Schadensersatz nach Unfall mit Todesfolge

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ichkannnix42
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 23x hilfreich)
Schadensersatz nach Unfall mit Todesfolge

Hallo,

mein Schwiegervater war vor einigen Monaten Beteiligter an einem größeren Unfall. Dabei ist ein Motorradfahrer ums Leben gekommen.

Er hat wohl damals trotz Beteiligung dreier Autofahrer und drei Motorradfahrer wobei der getötete an einer unübersichtiochen Stelle überholt hat, die alleinige Schuld auf sich genommen.

Versichert war er über die Allianz.

S oweit so gut, die Verhandlung vor Gericht war schon. Strafrechtliche wurde wohl keine Anklage erhoben.

Jetzt hat die Frau des getöteten Klage über 40,000 EUR wegen Arztrechnungen für ihre Behandlungen erhoben.

Jetzt wurde meinem Schwiegervater mündlich mitgeteilt, dass die Versicherung ihn deswegen "verklagen" will. Sie sind wohl für die 40,000 EUR aufgekommen und fordern die Kohle zurück.

So ganz verstehe ich das ganze nicht und auch der vom Gericht bestellte Anwalt nicht. Allerdings hatte ich noch keine Gelegenheit mit ihm darüber zu sprechen.

Kann das korrekt sein, dass die Versicherung ihn in Regress nimmt?

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Kann das korrekt sein, dass die Versicherung ihn in Regress nimmt?
Nein. Für einen Regress bedarf es eines besondern Grundes. Da kämen z.B. Unfallflucht, Alkohol und andere Drogen in Frage. Aber selbst dann ist der Regress nur begrenzt möglich. 40000€ kann die Versicherung nicht zurückverlangen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Ichkannnix42
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 23x hilfreich)

okay, dass habe ich soweit verstanden und auch mal gegooglet.

Kann man das ganze zurückdrehen, sprich auf geistige Verwirrung plädieren!

Das ist ein alter Mann mit Schlaganfall vor drei Jahren und seit dem auch nich mehr so "Helle".

Er wollte nach eigener Aussage nur, dass endlich Schluss ist also die Sache vor Gericht vorbei ist.

Habe auch was über die Relevanzrechtsprechung und : "Das er über die Folgen einer entsprechenden Obliegenheitsverletzung nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist.

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" "

Wäre das noch ein Ansatz?

-- Editiert am 03.09.2009 18:29

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#4
 Von 
ReAcId80
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Matthias35,

könnten sie uns zwecks Beurteilung der Lage den Unfallhergang ein wenig genauer beschreiben. Viele Dinge sind hier noch unklar.

Bei einem Unfall mit Todesfolge werden normalerweise umfangreiche Ermittlungen durch Polizei und Sachverständige vorgenommen. Allein die Aussage ihres Schwiegervaters dürfte nicht zur Feststellung der Schuld geführt haben. In wie weit hat das Überholen des verunglückten Motorradfahrers zu dem Unfall geführt? Sind sie der Ansicht, dass ihr Schwiegervater nur eine Teilschuld oder gar keine Schuld hat? In wie weit haben, ihrer Meinung nach, die anderen Verkehrsteilnehmer Mitschuld an dem Unfall?

Auch dass mit den Klagen und Verhandlungen ist etwas unklar. Eine Verhandlung hat ja schon stattgefunden, was war das für eine Verhandlung und welches Ergebnis hatte sie? Warum gab es keine strafrechtlichen Folgen für ihren Schwiegervater? Es hätten ja auf jeden Fall Ermittlungen stattfinden müssen, über deren Ergebnisse ihr Schwiegervater informiert wurde. Die ehefrau des Verstorbenen hat ja schon 40.000 Euro von ihrer Versicherung erhalten, warum sollte sie das Geld nochmal bei ihrem Vater einklagen? Oder hatte sie das Geld von ihrer Versicherung eingeklagt?

Und letzendlich: Wer hat ihrem Vater mündlich mitgeteillt, dass er wegen dem Geld verklagt wird? Die Versicherung würde sowas ja wohl schriftlich anmelden. Außerdem warum sofort klagen? Die Versicherung würde das Geld doch erstmal nur einfordern und dann klagen, wenn ihr Schwiegervater nicht zahlen will.

Viele Grüße

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"Give a man a link and he`s fine for a day; teach him to use search and he`s fine forever."

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#5
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Ichkannnix42
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 23x hilfreich)

okay, jetzt habe ich Klartext.

Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mit Tagessätzen ist schon erfolgt in 01/2009.

Eine Klage der Ehefrau des getöteten wegen eigener Artzrechnungen, Schmerzengeld und Verdienstausfall (Streitwert 40,000 €) ist am laufen. Hier wird die Versicherung und mein Schwiegervater von einem Koblenzer Anwalt vertreten.

Jetzt eine weitere Teil- oder Nebenklage.

Es gab einen weiteren Geschädigten dessen Motorrad bei dem Unfall von der Ehefrau des getöteten beschädigt wurde (Streitwert 10,000 €). Der hat die beiden Versicherungen (Schwiegervater und Ehefrau des getöteten) verklagt weil keine der beiden für den Schaden aufkommen will.

Am Telefon erklärte mir dieser, dass der seine Klage auf Schwiegervater und Ehefrau des getöteten erweitert hätte weil die zwei Versicherungen diese als Zeugen benannt hätten (wenn das geschehen würde wären weitere Kalgen das einmal eins des Anwaltlateins).

Geklagt wird also gegen gene zwei Versicherungen, vertreten jeweils durch Anwälte, die Ehefrau des getöteten, vetreten durch Anwalt und gegen meinen Schwiegervater, vertreten durch ?!?!?!?!?.

Soll er sich jetzt noch schnell einen Anwalt suchen oder ist da wieder seine Versicherung für zuständig?

Das Gericht möchte von meinem Schwiegervater, dass er sich innerhalb von zwei Wochen zur Klage äußert! Was sollen wir antworten?

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#7
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Um das ganze mal zu vereinfachen:

Wieso wird nicht einfach der im anderen Verfahren tätige Koblenzer Anwalt angerufen? Der wird ja vermutlich auch in dem zweiten Verfahren für die Versicherung tätig sein.

Das ist eh alles ziemlich wirr geschrieben.

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