Schadensersatz bei Feuchtigkeit in Kellerwohnung verlangt, obwohl selbst Schuld

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
ThomasO2407
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadensersatz bei Feuchtigkeit in Kellerwohnung verlangt, obwohl selbst Schuld

Hallo. Wir haben eine Mietwohnung, in der es Probleme mit Schimmel durch falsche Lüftung gibt (Gutachter hat dies schriftlich bestätigt, keine Probleme beim Bau sondern lediglich falsche Lüftung vom Mieter, da es eine Kellerwohnung ist). Nun hat die Mieterin wieder Probleme und möchte ausziehen, behauptet jedoch, dass Sie Anspruch darauf hat die Miete der letzen Monate zurück zu verlangen und zusätzlich gerne Ihre Küche ersetzt hätte, da diese durch die Feuchtigkeit beschädigt wurde.

Wer ist in dem Fall in Recht? Wir haben sogar aus Höflichkeit ihr zwischenzeitlich, während die Schäden an der Wohnung ersetzt wurden, die Miete erlassen und haben uns an den Kosten beteiligt, obwohl es Ihre schuld war.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von ThomasO2407):
Hallo. Wir haben eine Mietwohnung, in der es Probleme mit Schimmel (123recht.net Tipp: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ) durch falsche Lüftung gibt (Gutachter hat dies schriftlich bestätigt, keine Probleme beim Bau sondern lediglich falsche Lüftung vom Mieter, da es eine Kellerwohnung ist).


Privatgutachten oder Gerichtsverfahren?

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#2
 Von 
ThomasO2407
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Privatgutachten. Macht das einen Unterschied?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von ThomasO2407):
Wer ist in dem Fall in Recht?
Wenn es wirklich an einem falschen Lüftungsverhalten liegt, dann liegt kein Mangel vor. Ich möchte nur ein bischen warnen. Denn an der Stelle ist der Übergang zwischen Mangel und nicht keineswegs eindeutig.

Auch eine Wohnung mit Baumängeln kann man häufig trocken halten. Z.B. indem man keine Möbel an die Wände stellt, viel heizt, Luftentfeuchter betreibt und zig mal am Tag stoßlüftet. Die Frage ist dann nur, ob ein Richter dies als zumutbar für den Mieter einstuft. Es kommt also auch bei dir darauf an, ob der Mieter bei zumutbarem Verhalten die Probleme verhindern könnte.

Wielange vermietest du denn schon die Wohnung und gab es vorher schon Probleme? Wurde umgebaut? Ganz egal wie du das Problem jetzt mit dem Mieter löst. so solltest du versuchen zu verhindern, dass sowas nochmal passiert.

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#4
 Von 
ThomasO2407
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich mich recht erinnere ist das Haus ca. 10 Jahre alt und die Wohnung wurde durchgehend vermietet. Bisher sind keinerlei Probleme mit vorherigen Mietern aufgetreten...

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von ThomasO2407):
Privatgutachten. Macht das einen Unterschied?


Der Unterschied ist, dass nicht feststeht, dass die Mieterin den Mangel tatsächlich verursacht hat.

Wenn die Dame einen Anwalt hat, dann rate ich Ihnen sich gleichfalls einen zu nehmen und die Sache dann professionell anzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von ThomasO2407):
Privatgutachten. Macht das einen Unterschied?


Ein Gerichtsgutachter ist vereidigt, was ein Privatgutachter nicht sein muss.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ein Privatgutachten hat vor Gericht in der Regel keinen sehr hohen Beweiswert.

Die Frage ist auch, welche "offiziellen" Kompetenzen der Gutachter hat. Denn auch der Metzger kann und darf ein Gutachten über ein Kfz erstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von ThomasO2407):
Wenn ich mich recht erinnere ist das Haus ca. 10 Jahre alt und die Wohnung wurde durchgehend vermietet. Bisher sind keinerlei Probleme mit vorherigen Mietern aufgetreten...
Deine Frage war, wer im Recht ist. Die einzige Antwort, die ein Forum dazu geben hast, habe ich in #3 angedeutet. Wenn dem Mieter mit 1-2 Stoßlüften am Tag die Bude trocken halten kann, dann dürfte es kein Mangel sein. Wenn mehr erforderlich wäre oder wenn z.B. keine Möbel an die Wände gestellt werden dürften, dann kommt's auf den Einzelfall an. Und natürlich wäre ohne Mangel die Mieterin nicht im Recht.

Die für dich aktuell wichtigere Frage wäre, wie du dich verhalten sollst. Und da kommt natürlich viel auf dein Vertrauen in deinen Gutachter an. Hat er dir das Gutachten wirklich schriftlich gegeben und haftet er am Ende für eine mögliche faslche Einschätzung? Ein echter Gutachter würde das tun.

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Bestimmte Schimmelarten kommen und gehen mit dem jeweiligen Mieter. Wenn es in der Vergangenheit keine Probleme in der Wohnung gab, Mieterin gehen lassen und Schadensersatzforderungen höflich aber bestimmt zurückweisen.
Wenn die Mieterin darauf besteht, muss sie nachweisen, dass sie selbst Unschuldig ist.

Das wird lustig.
Es kann aber nicht schaden, wenn man die Mieterin fuer die Restlaufzeit einen klimalogger ins Zimmer stellt.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Es kann aber nicht schaden, wenn man die Mieterin fuer die Restlaufzeit einen klimalogger ins Zimmer stellt.


Warum sollte "man" das machen?

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#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Du hast insoweit recht, dass der Satz durch den falschen Artikel keinen Sinn macht. Gemeint war einen Klimalogger ins Zimmer der Mieterin zu stellen, dass vom Schimmel betroffen ist und so bestimmte Daten wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit bis zum Auszug festzuhalten.
Als Indiz können die bestimmt nicht schaden.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Investition lohnt sich nicht.

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