Mein früherer Vermieter, der nicht nur wie ein Rabe gestohlen sondern auch Post unterschlagen hat, bekam auf diese Weise heraus, dass ich Arbeitslosenhilfe bekomme.
Nachdem ich nun ausgezogen bin, unter Zwang, weil er in meiner Abwesenheit das Schloss ausgetauscht hatte ("Es kamen zwei Neger aus der Wohnung, das dulde ich nicht!!!"), hat er mic nun beim Arbeitsamt angezeigt, dass ich mehrfach nicht in Hamburg gewesen sei und auch Untermieter hatte. Daraufhin ist mir die Arbeitslosnehilfe gestrichen worden.
Jetzt möchte ich doch ganz gerne den erzwungenen Umzug und auch einen Schadensersatz für die Arbeitsamtsgechichte geltend machen. Bei wem?
Schadensersatz geltend machen?
2. Januar 2004
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Frage vom 2. Januar 2004 | 13:46
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 3x hilfreich)
Schadensersatz geltend machen?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2004 | 16:00
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Na bei dem, der diese Aussagen gemacht hat.
#2
Antwort vom 3. Januar 2004 | 01:46
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 3x hilfreich)
Ich meine, bei welcher Stelle rteidhe ich die Klage ein: Staatsanwaltschaft, Zivilgericht oder Strafgericht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Januar 2004 | 12:39
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
Na, was wollen Sie denn? Schadensersatz, oder? Dafür ist wohl kaum die StA zuständig... Versuchen Sie es doch mal bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht (ich vermute, Ihr "Schaden" beträgt nicht mehr als € 5.000,00).
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