte dich jetzt für jeden von mir getippten Buchstaben hier in meinem Beitrag den Betrag von 100EUro pro Buchstabe auf mein Konto zu überweisen.
Wirst du dieser Bitte nachkommen, oder wirst du dir denken, "Wieso soll ich das machen"?
Einer Bitte muss keiner nachkommen, man kann zwar, muss aber nicht
Du hast ganz eindeutig einen DIebstal begangen, die daraus resultierenden Konsequenzen hast du nun schriftlich erhalten, so einfach ist das.
Das Verhalten des Rechteinhabers ist absolut nachvollziehbar und OK. Nur wie gesagt, über die Höhe des Schadensersatzes kann man evtl noch etwas erreichen...
Ein Thread zum Thema reicht, oder?
http://www.123recht.net/Schadensersatz-einer-Urheberrechtverletzung-zu-hoch-__f487845.html
Zitat:Du hast ganz eindeutig einen DIebstal begangen
Nö, eine Urheberrechtsverletzung. So sauber sollte man in einem Rechtsforum schon sein, trotz des umgangssprachlichen "geistigen Eigentums".
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