Schadensersatz mit Schizophrenie?

12. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
thornood
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz mit Schizophrenie?

Hallo, ich habe mal eine Frage: Angenommen eine Person ist Schizophren, und zwar so stark dass "die andere Seite" ihr Fremd ist.
Nun verletzt "die andere Seite" die Person, hat diese nun ein Recht auf Schadensersatz von sich selber?

Blöde Frage, aber interessiert mich mal.

Mfg!

Wer den Schaden hat...?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Nö. Es kommt nämlich nicht darauf, für wieviel Personen man sich selber hält - juristisch ist man eine Person.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Wenn bei einer multiplen Persönlichkeit nun der von dir geschilderte Fall eintritt Der Fall kann gar nicht eintreten - kein Gericht nimmt eine Klage von Erna Müller gegen Erna Müller an...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Aber ich denke in so einen Fall kann man sich auch außergerichtlich einigen. Mittels eines langen Selbstgespräches...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Im schlimmsten Falle kommt man bei der Gefahr einer weiteren Selbstverletzung in eine geschlossene Anstalt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Vielleicht kommt ja noch eine dritte Persönlichkeit heraus... Dann könnte man ein Mediationsgespräch mit allen drei Parteien führen. Dem Geschädigten, dem Schädiger und dem Mediator...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich denke, dass die andere Person dann nicht mitbekommt, dass sie verletzt wurde. Selbst ein psychologisches Gutachten würde in diesem Fall nicht weiterhelfen. Es gilt als eine Person, wie oben schon erwähnt wurde.

@fb367463-2 Was soll das denn? Sei froh, dass du diese Krankheit nicht hast. Viele Erkrankte nehmen sich das Leben, weil sie es nicht mehr ertragen können und dann darüber lustig zu machen, finde ich unter aller Kanone und vollkommen fehl am Platz.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Die vorigen Beiträge haben iSewir aber auch überflogen, oder?

Da der erste Beitrag die Frage erschöpfend beantwortet, läuft der Rest wohl unter "Lach', wenn's zum Heulen nicht reicht".

Dieses ewige "wärest Du in meiner/dieser Situation", "Du kannst das gar nicht beurteilen, weil Du gar nicht in der Situation bist" und so weiter geht mir sowas von auf den Senkel...meist von Leuten, die ihre Wunschantwort nicht bekommen oder Gutmenschen, die nichts anderes im Leben zu tun haben, als sich an solchen (harmlosen) Späßchen hochzuziehen. Machen Sie sich mal locker!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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