Schadensersatz bei abgebrochener eBay-Auktion

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OLG: Auch "Abbruchjäger" geben bindende Gebote ab

Wer eine eBay-Auktion grundlos vorzeitig beendet, schuldet dem Höchstbietenden Schadensersatz. Das gilt auch dann, wenn der Bieter nur als "Abbruchjäger" mitgeboten hat.

Das Oberlandesgericht Hamm hatte über den Verkauf eines gebrauchten Gabelstaplers auf eBay zu entscheiden. An der Auktion mit Startpreis 1 Euro beteiligte sich ein Bieter mit einem Maximalgebot von 343 Euro. Als der Verkäufer den Gabelstapler außerhalb von eBay für 5.355 Euro verkaufte, brach er die Auktion vorzeitig ab.

Das Gericht sprach dem Bieter Schadensersatz in Höhe von 5.054 Euro zu, weil dieser zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs Höchstbietender war. Verkäufer und Bieter haben nach Ansicht des Gerichts bindende Angebote angegeben, ein Grund für eine vorzeitige Beendigung der Auktion lag nicht vor.

Der Verkäufer unterstellte, dass der Bieter sich nur als Abbruchjäger beteiligt habe, um Schadensersatz abzugreifen. Das lies das Gericht aber nicht gelten: Ein solches Vorhaben setze genauso die Abgabe eines bindenden Gebots voraus.

Az 28 U 199/13

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