Hallo. Wir haben eine Mietwohnung, in der es Probleme mit Schimmel durch falsche Lüftung gibt (Gutachter hat dies schriftlich bestätigt, keine Probleme beim Bau sondern lediglich falsche Lüftung vom Mieter, da es eine Kellerwohnung ist). Nun hat die Mieterin wieder Probleme und möchte ausziehen, behauptet jedoch, dass Sie Anspruch darauf hat die Miete der letzen Monate zurück zu verlangen und zusätzlich gerne Ihre Küche ersetzt hätte, da diese durch die Feuchtigkeit beschädigt wurde.
Wer ist in dem Fall in Recht? Wir haben sogar aus Höflichkeit ihr zwischenzeitlich, während die Schäden an der Wohnung ersetzt wurden, die Miete erlassen und haben uns an den Kosten beteiligt, obwohl es Ihre schuld war.
Schadensersatz bei Feuchtigkeit in Kellerwohnung verlangt, obwohl selbst Schuld
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatHallo. Wir haben eine Mietwohnung, in der es Probleme mit Schimmel (123recht.net Tipp: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ) durch falsche Lüftung gibt (Gutachter hat dies schriftlich bestätigt, keine Probleme beim Bau sondern lediglich falsche Lüftung vom Mieter, da es eine Kellerwohnung ist). :
Privatgutachten oder Gerichtsverfahren?
Privatgutachten. Macht das einen Unterschied?
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Wenn es wirklich an einem falschen Lüftungsverhalten liegt, dann liegt kein Mangel vor. Ich möchte nur ein bischen warnen. Denn an der Stelle ist der Übergang zwischen Mangel und nicht keineswegs eindeutig.ZitatWer ist in dem Fall in Recht? :
Auch eine Wohnung mit Baumängeln kann man häufig trocken halten. Z.B. indem man keine Möbel an die Wände stellt, viel heizt, Luftentfeuchter betreibt und zig mal am Tag stoßlüftet. Die Frage ist dann nur, ob ein Richter dies als zumutbar für den Mieter einstuft. Es kommt also auch bei dir darauf an, ob der Mieter bei zumutbarem Verhalten die Probleme verhindern könnte.
Wielange vermietest du denn schon die Wohnung und gab es vorher schon Probleme? Wurde umgebaut? Ganz egal wie du das Problem jetzt mit dem Mieter löst. so solltest du versuchen zu verhindern, dass sowas nochmal passiert.
Wenn ich mich recht erinnere ist das Haus ca. 10 Jahre alt und die Wohnung wurde durchgehend vermietet. Bisher sind keinerlei Probleme mit vorherigen Mietern aufgetreten...
ZitatPrivatgutachten. Macht das einen Unterschied? :
Der Unterschied ist, dass nicht feststeht, dass die Mieterin den Mangel tatsächlich verursacht hat.
Wenn die Dame einen Anwalt hat, dann rate ich Ihnen sich gleichfalls einen zu nehmen und die Sache dann professionell anzugehen.
ZitatPrivatgutachten. Macht das einen Unterschied? :
Ein Gerichtsgutachter ist vereidigt, was ein Privatgutachter nicht sein muss.
Ein Privatgutachten hat vor Gericht in der Regel keinen sehr hohen Beweiswert.
Die Frage ist auch, welche "offiziellen" Kompetenzen der Gutachter hat. Denn auch der Metzger kann und darf ein Gutachten über ein Kfz erstellen.
Deine Frage war, wer im Recht ist. Die einzige Antwort, die ein Forum dazu geben hast, habe ich in #3 angedeutet. Wenn dem Mieter mit 1-2 Stoßlüften am Tag die Bude trocken halten kann, dann dürfte es kein Mangel sein. Wenn mehr erforderlich wäre oder wenn z.B. keine Möbel an die Wände gestellt werden dürften, dann kommt's auf den Einzelfall an. Und natürlich wäre ohne Mangel die Mieterin nicht im Recht.ZitatWenn ich mich recht erinnere ist das Haus ca. 10 Jahre alt und die Wohnung wurde durchgehend vermietet. Bisher sind keinerlei Probleme mit vorherigen Mietern aufgetreten... :
Die für dich aktuell wichtigere Frage wäre, wie du dich verhalten sollst. Und da kommt natürlich viel auf dein Vertrauen in deinen Gutachter an. Hat er dir das Gutachten wirklich schriftlich gegeben und haftet er am Ende für eine mögliche faslche Einschätzung? Ein echter Gutachter würde das tun.
Bestimmte Schimmelarten kommen und gehen mit dem jeweiligen Mieter. Wenn es in der Vergangenheit keine Probleme in der Wohnung gab, Mieterin gehen lassen und Schadensersatzforderungen höflich aber bestimmt zurückweisen.
Wenn die Mieterin darauf besteht, muss sie nachweisen, dass sie selbst Unschuldig ist.
Das wird lustig.
Es kann aber nicht schaden, wenn man die Mieterin fuer die Restlaufzeit einen klimalogger ins Zimmer stellt.
ZitatEs kann aber nicht schaden, wenn man die Mieterin fuer die Restlaufzeit einen klimalogger ins Zimmer stellt. :
Warum sollte "man" das machen?
Du hast insoweit recht, dass der Satz durch den falschen Artikel keinen Sinn macht. Gemeint war einen Klimalogger ins Zimmer der Mieterin zu stellen, dass vom Schimmel betroffen ist und so bestimmte Daten wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit bis zum Auszug festzuhalten.
Als Indiz können die bestimmt nicht schaden.
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