Hallo,
ich wurde wegen angeblichen Drogenkonsums von einem Nachbarn schon vor Monaten angezeigt, das habe ich aber erst vorgestern bei der Vorladung erfahren.
Der Anzeigende bediente sich hier mehrerer Falschaussagen. Die Vorwürfe sind völlig haltlos, ich kann sie größtenteils entkräften und ich scheue mich auch nicht vor einem freiwilligen Test.
Nun ist es so, dass der Anzeigende mich neben der Verleumdung, Beleidigung und üblen Nachrede auch wissentlich und vorsätzlich in Gefahr gebracht hat:
- Risiko einer Hausdurchsuchung
- Risiko des vorsorglichen Führerscheinentzuges
Laut dem PHM auf der PI wäre bei Drogendelikten auch noch eine MPU möglich, hält er aber in diesem Fall für unwahrscheinlich, das wird aber erst vom Staatsanwalt entschieden.
Auch wenn alles eingestellt wird, möchte ich das keinesfalls auf mir sitzen lassen.
Welche Möglichkeiten habe ich auf dem Klageweg bezüglich Schadenersatz und Schmerzensgeld?
Ich möchte wegen der drohenden MPU Geschichte (obwohl unschuldig) bereits vorab einen RA sprechen,
kann ich diese Kosten dann vom Anzeigenden einklagen?
MfG
Mark
Schadensersatz / Schmerzensgeld bei Verleumdung iVm Risiko Hausdurchsuchung + MPU ?
20. August 2006
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Frage vom 20. August 2006 | 18:44
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 15x hilfreich)
Schadensersatz / Schmerzensgeld bei Verleumdung iVm Risiko Hausdurchsuchung + MPU ?
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#1
Antwort vom 21. August 2006 | 08:32
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
Gegenanzeige!
Wenn du nichts zu befürchten hast, kann dies für den anderen ganz schön in die Hose gehen.
#2
Antwort vom 21. August 2006 | 14:35
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Vorladung heißt, du kannst zu dem Sachverhalt Stellung nehmen. Also nimm Stellung und gut ist.
Ob es dann zur Anzeige kommt, entscheidet der Staatsanwalt. Sind deine STellungnahmen nachvollziehbar wird es nicht zu einer Weiterverfolgung kommen.
Aber vielleicht hatte dein Nachbar den begündeten Verdacht und dann wirst du mit einer Gegenanzeige vielleicht auf die Hose fallen.
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