Hallo,
ich arbeite als Installateur. Habe bei einen Kunden einen Schaden verursacht, weil ich vergessen habe einen Ventil auf Dichheit zu überprüfen. Dadurch ist in der Küche ein Wasserschaden entstanden. Der komplette Pakett muss raus und die Unterschränke sind auch beschädigt. In welcher Höhe sich der Schaden beläuft steht noch nicht fest. Mein Arbeitgeber hat eine Versicherung hierfür. Jetzt ist meine Frage war mein Verhalten Fahrlässig oder gar grob Fahrlässig (eigentlich wusste ich das ich es prüfen muss - hab es aber vergessen)und mit wieviel Anteil an den Schadenskosten hätte ich dann zu rechnen?
Schadensersatz geg. Arbeitgeber
17. Oktober 2005
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Frage vom 17. Oktober 2005 | 11:47
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 8x hilfreich)
Schadensersatz geg. Arbeitgeber
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2005 | 12:34
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 15x hilfreich)
Also ich würde sagen für den Schaden kommt die betriebshaftpflicht Deines Arbeitgebers auf.
Wen ich falsch liegen sollte - bitte um Korrektur...
Chris
#2
Antwort vom 17. Oktober 2005 | 15:08
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 8x hilfreich)
Danke für die Antwort - mein Chef meinte das beim grob Fahrlässigen Verhalten ich voll haften würde und bei leichten und mittelschweren Verhalten prozentual. Er würde es als leichtes Verhalten einschätzen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2005 | 15:32
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Kerstin, das entscheidet im Ernstfall dann ein Gericht, wenn du nicht zahlen würdest.
Zur Arbeitnehmerhaftung siehe ansonsten ->
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html
MfG
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